Urkundenüberprüfungen bei der Lagos Nigeria Botschaft :fehlendem Personal

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich benötige bitte die folgenden Informationen:

Die aktuelle Auslastung der Terminkapazität pro Monat (zwischen den Jahren 2021 und 2022) für die Bearbeitung der Legalisierung von Dokumenten in der nigerianischen Botschaft in Lagos aufgeschlüsselt nach verschiedenen Dokumenttypen.

Aufgrund von Personalmangel können neue Dokumentenprüfungen in der Amtshilfe nach Angaben der Deutschen Botschaft Lagos Nigeria bis auf Weiteres nicht bearbeitet werden.

Ist dieser Sachverhalt dem Auswärtigen Amt bekannt?

Wenn ja, seit wann ist dies dem Auswärtigen Amt gemeldet bzw. bekannt?

Gibt es geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Personalkapazitäten in angemessener Zeit, wie dies im Verwaltungsrecht festgelegt ist?

Gibt es geplante Maßnahmen zur Änderung des legalisierung verfahrens für schnellere Prüfungen in dies Zeiten der Digitalisierung?

mit freundlichen Grüssen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige bitte die folgenden Info…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urkundenüberprüfungen bei der Lagos Nigeria Botschaft :fehlendem Personal [#264752]
Datum
5. Dezember 2022 16:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige bitte die folgenden Informationen: Die aktuelle Auslastung der Terminkapazität pro Monat (zwischen den Jahren 2021 und 2022) für die Bearbeitung der Legalisierung von Dokumenten in der nigerianischen Botschaft in Lagos aufgeschlüsselt nach verschiedenen Dokumenttypen. Aufgrund von Personalmangel können neue Dokumentenprüfungen in der Amtshilfe nach Angaben der Deutschen Botschaft Lagos Nigeria bis auf Weiteres nicht bearbeitet werden. Ist dieser Sachverhalt dem Auswärtigen Amt bekannt? Wenn ja, seit wann ist dies dem Auswärtigen Amt gemeldet bzw. bekannt? Gibt es geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Personalkapazitäten in angemessener Zeit, wie dies im Verwaltungsrecht festgelegt ist? Gibt es geplante Maßnahmen zur Änderung des legalisierung verfahrens für schnellere Prüfungen in dies Zeiten der Digitalisierung? mit freundlichen Grüssen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/264752/upload/b14cdcc099a57b397d2fcfa25ef45df34d377722/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> königsgarten strasse 32
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 05.12.2022, in de…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Urkundenüberprüfungen bei der Lagos Nigeria Botschaft :fehlendem Personal [#264752]
Datum
9. Dezember 2022 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 05.12.2022, in denen Sie sich nach dem Legalisationsverfahren erkundigen. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u.U. kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihren Anfragen um einfache Auskunftsersuchen im Sinne von – kostenfreien – Bürgeranfragen handelt, die ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden können. Da die Überprüfung nigerianischer Urkunden im Wesentlichen von Amts wegen bzw. in Amtshilfe erfolgt, werden hierfür grundsätzlich keine Termine vergeben. Die Übersendung der ersuchenden Behörden erfolgt üblicherweise auf dem Postweg, eine statistische Auswertung nach Dokumententypen findet nicht statt. Dass es aufgrund mangelnder Personalkapazitäten zwischenzeitlich zu einer Aussetzung der Bearbeitung kam, war dem Auswärtigen Amt seit spätestens 18.03.2022 bekannt. Diese wurden jedoch durch geplante Personalmaßnahmen zum 01.12.2022 behoben, so dass die Bearbeitung nunmehr bereits fortgeführt wird. Eine Änderung des bisher durchgeführten Urkundenüberprüfungsverfahrens ist aufgrund des mangelhaften nigerianischen Urkundenwesens nicht beabsichtigt. Kind regards / b. o., [cid:image001.jpg@01D7718E.C7579720] Consulate General of the Federal Republic of Germany Lagos 15, Walter Carrington Crescent Victoria Island, Lagos, Nigeria Tel: +234 (0) 1 280 9966 Tel: +234 (0) 1 805 7099 030 www.nigeria.diplo.de<http://www.nigeria.diplo.de>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 05.12.2022, in de…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Urkundenüberprüfungen bei der Lagos Nigeria Botschaft :fehlendem Personal [#264752]
Datum
9. Dezember 2022 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 05.12.2022, in denen Sie sich nach dem Legalisationsverfahren erkundigen. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u.U. kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihren Anfragen um einfache Auskunftsersuchen im Sinne von – kostenfreien – Bürgeranfragen handelt, die ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden können. Da die Überprüfung nigerianischer Urkunden im Wesentlichen von Amts wegen bzw. in Amtshilfe erfolgt, werden hierfür grundsätzlich keine Termine vergeben. Die Übersendung der ersuchenden Behörden erfolgt üblicherweise auf dem Postweg, eine statistische Auswertung nach Dokumententypen findet nicht statt. Dass es aufgrund mangelnder Personalkapazitäten zwischenzeitlich zu einer Aussetzung der Bearbeitung kam, war dem Auswärtigen Amt seit spätestens 18.03.2022 bekannt. Diese wurden jedoch durch geplante Personalmaßnahmen zum 01.12.2022 behoben, so dass die Bearbeitung nunmehr bereits fortgeführt wird. Eine Änderung des bisher durchgeführten Urkundenüberprüfungsverfahrens ist aufgrund des mangelhaften nigerianischen Urkundenwesens nicht beabsichtigt. Kind regards / b. o., [cid:image001.jpg@01D7718E.C7579720] Consulate General of the Federal Republic of Germany Lagos 15, Walter Carrington Crescent Victoria Island, Lagos, Nigeria Tel: +234 (0) 1 280 9966 Tel: +234 (0) 1 805 7099 030 www.nigeria.diplo.de<http://www.nigeria.diplo.de>

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264752] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Urkunde…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264752]
Datum
21. März 2023 18:21
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Urkundenüberprüfungen bei der Lagos Nigeria Botschaft :fehlendem Personal“ (05.12.2022, #264752) zurück. Ich möchte jedoch trotzdem sagen, dass es bis jetzt seit 8 Monaten kein richtiges Feedback zum Legalisierungsprozess von `Geburtsurkunden` gegeben hat. hoffentlich wird sich die Botschaft in Zukunft darum kümmern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>