Urteil BVerfG

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

Alle Schriftsätze zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2021 zur Höhe der Rundfunkgebühr, soweit der Senatskanzlei sie vorliegen; personenbezogene Daten können geschwärzt werden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Schriftsät…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteil BVerfG [#226564]
Datum
11. August 2021 08:07
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Schriftsätze zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2021 zur Höhe der Rundfunkgebühr, soweit der Senatskanzlei sie vorliegen; personenbezogene Daten können geschwärzt werden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226564/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Bremen
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz kann nicht entsprochen werden.…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: Urteil BVerfG [#226564]
Datum
25. August 2021 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz kann nicht entsprochen werden. Denn der Umgang mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ist Gegenstand der laufenden Beratungen der Ländergemeinschaft. Eine Übermittlung aller Bremen vorliegenden Schriftsätze hätte daher nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zu den anderen Ländern im Sinne von § 3 Nr. 1 a BremIFG. Soweit sich der Antrag auf Schriftsätze der Länder bezieht, enthalten diese eine Positionierung der Länder, die weiterhin für die Beratungen relevant sind. Wie sich aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vollstreckungsentscheidung ergibt, sind auch die Schriftsätze der Anstalten für die laufenden Beratungen der Länder von Bedeutung. Sollten Sie eine förmliche Bescheidung des Antrages wünschen, teilen Sie dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Urteil BVerfG“ [#226564]
Datum
22. November 2021 14:27
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226564/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Mit der Begründung wären die Unterlagen dauerhaft der Öffentlichkeit entzogen. Bei den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht handelt es sich um öffentliche Verfahren, so dass auch die ausgetauschten Schriftsätze nicht vertraulich sein können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226564.pdf Anfragenr: 226564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226564/