Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr

liegt das Urteil des Landesbeirates für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften vor?
Seit wann liegt es der Stadtverwaltung vor?
Bitte veröffentlichen sie dieses Urteil hier bei "Frag den Staat".

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Oktober 2017
  • Frist
    17. November 2017
  • 0 Follower:innen
Axel Hausberg
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: liegt das Urte…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr [#24921]
Datum
16. Oktober 2017 15:31
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
liegt das Urteil des Landesbeirates für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften vor? Seit wann liegt es der Stadtverwaltung vor? Bitte veröffentlichen sie dieses Urteil hier bei "Frag den Staat".
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
#24921 Landesbeirat für Denkmalpflege, Kurparkliegenschaften Sehr geehrter Herr Hausberg, bezugnehmend auf Ihre A…
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreff
#24921 Landesbeirat für Denkmalpflege, Kurparkliegenschaften
Datum
23. Oktober 2017 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hausberg, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 16.10.2017 teilen wir mit, dass eine schriftliche Stellungnahme des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften der Stadtverwaltung nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Axel Hausberg
AW: #24921 Landesbeirat für Denkmalpflege, Kurparkliegenschaften [#24921] Sehr geehrte Damen und Herren, liegt da…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: #24921 Landesbeirat für Denkmalpflege, Kurparkliegenschaften [#24921]
Datum
24. Oktober 2017 08:29
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, liegt das Urteil des Landesbeirates für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften in elektronischer Form vor oder ist der Inhalt der Stadtverwaltung bekannt? Seit wann ist es der Stadtverwaltung bekannt? Bitte veröffentlichen sie dieses Urteil hier bei "Frag den Staat". Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Hausberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Axel Hausberg
AW: AW: #24921 Landesbeirat für Denkmalpflege, Kurparkliegenschaften [#24921] Sehr geehrte Damen und Herren, mein…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: #24921 Landesbeirat für Denkmalpflege, Kurparkliegenschaften [#24921]
Datum
17. November 2017 11:02
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ vom 16.10.2017 (#24921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
AW: AW: AW: #24921 Landesbeirat für Denkmalpflege, Kurparkliegenschaften [#24921] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: AW: #24921 Landesbeirat für Denkmalpflege, Kurparkliegenschaften [#24921]
Datum
18. November 2017 13:57
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ vom 16.10.2017 (#24921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
AW: AW: AW: AW: #24921 Landesbeirat für Denkmalpflege, Kurparkliegenschaften [#24921] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: AW: AW: #24921 Landesbeirat für Denkmalpflege, Kurparkliegenschaften [#24921]
Datum
20. November 2017 11:59
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ vom 16.10.2017 (#24921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
#24921 Kurparkliegenschaften Sehr geehrter Herr Hausberg, Ihre Erinnerung vom 17.11.2017 zu der vorgenannten Anfr…
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreff
#24921 Kurparkliegenschaften
Datum
27. November 2017 12:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hausberg, Ihre Erinnerung vom 17.11.2017 zu der vorgenannten Anfrage überrascht uns, da die Anfrage mit E-Mail-Nachricht des Unterzeichners vom 23.10.2017, 08:58 Uhr beantwortet wurde. Wir bitten, Ihre elektronischen Posteingänge entsprechend zu sichten und auf der Auskunftsplattform den Status der Anfrage zu aktualisieren. Mit freundlichen Grüßen
Axel Hausberg
AW: #24921 Kurparkliegenschaften [#24921] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ihre…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: #24921 Kurparkliegenschaften [#24921]
Datum
27. November 2017 12:31
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Antwort überrascht mich nicht, deswegen erneut meine Frage: liegt das Urteil des Landesbeirates für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften in elektronischer Form vor oder ist der Inhalt der Stadtverwaltung bekannt? Seit wann ist es der Stadtverwaltung bekannt? Bitte veröffentlichen sie dieses Urteil hier bei "Frag den Staat". Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Hausberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ [#24921]
Datum
27. November 2017 12:34
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24921 Ich bin der Meinung, die Anfrage zum Inhalt des Urteils des Denkmalrates wurde nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu d…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ [#24921]
Datum
27. November 2017 12:35
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ vom 16.10.2017 (#24921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Axel Hausberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr"
Datum
30. November 2017 14:36
