Urteil OVG HH mit angeblichen Tenor, dass Informationen die für HmbTG Anfragen erst erstellt werden müssen, nicht beansprucht werden könnten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Urteil OVG HH mit angeblichen Tenor, dass Informationen die für HmbTG Anfragen erst erstellt werden müssen, nicht beansprucht werden könnten

In Ihrer Teilablehnung vom 17.08. eine Antrages von Herrn Teske:
https://fragdenstaat.de/anfrage/500-verletzte-polizisten-beim-g20-gipfel/
begründen Sie u.a. mit diesem Urteil:
OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12

Dieses Urteil finde sich weder hier:
http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/entscheidungen/
noch in anderen Datenbanken.

Ich beantrage ausschließlich kostenfrei, ohne Kosten für Auslagen, Auskunft nach HmbTG,
Kopien der Grundlage Ihrer Teilablehnung:
a) Kopie dieses Urteils
b) Komentare zu diesem Urteil
Urteil OVG HH mit angeblichen Tenor, dass Informationen die für HmbTG Anfragen erst erstellt werden müssen, nicht beansprucht werden könnten

In Ihrer Teilablehnung vom 17.08. eine Antrages von Herrn Teske:
https://fragdenstaat.de/anfrage/500-verletzte-polizisten-beim-g20-gipfel/
begründen Sie u.a. mit diesem Urteil:
OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12

Dieses Urteil finde sich weder hier:
http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/entscheidungen/
noch in anderen Datenbanken.

Ich beantrage ausschließlich kostenfrei, ohne Kosten für Auslagen, Auskunft nach HmbTG,
Kopien der Rechtsgrundlagen Ihrer Teilablehnung:
a) Kopie dieses Urteils
b) Komentare zu diesem Urteil
c) Definition von "Erstellung von Informationen" i.S. Ihres Hinweises.

Aus Ihrer Teilabsage:
"ist zu beachten, dass Informationen, die aus Anlass des Antrags erst erstellt werden müssten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12) nicht beansprucht werden können."

Dagegen urteilte das BVerwG zum IFG:
"Aus § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG folgt keine Verpflichtung der um Informationszugang angegangenen Behörde zur Beschaffung von Informationen, die sich noch niemals in deren Besitz befunden haben." 2. Leitsatz BVerwG 7 B 43.12 - Beschluss vom 27.05.2013

