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Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien

- Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien
- Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
- Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, geändert durch den 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien
- Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages

- Stellungnahme der EU-Kommission, ob der 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission als "Altbeihilfe" eingestuft wird

- Stellungnahme der EU-Kommission, ob der neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission als "Altbeihilfe" eingestuft wird

Da die Notifizierung der o. g. Gesetze aufgrund von EU-Richtlinien/EU-Verordnungen zum Europäischen Wettbewerbsrecht zwingende Voraussetzung für die Rechtskraft der o. g. Gesetze ist, sind Sie verpflichtet, die o. g. Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Dezember 2015
  • Frist
    15. Januar 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Urkunde der EU…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien [#12191]
Datum
14. Dezember 2015 15:48
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien - Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, geändert durch den 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien - Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages - Stellungnahme der EU-Kommission, ob der 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission als "Altbeihilfe" eingestuft wird - Stellungnahme der EU-Kommission, ob der neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine "Neubeihilfe" darstellt oder durch die Kommission als "Altbeihilfe" eingestuft wird Da die Notifizierung der o. g. Gesetze aufgrund von EU-Richtlinien/EU-Verordnungen zum Europäischen Wettbewerbsrecht zwingende Voraussetzung für die Rechtskraft der o. g. Gesetze ist, sind Sie verpflichtet, die o. g. Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Beitragsservice - Automatische Antwort - E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv - Automatic reply - E-mail address no lo…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Beitragsservice - Automatische Antwort - E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv - Automatic reply - E-mail address no longer active
Datum
14. Dezember 2015 15:51
Status
Warte auf Antwort
Liebe <Information-entfernt> lieber Kunde, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte beachten Sie: Diese E-Mail wird automatisch versandt. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auf diesem Weg Ihre Mitteilung nicht mehr bearbeitet werden kann. Gern möchten wir Ihr Anliegen schnell der richtigen Stelle zuordnen und damit auch zügig bearbeiten. Hierfür stehen Ihnen unsere Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das Kontaktformular zu nutzen. Auf unserer Internetseite finden Sie Informationen rund um den Rundfunkbeitrag. Auch werden dort bereits viele der uns am häufigsten gestellten Fragen beantwortet. Freundliche Grüße Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Der Inhalt dieser E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail (einschließlich etwaiger beigefügter Dateien) von Ihrem System. Jegliche Offenlegung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail sind nicht gestattet. Vielen Dank. Links: Webseite: http://www.rundfunkbeitrag.de Kontaktformular: http://kontakt.rundfunkbeitrag.de Häufige Fragen: http://faq.rundfunkbeitrag.de Dear customer, Thank you for your message. Please note: This e-mail has been sent automatically. Please understand that we no longer deal with messages sent via e-mail. We would like to route your enquiry to the right place as quickly as possible so that it can be dealt with promptly. For this purpose we provide online forms at rundfunkbeitrag.de. Alternatively, you can also use our contact form. You can find information on the licence fee on our website. It also gives our answers to the most frequently asked questions. Kind regards Your Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio The content of this e-mail (including any attached files) is confidential and is only intended for the recipient. If you are not the intended recipient or have received this e-mail in error, please notify the sender straight away and delete this e-mail (including any attached files) from your system. The content of this e-mail must not be disclosed, reproduced, forwarded or used without permission. Thank you.

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Frage 12191 wurde nicht beantwortet [#12191] Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf meine Anfrage: …
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
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Betreff
Frage 12191 wurde nicht beantwortet [#12191]
Datum
14. Dezember 2015 16:22
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf meine Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/urkunde-der-eu-notifizierung-des-15-staatsvertrages-fur-rundfunk-und-telemedien-2/ Da Sie die Dokumente nicht zur Verfügung stellen können, hat offensichtlich eine Notifizierung nicht stattgefunden. Falls eine Notifizierung nicht stattgefunden hat, wäre die Ausführung der entsprechenden Gesetze (und damit auch die angedrohte Vollstreckung) eine Straftat (Rechtsbeugung). In diesem Fall dürften der ARD ZDF Beitragsservice, die zuständige Landesrundfunkanstalt sowie die Vollstreckungsbehörde in dieser Angelegenheit keine Verwaltungsakte (Beitrags-/Festsetzungs-/Widerspruchs- Vollstreckungsbescheide) erlassen. Falls Sie die Notifikation nicht nachweisen können, mache ich aufgrund der Nichtigkeit der Rundfunkgesetze bzw Rundfunkstaatsverträge die vollständige Rückforderung meiner Rundfunkbeiträge geltend. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 12191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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