Urteil BVerwG 6 C 10.21 - Urteil vom 30. November 2022

es wird davon das das Landesjustizprüfungsamt ihnen Unterstellt ist und das die Klage nach § 15 (3) DSGVO vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 20 K 6392/18 - Urteil vom 27. April 2020 - ( )https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2020/20_K_6392_18_Urteil_20200427.html ) und der Beschluss OVG 16 A 1582/20 - Urteil vom 08. Juni 2021 - ( https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2021/16_A_1582_20_Urteil_20210608.html )
keine Unbekannte sind . Es wird daher nachgefragt wieviel Verfahren analoger Art sind z.B. vor dem VG Köln sind noch zu diesem Thema anhängig und wieviel hat das Verfahren 6 C 10.21 nun Sie als unterlegener Partei gekostet und wie groß ist das Kostenrisiko bei den weiteren Verfahren noch ( So die bei VG Köln https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7004085683690590208/ ) .

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Urteil BVerwG 6 C 10.21 - Urteil vom 30. November 2022 [#264946]
Datum
8. Dezember 2022 08:02
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es wird davon das das Landesjustizprüfungsamt ihnen Unterstellt ist und das die Klage nach § 15 (3) DSGVO vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 20 K 6392/18 - Urteil vom 27. April 2020 - ( )https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_gelsenkirchen/j2020/20_K_6392_18_Urteil_20200427.html ) und der Beschluss OVG 16 A 1582/20 - Urteil vom 08. Juni 2021 - ( https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2021/16_A_1582_20_Urteil_20210608.html ) keine Unbekannte sind . Es wird daher nachgefragt wieviel Verfahren analoger Art sind z.B. vor dem VG Köln sind noch zu diesem Thema anhängig und wieviel hat das Verfahren 6 C 10.21 nun Sie als unterlegener Partei gekostet und wie groß ist das Kostenrisiko bei den weiteren Verfahren noch ( So die bei VG Köln https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7004085683690590208/ ) .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 264946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264946/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 46/22 Informat…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
28. Dezember 2022 07:32
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 46/22 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Stefan Erdtel
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#264946] Guten Tag, d…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#264946]
Datum
28. Dezember 2022 07:45
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, diese Anfrage dürfte kein Geld kosten , daher dürfte ich darum bitten hier auf der öffentlichen Plattform eine Antwort zu geben . Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 264946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264946/
Stefan Erdtel
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#264946] Guten Tag, m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#264946]
Datum
10. Januar 2023 07:39
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil BVerwG 6 C 10.21 - Urteil vom 30. November 2022“ vom 08.12.2022 (#264946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#264946] Guten Tag, m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#264946]
Datum
10. Juli 2023 09:10
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil BVerwG 6 C 10.21 - Urteil vom 30. November 2022“ vom 08.12.2022 (#264946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Stefan Erdtel
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#264946] Guten Tag, m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#264946]
Datum
19. Juli 2023 09:30
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil BVerwG 6 C 10.21 - Urteil vom 30. November 2022“ vom 08.12.2022 (#264946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 191 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stefan Erdtel
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#264946] Guten Tag, m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) [#264946]
Datum
16. Januar 2024 01:09
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil BVerwG 6 C 10.21 - Urteil vom 30. November 2022“ vom 08.12.2022 (#264946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 372 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel