Urkunde: Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
Anfrage an:
Bundesnetzagentur
Informationen darüber, wann eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mitzuführen ist.
Genauer: Muss ich meine Zulassung immer dabei haben, wenn ich ein Funkgerät benutze? Oder kann ich diese auch Zuhause in der Schublade lassen?
Weiterhin wüsste ich gerne:
Warum ist dieses Dokument nicht in Kreditkartengröße, wie zum Beispiel der Führerschein oder Personalausweis? Ist eine Umstellung in absehbarer Zeit geplant?
Anfrage erfolgreich
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Datum12. April 2018
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15. Mai 2018
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