Urteilsanforderung S 19 AS 2057/17 ER (Bußgeld von 500,00 € wegen Verschuldenskosten)
den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.06.2017, S 19 AS 2057/17 ER.
Das Sozialgericht Dortmund hat gegen Jobcenter Hagen ein Bußgeld von 500,00 € Verschuldenskosten verhängt.
In der Pressemitteilung des Sozialgericht Dortmund war zu lesen:
"Das Verhalten der Behörde erwecke den Eindruck, dass sie es in einer Vielzahl derartiger Fälle regelmäßig darauf anlege, nur zu leisten, wenn sie von dem Gericht dazu verpflichtet werde. Das Jobcenter Hagen behindere damit die Gewährung effektiven sozialgerichtlichen Rechtsschutzes."
Ergebnis der Anfrage
Inzwischen liegt die Volltextveröffentlichung im Internet vor, so dass die Anfrage auch ohne Antwort beantwortet ist.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es…
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Juni 2017
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25. Juli 2017
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