Urteil 3 A 10615 /21. OVG.

Das Urteil vom 11.03.2022 im Volltext, Az. 3 A 10615 /21. OVG.
Es bezieht sich wohl auf die Aberkennung des Ruhegehalts einer ehemaligen Lehrerin.

Sollte das Urteil bereits irgendwo kostenlos online veröffentlicht sein, informieren Sie mich gerne darüber.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Urteil vom…
An Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteil 3 A 10615 /21. OVG. [#262952]
Datum
10. November 2022 12:45
An
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Urteil vom 11.03.2022 im Volltext, Az. 3 A 10615 /21. OVG. Es bezieht sich wohl auf die Aberkennung des Ruhegehalts einer ehemaligen Lehrerin. Sollte das Urteil bereits irgendwo kostenlos online veröffentlicht sein, informieren Sie mich gerne darüber.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262952/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer Anfrage mit E-Mail vom 10.11.2022 teile ich nach Rü…
Von
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: [EXTERN] Urteil 3 A 10615 /21. OVG. [#262952]
Datum
14. November 2022 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer Anfrage mit E-Mail vom 10.11.2022 teile ich nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des 3. Senats des OVG Rheinland-Pfalz mit, dass die Entscheidung 3 A 10615/21.OVG nicht veröffentlicht worden ist. Sie können die Entscheidung in anonymisierter Fassung von uns übersandt bekommen. Bezüglich der dadurch entstehenden Kosten weise ich auf folgende Gebührenregelung hin: Gemäß § 1 des rheinland-pfälzischen Landesjustizverwaltungskostengesetzes (LJVwKostG) in Verbindung mit Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses des LJVwKostG müssen wir für die Übersendung von Entscheidungen unseres Gerichts an nicht am Verfahren beteiligte Dritte eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro pro Entscheidung in Rechnung stellen. Diese Gebührenregelung gilt – unabhängig von dem Umfang der jeweiligen Entscheidung – sowohl für die Übermittlung per E-Mail oder Telefax als auch für die Übersendung auf dem Postwege. Für Referendare während ihrer Pflichtstation (Nachweis erforderlich, z. B. Referendarausweis!) ist die Entscheidungsübersendung kostenfrei, und zwar bundesweit und behördenübergreifend, da die Ausbildung des richterlichen Nachwuchses im öffentlichen Interesse liegt (Anmerkung 2 zu Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses des LJVwKostG). Bitte teilen Sie daher mit, ob Sie eine Zusendung der Entscheidung 3 A 10615/21.OVG zu diesen Bedingungen wünschen. Gemäß § 1 Abs. 2 des Justizgebührenbefreiungsgesetzes können Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen, von der Zahlung der Gebühren befreit werden, soweit die Angelegenheit nicht einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft. Die steuerrechtliche Behandlung als gemeinnützig oder mildtätig ist durch eine Bescheinigung des Finanzamts (Freistellungsbescheid oder sonstige Bestätigung) nachzuweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Ja, ich bitte um Zusendung des Urteils per E-Mail zu den genannten Bedingungen un…
An Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Urteil 3 A 10615 /21. OVG. [#262952]
Datum
14. November 2022 14:00
An
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], Ja, ich bitte um Zusendung des Urteils per E-Mail zu den genannten Bedingungen und übernehme die Kosten von 15 € Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 262952 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist im Postfach des Entscheidungsversands des Verwaltungsgerichts Ko…
Von
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: [EXTERN] Urteil 3 A 10615 /21. OVG. [#262952]
Datum
14. November 2022 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist im Postfach des Entscheidungsversands des Verwaltungsgerichts Koblenz/Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz eingegangen. Wir werden uns um schnellstmögliche Erledigung bemühen, bitten jedoch um Verständnis, wenn es zu Verzögerungen kommt. Mit freundlichen Grüßen

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Sehr [geschwärzt], unter Bezugnahme auf Ihre Antwort-Mail vom heutigen Tage übermittele ich Ihnen nunmehr wunschg…
Von
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Urteil 3 A 10615 /21. OVG. [#262952]
Datum
14. November 2022 14:56
Status
Sehr [geschwärzt], unter Bezugnahme auf Ihre Antwort-Mail vom heutigen Tage übermittele ich Ihnen nunmehr wunschgemäß eine anonymisierte Fassung der Entscheidung 3 A 10615/21.OVG. Die für die Übersendung der Entscheidung gemäß § 1 des rheinland-pfälzischen Landesjustizverwaltungskostengesetzes (LJVwKostG) in Verbindung mit Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses des LJVwKostG zu erhebende Gebühr (= 15,00 Euro pro Entscheidung, unabhängig von deren Umfang) beträgt 15,00 Euro. Wir bitten Sie, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] zu zahlen unter Angabe des Verwendungszwecks: [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]!) Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Sofern Sie für Ihre Buchhaltung eine schriftliche Rechnung benötigen, wird um unverzügliche Rückmeldung gebeten. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden personenbezogene Daten erfasst und gespeichert. Informationen zu Ihren Rechten aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung haben wir unter „https://vgko.justiz.rlp.de/de/service-informationen/datenschutz/“ bzw. „https://ovg.justiz.rlp.de/de/service-informationen/datenschutz/“ bereitgestellt. Auf Verlangen senden wir diese auch gerne in Papierform zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]