Urlaubsanspruch als Altersrenter

Als Altersrentner möchte ich in diesem Jahr noch einige Tage oder Wochen für meinen ehemaligen Arbeitgeber nach Bedarf wieder tätig werden.
Wie wird für diese Arbeitstage ein Urlaubsanspruch berechnet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Altersrentner m…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urlaubsanspruch als Altersrenter [#208088]
Datum
7. Januar 2021 12:55
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Altersrentner möchte ich in diesem Jahr noch einige Tage oder Wochen für meinen ehemaligen Arbeitgeber nach Bedarf wieder tätig werden. Wie wird für diese Arbeitstage ein Urlaubsanspruch berechnet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208088/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-1/2021 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszug…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Urlaubsanspruch als Altersrenter [#208088]
Datum
8. Januar 2021 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-007-1/2021 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.01.2021 ist im Datenschutzreferat der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir erlauben uns zunächst voranzustellen, dass die Zuständigkeit für die Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach etwaigen Urlaubsansprüchen, die für Sie als Altersrentner im Falle einer Weiterbeschäftigung bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber hinaus entstehen, nicht bei dem für Sie zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Ggf. wäre Ihre ehemaliger Arbeitgeber der zutreffende Ansprechpartner. Für den Fall, dass Ihnen an einer Klärung gelegen sein sollte, ob und ggf. in welchem Umfang der sich aus der Weiterbeschäftigung ergebende Hinzuverdienst Auswirkungen auf den Rentenanspruch haben könnte, bliebe Ihnen im Hinblick auf die mit der Coronapandemie einhergehenden Beschränkungen die Möglichkeit eröffnet, sich unter der Rufnummer (030) 86888-0 an unseren Auskunfts- und Beratungsdienst zu wenden. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben (§ 10 IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Natürlich muss der Urlaub mit einem e…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urlaubsanspruch als Altersrenter [#208088]
Datum
8. Januar 2021 13:27
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Natürlich muss der Urlaub mit einem entsprechenden Vertrag mit dem ehemaligen Arbeitgeber geregelt werden. Darauf bezog sich ja meine Frage, wie in solch einem Fall die gesetzlichen Bestimmungen sind, um sie vertraglich korrekt umzusetzen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208088/

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-1/2021 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Urlaubsanspruch als Altersrenter [#208088]
Datum
12. Januar 2021 09:30
Status
Unser Az. 3070-333-007-1/2021 (Bitte stets angeben) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 08.01.2021. Wir bedauern, Ihnen bei der Klärung der von Ihnen präzisierten Frage nach den geltenden Regelungen bezüglich etwaiger Urlaubsansprüche sowie deren Ausgestaltung in Verträgen weiterhin nicht behilflich sein zu können, da dies nicht in der Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Ob und ggf. in welchem Rahmen es zielführend sein könnte, sich an den bei Ihrem Arbeitgeber vorhandenen Betriebsrat zu wenden, müssten Sie selbst entscheiden. Mit freundlichen Grüßen