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Urkunden der EU-Vorabnotifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien

1. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien

2. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages

3. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, geändert durch den 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien

4. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages

5. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien als "neue Beihilfe" eingestuft wird

6. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der mit dem 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als "neue Beihilfe" eingestuft wird

7. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der mit dem 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien geänderte Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als "neue Beihilfe" eingestuft wird

Da die Vorabnotifizierung der o. g. Gesetze aufgrund von EU-Richtlinien/EU-Verordnungen zum Europäischen Wettbewerbsrecht (unerlaubte staatliche Beihilfe) zwingende Voraussetzung für die Rechtskraft der o. g. Gesetze ist, bitte ich Sie, die o. g. Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Sollten einige der o. g. Unterlagen nicht existieren, bitte ich Sie um eine Mitteilung.

Ich bitte um eine Mitteilung, falls eine Vorabnotifizierung in der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland nicht durchgeführt wurde.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Dezember 2015
  • Frist
    16. Januar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. vorhandene Ur…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urkunden der EU-Vorabnotifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien [#12200]
Datum
15. Dezember 2015 22:07
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien 2. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages 3. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, geändert durch den 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien 4. vorhandene Urkunde der EU-Notifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages 5. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien als "neue Beihilfe" eingestuft wird 6. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der mit dem 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien neu eingeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als "neue Beihilfe" eingestuft wird 7. vorhandene Stellungnahme der EU-Kommission, ob der mit dem 15. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien geänderte Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als "neue Beihilfe" eingestuft wird Da die Vorabnotifizierung der o. g. Gesetze aufgrund von EU-Richtlinien/EU-Verordnungen zum Europäischen Wettbewerbsrecht (unerlaubte staatliche Beihilfe) zwingende Voraussetzung für die Rechtskraft der o. g. Gesetze ist, bitte ich Sie, die o. g. Dokumente zur Verfügung zu stellen. Sollten einige der o. g. Unterlagen nicht existieren, bitte ich Sie um eine Mitteilung. Ich bitte um eine Mitteilung, falls eine Vorabnotifizierung in der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland nicht durchgeführt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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