Aus vorhandener Informationen (§ 2 Abs. 1 HmbTG) der Behörde werden Regelmäßig im Rahmen von HmbTG anfragen neue Dokumente (Listen) zusammengestellt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
  • 2 Follower:innen
A. Bürgerrecht
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Urteil OVG HH mit angeblichen Tenor, dass Informatio…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
A. Bürgerrecht
Betreff
Urteil OVG HH mit angeblichen Tenor, dass Informationen die für HmbTG Anfragen erst erstellt werden müssen, nicht beansprucht werden könnten [#24355]
Datum
18. August 2017 00:19
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Urteil OVG HH mit angeblichen Tenor, dass Informationen die für HmbTG Anfragen erst erstellt werden müssen, nicht beansprucht werden könnten In Ihrer Teilablehnung vom 17.08. eine Antrages von Herrn Teske: https://fragdenstaat.de/anfrage/500-verletzte-polizisten-beim-g20-gipfel/ begründen Sie u.a. mit diesem Urteil: OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12 Dieses Urteil finde sich weder hier: http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/entscheidungen/ noch in anderen Datenbanken. Ich beantrage ausschließlich kostenfrei, ohne Kosten für Auslagen, Auskunft nach HmbTG, Kopien der Grundlage Ihrer Teilablehnung: a) Kopie dieses Urteils b) Komentare zu diesem Urteil Urteil OVG HH mit angeblichen Tenor, dass Informationen die für HmbTG Anfragen erst erstellt werden müssen, nicht beansprucht werden könnten In Ihrer Teilablehnung vom 17.08. eine Antrages von Herrn Teske: https://fragdenstaat.de/anfrage/500-verletzte-polizisten-beim-g20-gipfel/ begründen Sie u.a. mit diesem Urteil: OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12 Dieses Urteil finde sich weder hier: http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/entscheidungen/ noch in anderen Datenbanken. Ich beantrage ausschließlich kostenfrei, ohne Kosten für Auslagen, Auskunft nach HmbTG, Kopien der Rechtsgrundlagen Ihrer Teilablehnung: a) Kopie dieses Urteils b) Komentare zu diesem Urteil c) Definition von "Erstellung von Informationen" i.S. Ihres Hinweises. Aus Ihrer Teilabsage: "ist zu beachten, dass Informationen, die aus Anlass des Antrags erst erstellt werden müssten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12) nicht beansprucht werden können." Dagegen urteilte das BVerwG zum IFG: "Aus § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG folgt keine Verpflichtung der um Informationszugang angegangenen Behörde zur Beschaffung von Informationen, die sich noch niemals in deren Besitz befunden haben." 2. Leitsatz BVerwG 7 B 43.12 - Beschluss vom 27.05.2013 Aus vorhandener Informationen (§ 2 Abs. 1 HmbTG) der Behörde werden Regelmäßig im Rahmen von HmbTG anfragen neue Dokumente (Listen) zusammengestellt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
A. Bürgerrecht <<E-Mail-Adresse>>
A. Bürgerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage vom 18.08. war durch Kopiervorgänge leider überlappend und mit den f…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
A. Bürgerrecht
Betreff
Lesbare Form AW: Urteil OVG HH mit angeblichen Tenor, dass Informationen die für HmbTG Anfragen erst erstellt werden müssen, nicht beansprucht werden könnten [#24355]
Datum
21. August 2017 13:49
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage vom 18.08. war durch Kopiervorgänge leider überlappend und mit den falschen Hinweisen versehen. Ich danke dem HmbBfDI für seinen freundlichen Hinweis. Korregierte Version: ------- Sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrer Teilablehnung vom 17.08. eine Antrages von Herrn Teske: https://fragdenstaat.de/anfrage/500-v... begründen Sie u.a. mit diesem Urteil: OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12 Dieses Urteil finde sich weder hier: http://justiz.hamburg.de/oberverwaltu... noch in anderen Datenbanken. Ich beantrage ausschließlich kostenfrei, ohne Kosten für Auslagen, Auskunft nach HmbTG, Kopien der Grundlage Ihrer Teilablehnung: a) Kopie dieses Urteils b) Komentare zu diesem Urteil Urteil OVG HH mit angeblichen Tenor, dass Informationen die für HmbTG Anfragen erst erstellt werden müssen, nicht beansprucht werden könnten c) Definition von "Erstellung von Informationen" i.S. Ihres Hinweises. Aus Ihrer Teilabsage: "ist zu beachten, dass Informationen, die aus Anlass des Antrags erst erstellt werden müssten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12) nicht beansprucht werden können." Dagegen urteilte das BVerwG zum IFG: "Aus § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG folgt keine Verpflichtung der um Informationszugang angegangenen Behörde zur Beschaffung von Informationen, die sich noch niemals in deren Besitz befunden haben." 2. Leitsatz BVerwG 7 B 43.12 - Beschluss vom 27.05.2013 Aus vorhandener Informationen (§ 2 Abs. 1 HmbTG) der Behörde werden regelmäßig im Rahmen von HmbTG anfragen neue Dokumente (Listen) zusammengestellt. Dies ist von der Beschaffung vn Informationen zu unterscheiden. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 24355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
A. Bürgerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, Punkt a) meiner HambTG Anfrage, Kopie des Urteils, wurde bereits freundlicherweise…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
A. Bürgerrecht
Betreff
AW: Lesbare Form AW: Urteil OVG HH mit angeblichen Tenor, dass Informationen die für HmbTG Anfragen erst erstellt werden müssen, nicht beansprucht werden könnten [#24355]
Datum
24. August 2017 12:12
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Punkt a) meiner HambTG Anfrage, Kopie des Urteils, wurde bereits freundlicherweise von Mitarbeiter des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beantwortet. Punkte b) und c), sowie meine Bitte um eine Eingangsbestätigung bleiben bestehen. Mit freundlichen Grüßen A. Bürgerrecht Anfragenr: 24355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Antrag nach HmbTG, Anfrage zur Erstellung von Informationen Sehr geehrte/r Frau/Herr A. Bürgerrecht, bezüglich Ih…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Antrag nach HmbTG, Anfrage zur Erstellung von Informationen
Datum
29. September 2017 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Frau/Herr A. Bürgerrecht, bezüglich Ihrer Anfrage bitte ich um Beachtung angefügten Schreibens. Mit freundlichen Grüßen