Urheberrecht und IWG des BMI-Gutachtens zur 3-Prozent-Hürde

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen zur Vorbereitung und Beantwortung der schriftlichen Frage 26 von Halina Wawzyniak auf Bundestagsdrucksache 18/5804. Diese enthalten, aber sind nicht beschränkt auf Gegenzeichnungen, Notizen, Memos, Entwürfe, E-Mails innerhalb des Hauses sowie mit anderen Ministerien.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. September 2015
  • Frist
    6. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unterlagen zur Vor…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Urheberrecht und IWG des BMI-Gutachtens zur 3-Prozent-Hürde [#11256]
Datum
3. September 2015 18:19
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unterlagen zur Vorbereitung und Beantwortung der schriftlichen Frage 26 von Halina Wawzyniak auf Bundestagsdrucksache 18/5804. Diese enthalten, aber sind nicht beschränkt auf Gegenzeichnungen, Notizen, Memos, Entwürfe, E-Mails innerhalb des Hauses sowie mit anderen Ministerien. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 3. September 2015…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
12. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,5 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 3. September 2015 beantragten Sie Akteneinsicht zu folgenden Informationen des Bundeskanzleramtes: "aller Unterlagen zur Vorbereitung und Beantwortung der schriftlichen Frage 26 von Halina Wawzyniak auf Bundestagsdrucksache 1815804. Diese enthalten, aber sind nicht beschränkt auf Gegenzeichnungen, Notizen, Memos, Entwürfe, E-Mails innerhalb des Hauses sowie mit anderen Ministerien". Auf ihren Antrag ergeht feigende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Gründe: I. Gem. § 9 Abs. 3 IFG kann der Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zurnutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Dies ist hier der Fall. Für die betreffende schriftliche Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak liegt im Bundeskanzleramt lediglich der Frage- und Antworttext vor. Diese Informationen können Sie sich in zu mutbarer Weise im Internet unter https://www.bundestag.de/drs kostenfrei beschaffen. Darüber hinaus konnten in den Akten des Bundeskanzleramtes keine einschlägigen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt werden. Für die Beantwortung der schriftlichen Frage Nummer 26 (BT-Drs. 18/5804) war das Bundesministerium des lnnern zuständig. Ich stelle anheim, Ihren Antrag dorthin zu richten . II. Gemäߧ 10 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Teil A, Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen