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Urantransporte von und zur Brennelementefabrik in Lingen

Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe (z.B. Uranverbindungen) haben von 2016 bis heute die Brennelementefabrik in Lingen erreicht bzw. verlassen? Die Information erbitte ich aufgeschlüsselt nach genauem Abfahrtsdatum, Ankunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Fahrtziel und Ausgangsort.

Welche sonstigen Gefahrgüter werden zur oder aus der Brennelementefabrik in Lingen geliefert?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. April 2018
  • Frist
    27. Mai 2018
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Transporte …
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urantransporte von und zur Brennelementefabrik in Lingen [#29281]
Datum
27. April 2018 22:14
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe (z.B. Uranverbindungen) haben von 2016 bis heute die Brennelementefabrik in Lingen erreicht bzw. verlassen? Die Information erbitte ich aufgeschlüsselt nach genauem Abfahrtsdatum, Ankunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Fahrtziel und Ausgangsort. Welche sonstigen Gefahrgüter werden zur oder aus der Brennelementefabrik in Lingen geliefert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: die Transporte von Kernbrennstoffen werden…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
WG: Urantransporte von und zur Brennelementefabrik in Lingen [#29281]
Datum
11. Mai 2018 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: die Transporte von Kernbrennstoffen werden durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) genehmigt. Die zu diesen Genehmigungen als Verschlusssachen ergangenen Transportmeldungen werden nach dem Transport auf der Internetseite des BfE in Teilen veröffentlicht (https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.pdf?__blob=publicationFile&v=30). Sollten Ihnen die dort veröffentlichten Informationen für die Beantwortung Ihrer Fragen nicht ausreichen, bitte ich Sie, sich mit Ihren Fragen direkt an das BfE zu wenden. Für die Aufsicht bei Übernahme und Ablieferung von Gefahrgütern sind in Niedersachsen die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Bezüglich Ihrer Frage zu den sonstigen Gefahrgütern bitte ich Sie, sich an das für den Raum Lingen zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Osnabrück zu wenden. Diese Auskunft ist kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen