Urteilsanforderung SG Dortmund, zwei rechtswidrige 100%-Sanktionen, S 19 AS 5103/12 & S 19 AS 514/13, 06.06.2014
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 06.06.2014 verhandelte die 19. Kammer des Sozialgericht Dortmund unter Vorsitz von Richterin Süllow unter den Aktenzeichen S 19 AS 5103/12 & S 19 AS 514/13 über zwei
100%-Sanktion.
Beide Sanktionen wurden als rechtswidrig ausgeurteilt.
Bitte übersenden Sie mir die beiden Urteile im Volltext. Bitte beachten Sie, dass nach der gefestigten Rechtsprechung nur die Sozialdaten des Klägers anonymisiert werden dürfen. Richter, Verteidiger und Staatsanwälte, sowie Jobcentervertreter sind mit Klarnamen zu belassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die rechtswidrigen 100%-Sanktionen, S 19 AS 5103/12 & S 19 AS 514/13 wurden möglicherweise im Erörterungstermin zurückgenommen, so dass kein Urteil zu schreiben war . . .
Information nicht vorhanden
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Datum31. Juli 2018
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1. September 2018
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