Urteilsanforderung S 19 AS 2057/17 ER (Bußgeld von 500,00 € wegen Verschuldenskosten)

Anfrage an: Jobcenter Hagen

den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.06.2017, S 19 AS 2057/17 ER.

Das Sozialgericht Dortmund hat gegen Jobcenter Hagen ein Bußgeld von 500,00 € Verschuldenskosten verhängt.

In der Pressemitteilung des Sozialgericht Dortmund war zu lesen:
"Das Verhalten der Behörde erwecke den Eindruck, dass sie es in einer Vielzahl derartiger Fälle regelmäßig darauf anlege, nur zu leisten, wenn sie von dem Gericht dazu verpflichtet werde. Das Jobcenter Hagen behindere damit die Gewährung effektiven sozialgerichtlichen Rechtsschutzes."

Ergebnis der Anfrage

Inzwischen liegt die Volltextveröffentlichung im Internet vor, so dass die Anfrage auch ohne Antwort beantwortet ist.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Beschluss de…
An Jobcenter Hagen Details
Von
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Betreff
Urteilsanforderung S 19 AS 2057/17 ER (Bußgeld von 500,00 € wegen Verschuldenskosten) [#23644]
Datum
22. Juni 2017 21:29
An
Jobcenter Hagen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.06.2017, S 19 AS 2057/17 ER. Das Sozialgericht Dortmund hat gegen Jobcenter Hagen ein Bußgeld von 500,00 € Verschuldenskosten verhängt. In der Pressemitteilung des Sozialgericht Dortmund war zu lesen: "Das Verhalten der Behörde erwecke den Eindruck, dass sie es in einer Vielzahl derartiger Fälle regelmäßig darauf anlege, nur zu leisten, wenn sie von dem Gericht dazu verpflichtet werde. Das Jobcenter Hagen behindere damit die Gewährung effektiven sozialgerichtlichen Rechtsschutzes."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung S 19 AS 2057/17 ER (Bußgel…
An Jobcenter Hagen Details
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Betreff
AW: Urteilsanforderung S 19 AS 2057/17 ER (Bußgeld von 500,00 € wegen Verschuldenskosten) [#23644]
Datum
10. August 2017 16:38
An
Jobcenter Hagen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung S 19 AS 2057/17 ER (Bußgeld von 500,00 € wegen Verschuldenskosten)“ vom 22.06.2017 (#23644) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Hagen
Inzwischen liegt die Volltextveröffentlichung im Internet vor, so dass die Anfrage auch ohne Antwort beantwortet i…
Von
Jobcenter Hagen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Dezember 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Inzwischen liegt die Volltextveröffentlichung im Internet vor, so dass die Anfrage auch ohne Antwort beantwortet ist. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193479