Urteil des VerfG. Saarland zur Führung von Kontaktlisten

Das VerfG. Saarland hat am 28.08. entschieden (Aktenzeichen Lv 15/20), dass die Kontaktlisten ohne Rechtsgrundlage (z.B. für die eindeutige Verwendung) verfassungswidrig sind. Nichtsdestotrotz erheben Bundesländer Strafen für falsche Angaben, auch die Bundesregierung hat ein solches Bußgeld begrüßt. Wie passt dies zusammen?

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    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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An Bundesministerium der Justiz Details
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Betreff
Urteil des VerfG. Saarland zur Führung von Kontaktlisten [#199593]
Datum
6. Oktober 2020 11:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das VerfG. Saarland hat am 28.08. entschieden (Aktenzeichen Lv 15/20), dass die Kontaktlisten ohne Rechtsgrundlage (z.B. für die eindeutige Verwendung) verfassungswidrig sind. Nichtsdestotrotz erheben Bundesländer Strafen für falsche Angaben, auch die Bundesregierung hat ein solches Bußgeld begrüßt. Wie passt dies zusammen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199593/
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