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 30.11.2017 Gesch.Z.: 4.03.17.128 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Anfrage "Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr" Ihre E-Mail vom 27.11.2017 Sehr geehrter Herr Hausberg, Ihre Eingabe habe ich am 27.11.2017 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ [#24921]
Datum
11. Dezember 2017 12:23
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24921 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler lt. GDKE das Urteil des Denkmalrtates schon längst hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ [#24921]
Datum
14. Dezember 2017 18:23
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24921 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Urteil lt. Gdke bereits vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ [#24921]
Datum
18. Dezember 2017 14:22
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24921 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil lt. GDKE dsas Urteil längst bekannt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Vermittlung bei Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr&quo…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr"
Datum
18. Dezember 2017 15:00
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 18.12.2017 Gesch.Z.: 4.03.17.128 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr" Sehr geehrter Herr Hausberg, ich habe mich in Ihrer Sache mit dem im Anhang befindlichen Schreiben an die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gewandt und sie gebeten, Ihre Informationsanfrage zu beantworten. Gerne können Sie sich an mich wenden, sollte Ihre Anfrage nicht zeitnah beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
AW: #24921 Kurparkliegenschaften [#24921] Sehr geehrter Herr Hausberg, bezugnehmend auf Ihre erneute Anfrage te…
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreff
AW: #24921 Kurparkliegenschaften [#24921]
Datum
20. Dezember 2017 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hausberg, bezugnehmend auf Ihre erneute Anfrage teilen wir mit, dass entgegen Ihrer Aussage vom 14.12.2017 eine Stellungnahme des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften der Stadtverwaltung nach wie vor nicht vorliegt. Wir vermögen auch nicht einzuschätzen, ob im Rahmen des laufenden Verfahrens auf denkmalrechtliche Genehmigung überhaupt eine Stellungnahme des Landesbeirates für Denkmalpflege gegenüber der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ich bin zur Zeit nicht im Hause und ab dem 02.01.2018 wieder erreichbar. Ihre Mail wird weitergeleitet.
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ [#24921]
Datum
31. Dezember 2017 14:49
Status
Warte auf Antwort
Ich bin zur Zeit nicht im Hause und ab dem 02.01.2018 wieder erreichbar. Ihre Mail wird weitergeleitet.
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu d…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ [#24921]
Datum
31. Dezember 2017 14:49
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ vom 16.10.2017 (#24921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ [#24921]
Datum
31. Dezember 2017 14:49
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24921 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil lt. GDKE das Urteil längst vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr" Der Landesbea…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr"
Datum
4. Januar 2018 07:57
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 04.01.2018 Gesch.Z.: 4.03.17.128 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr" Sehr geehrter Herr Hausberg, ich nehme Bezug auf die Email der Stadt Bad-Neuenahr vom 20.12.2017 und weise darauf hin, dass nach § 11 Abs. 1 S. 1 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) auf Antrag nur Zugang zu den bei der transparenzpflichtige Stelle vorhandenen Informationen gewährt werden muss, soweit keine Belange der §§ 14-16 LTranspG entgegenstehen. Die Stadt Bad Neuenahr ist nach dem LTranspG nicht verpflichtet die gewünschten Informationen zu beschaffen. Ich habe jedoch die Stadtverwaltung auf Ihre Pflichten nach § 11 Abs. 3 Satz 1 und 2 LTranspG hingewiesen. Sofern der transparenzpflichtigen Stelle, die über die Informationen nicht verfügt bekannt ist, bei welcher anderen transparenzpflichtigen Stelle diese vorliegen, ist die Behörde entweder verpflichtet den Antrag auf Informationszugang entsprechend weiterzuleiten und den Antragsteller hierüber zu informieren. Alternativ hierzu muss Sie dem Antragsteller die transparenzpflichtige Stelle mitteilen, die über die begehrten Informationen verfügt. Mit freundlichen Grüßen
Axel Hausberg
AW: Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr" [#24921] …
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr" [#24921]
Datum
4. Januar 2018 08:11
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ vom 16.10.2017 (#24921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
WG: Informationsanfrage des Herrn Hausberg bezüglich des Urteils des Landbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliege…
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreff
WG: Informationsanfrage des Herrn Hausberg bezüglich des Urteils des Landbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr
Datum
4. Januar 2018 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hausberg, wir beziehen uns auf die Nachricht unten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und teilen mit, dass die gewünschten Informationen (Stellungnahme des Landesbeirates für Denkmalpflege) möglicherweise bei der unteren Denkmalschutzbehörde, Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstr. 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Axel Hausberg
