Urteil vom 4.11.2019 zu SGB II
War dem Gericht vor der Entscheidung vom 4.11.2019 zu Sanktionen im SGB II bekannt, dass
a) bereits bei der Umstellung zum Jahreswechsel 2004/2005 alleine durch den Systemwechsel ohne Rechtfertigung eine Kürzung von ca. 25% (448/345) gegenüber dem bis dahin festgelegten Existenzminimum erfolgte?
Wenn Ja, seit wann?
Dazu:
Liegt dem Gericht eine Begründung für diese Kürzung vor?
Falls Nein: Schließt das Gericht bei einer nachvollziehbaren "Berechnung" der Hartz-Regelsätze eine Erklärung für die Kürzung 2004/2005 mit ein?
Fordert das Gericht im Rahmen der Nachvollziehbarkeit der Berechnung lediglich eine Aufschlüsselung eines festgelegten Regelsatzes auf die einzelnen Warengruppen oder soll ein Nachweis geführt werden, dass die Summen der einzelnen Warengruppen realistisch ermittelt wurden?
b) die Grundlagen der Regelsatz-Berechnung auf fehlerbehaftete, weil auf Selbstauskunft beruhende Daten (Zensus) erfolgt, die auch Rentner (nicht im Arbeitsleben) einbezieht?
c) dass nach Studien allein das "System Hartz" krank macht?
Wenn Ja, seit wann?
d) dass Jobcenter-Mitarbeiter Leistungszulagen auch für rechtswidrige Sanktionen erhalten (Korruption); z. B. Jobcenter-Geschäftsführer in Berlin 4.000 €.
Wenn Ja, seit wann?
Dazu:
Stellt für das Gericht das Vorenthalten des Existenzminimums bei gleichzeitiger Bonizahlung eine sparsame Verwendung von Steuermitteln dar?
Bewertet das Gericht eine Aufteilung der Bundesmittel durch die Jobcenter selbst in Ausgaben für die Jobcenter und ihre Mitarbeiter (auch Boni) einerseits und den Maßnahmen für die Kunden andererseits als unbefangen und uneigennützig?
e) dass das Erzwingen der Rechtskraft von Entscheidungen der Jobcenter auch durch gesundheitliche Schädigung (Einschränkungen/Verlust der Krankenversicherung) oder/und der Wohnung (Verlust der Klagebefugnis) erfolgt?
Wenn Ja, seit wann?
f) für diese rechtswidrigen teilweise strafbaren Handlungen kein System der Entschädigung oder ein vorbeugender Schutz (sogar das Gegenteil: sofortige Vollziehbarkeit; vgl. SGB VII) besteht?
Wenn Ja, seit wann?
Anfrage abgelehnt
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Datum16. November 2019
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20. Dezember 2019
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