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Urteile zu FFP2 Masken Mehr Bedarf

Anfrage an: Bundessozialgericht

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Derzeit gibt es Unterschiedliche Urteile zum Thema FFP2 Masken Mehr Bedarf.
Je nach Bundesland.
Sehe derzeit eine grobe Verletzung des Artikels 3 GG der BRD. Oder
müssen jetz alle Hartz4 nach Baden-Württemberg ziehen.
Bin an űberlegen.
Und suche schon dort schon nach einer Wohnung.
Antrag auf Übernahme der UmzugsKosten sehe Posetiv.
Die Grund Gesetze der BRD sind nichts mehr wert.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    8. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Derzeit gibt es Unterschie…
An Bundessozialgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteile zu FFP2 Masken Mehr Bedarf [#216462]
Datum
23. März 2021 20:20
An
Bundessozialgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Derzeit gibt es Unterschiedliche Urteile zum Thema FFP2 Masken Mehr Bedarf. Je nach Bundesland. Sehe derzeit eine grobe Verletzung des Artikels 3 GG der BRD. Oder müssen jetz alle Hartz4 nach Baden-Württemberg ziehen. Bin an űberlegen. Und suche schon dort schon nach einer Wohnung. Antrag auf Übernahme der UmzugsKosten sehe Posetiv. Die Grund Gesetze der BRD sind nichts mehr wert. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216462/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundessozialgericht
Ihre E-Mail vom 23. März 2021 Sehr Antragsteller/in anbei die Anlage zur Kenntnis und eventuellen weiteren Veranl…
Von
Bundessozialgericht
Betreff
Ihre E-Mail vom 23. März 2021
Datum
24. März 2021 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei die Anlage zur Kenntnis und eventuellen weiteren Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 23. März 2021 [#216462] Sehr << Anrede >> ihre Antwort war mir klar. Schweigen im…
An Bundessozialgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 23. März 2021 [#216462]
Datum
24. März 2021 19:39
An
Bundessozialgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ihre Antwort war mir klar. Schweigen im Walde. Auch meine Klage läuft somit durch alle Instanzen. Und dann ans BVG . Artikel 3 GG Verletzt. In Baden Württenberg sind Hartz 4 besser dran? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216462/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 23. März 2021 [#216462] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteile zu FFP2 Masken…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 23. März 2021 [#216462]
Datum
10. März 2023 11:23
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteile zu FFP2 Masken Mehr Bedarf“ vom 23.03.2021 (#216462) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 651 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.