AW: WG: Informationsanfrage des Herrn Hausberg bezüglich des Urteils des Landbeirats für Denkmalpflege zu den Kurl…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: WG: Informationsanfrage des Herrn Hausberg bezüglich des Urteils des Landbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr [#24921]
Datum
5. Januar 2018 09:44
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt er Herr Wiemer, vielen Dank für den Hinweis. meine Frage wurde bisher noch nicht beantwortet. Daher erneut meine Frage: - liegt das Urteil des Landesbeirates für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften in elektronischer Form vor oder ist der Inhalt der Stadtverwaltung bekannt? - Seit wann ist es der Stadtverwaltung bekannt? Bitte veröffentlichen sie dieses Urteil hier bei "Frag den Staat". Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
AW: AW: WG: Informationsanfrage des Herrn Hausberg bezüglich des Urteils des Landbeirats für Denkmalpflege zu den …
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: WG: Informationsanfrage des Herrn Hausberg bezüglich des Urteils des Landbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr [#24921]
Datum
5. Januar 2018 09:45
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ vom 16.10.2017 (#24921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
AW: AW: AW: WG: Informationsanfrage des Herrn Hausberg bezüglich des Urteils des Landbeirats für Denkmalpflege zu …
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: AW: WG: Informationsanfrage des Herrn Hausberg bezüglich des Urteils des Landbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr [#24921]
Datum
13. Januar 2018 17:07
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ vom 16.10.2017 (#24921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
AW: AW: AW: AW: WG: Informationsanfrage des Herrn Hausberg bezüglich des Urteils des Landbeirats für Denkmalpflege…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: AW: AW: AW: WG: Informationsanfrage des Herrn Hausberg bezüglich des Urteils des Landbeirats für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr [#24921]
Datum
16. Januar 2018 13:28
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ vom 16.10.2017 (#24921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Hier erneut meine Frage: - liegt das Urteil des Landesbeirates für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften in elektronischer Form vor oder ist der Inhalt der Stadtverwaltung bekannt? - Seit wann ist es der Stadtverwaltung bekannt? Bitte veröffentlichen sie dieses Urteil hier bei "Frag den Staat". Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ [#24921]
Datum
22. Januar 2018 09:30
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24921 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht beantwortet Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu d…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ [#24921]
Datum
22. Januar 2018 09:30
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteil des Landesbeirat für Denkmalpflege zu den Kurliegenschaften Bad Neuenahr“ vom 16.10.2017 (#24921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 24921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
WG: Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr" Der L…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr"
Datum
25. Januar 2018 11:59
Status
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 25.01.2018 Gesch.Z.: 4.03.17.128 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Anfrage "Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften Bad Neuenahr" hier: Ihre Email vom 22.01.2018 Sehr geehrter Herr Hausberg, aufgrund Ihrer erneuten Eingabe in der obengenannten Angelegenheit habe ich mich erneut mit der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler in Verbindung gesetzt. Der Sachstand ist seit Ihrer Anfrage vom 16.10.2017, die von der Stadtverwaltung am 23.10.2017 beantwortet wurde, unverändert. Der Stadtverwaltung liegt kein Urteil des Landesbeirats für Denkmalpflege zu den Kurparkliegenschaften vor, so dass dort auch entsprechend der Inhalt nicht bekannt ist. Ich verweise hier auf mein Schreiben vom 04.01.2018, dass die Stadtverwaltung nach § 11 Abs. 1 S. 1 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) auf Antrag Zugang zu den bei ihr vorhanden Informationen gewährten muss, soweit keine Belange der §§ 14-16 LTranspG entgegenstehen. Die Stadtverwaltung ist nach dem LTranspG nicht verpflichtet die gewünschte Information zu beschaffen oder durch Verwaltungshandeln zu erzeugen. Die Stadtverwaltung ist Ihrer Verpflichtung nach § 11 Abs. 3 S. 1 und 2 LTranspG nachgekommen, indem sie Sie auf die transparenzpflichtige Stelle hingewiesen hat, die über die begehrten Informationen verfügen könnte. Ich muss Sie daher bitten, sich an die transparenzpflichtige Stelle zu wenden, die Ihnen in der Email vom 04.01.2018 von der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler benannt wurde. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Stellungnahme des Landesbeirats für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme des Landesbeirats für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz
Datum
21. März 2018
Status