Urteil Tutanota

Anfrage an: Amtsgericht Itzehoe

ich arbeite am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht als Studentische Hilfskraft an der Universität Passau. Wir arbeiten momentan an einer Rechtsprechungsdatenbank in der aktuelle Urteile bearbeitet und thematisiert werden. Hierzu würde ich Sie bitten, mir das nicht veröffentlichte Urteil zum Thema "sicherer E-Mail Dienst Tutanota muss Kundendaten Preisgeben"zukommen zu lassen.

Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Karolina Bick
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich a…
An Amtsgericht Itzehoe Details
Von
Karolina Bick
Betreff
Urteil Tutanota [#184691]
Datum
16. April 2020 09:14
An
Amtsgericht Itzehoe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich arbeite am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht als Studentische Hilfskraft an der Universität Passau. Wir arbeiten momentan an einer Rechtsprechungsdatenbank in der aktuelle Urteile bearbeitet und thematisiert werden. Hierzu würde ich Sie bitten, mir das nicht veröffentlichte Urteil zum Thema "sicherer E-Mail Dienst Tutanota muss Kundendaten Preisgeben"zukommen zu lassen. Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karolina Bick Anfragenr: 184691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184691 Postanschrift Karolina Bick << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karolina Bick

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