Urteil des VerfG. Saarland zur Führung von Kontaktlisten
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
Das VerfG. Saarland hat am 28.08. entschieden (Aktenzeichen Lv 15/20), dass die Kontaktlisten ohne Rechtsgrundlage (z.B. für die eindeutige Verwendung) verfassungswidrig sind. Nichtsdestotrotz erheben Bundesländer Strafen für falsche Angaben, auch die Bundesregierung hat ein solches Bußgeld begrüßt. Wie passt dies zusammen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Oktober 2020
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10. November 2020
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