Urlaub - Gran Canaria

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wir sollen am 5.04.20 unsere pauschale Reise nach Gran Canaria eintreten. Gestern hat die Frau Merkel gesagt das wir die Auslandsreisen nicht unnötig machen sollen dürften. Trotz herrschender Ausnahmezustand in Spanien, wurde noch kein Reisewarnung ihrerseits rausgegeben. Sollen wir auf unseren Kosten sitzen bleiben? Ich arbeite in der Pflege und würde schon gerne wissen wie das geregelt wird da ich mein Urlaub verschieben kann da wir momentan Pflegenotstand haben
MfG Wrosch

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
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Heinrich Wrosch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir sollen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Heinrich Wrosch
Betreff
Urlaub - Gran Canaria [#182785]
Datum
17. März 2020 09:25
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir sollen am 5.04.20 unsere pauschale Reise nach Gran Canaria eintreten. Gestern hat die Frau Merkel gesagt das wir die Auslandsreisen nicht unnötig machen sollen dürften. Trotz herrschender Ausnahmezustand in Spanien, wurde noch kein Reisewarnung ihrerseits rausgegeben. Sollen wir auf unseren Kosten sitzen bleiben? Ich arbeite in der Pflege und würde schon gerne wissen wie das geregelt wird da ich mein Urlaub verschieben kann da wir momentan Pflegenotstand haben MfG Wrosch
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinrich Wrosch Anfragenr: 182785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182785 Postanschrift Heinrich Wrosch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinrich Wrosch

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