Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte

Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2018 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen.

„Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/bundessozialgericht-beanstandet-wohnkostenzuschuesse-bei-jobcentern-100.html

Sämtliche Verfahren betrafen angeblich „schlüssige Konzepte“ der Fa. Analyse & Konzepte, Hamburg.

Das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte benennt auf dem firmeneigenen Internetauftritt 16 bisher unveröffentlichte Urteile des Sozialgerichts Stralsund um damit die Schlüssigkeit der vorgelegten Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft zu bestätigen. Ein Teil dieser gelisteten Urteile ist zwischenzeitlich aufgehoben worden.

Als Verfahrensbeteiligter liegen Ihnen die nachfolgend Urteile im Volltext vor.
Ich beantrage die kostenfreie Übersendung der (anonymisierten) Volltextentscheidungen als pdf-Dateien an das Portal fragdenstaat.de.

Der Übersichtlichkeit halber habe ich darauf verzichtet, jedes Urteil als Einzelanfrage zu formulieren, bin aber auch gern bereit diesen Verwaltungsmehraufwand zu leisten, wenn Ihnen nur dadurch die Kostenfreiheit möglich erscheint.

Vor dem Hintergrund der jüngsten BSG-Entscheidungen müssen die Urteile der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Die Veröffentlichung von Volltextentscheidungen ist von der Informationsfreiheit umfasst.

S 7 AS 1353/09
S 7 AS 207/11 ER
S 9 AS 876/12
S 10 AS 1211/09
S 9 AS 68/14 ER
S 9 AS 197/13
S 7 AS 487/12
S 5 SO 67/13
S 8 AS 808/13
S 8 AS 929/12
S 5 SO 91/14
S 8 AS 640/13
S 7 AS 897/15
S 5 SO 43/15
S 7 AS 914/13
S 9 AS 1002/13
S 11 AS 1211/09
https://www.analyse-konzepte.de/wp-content/uploads/2017/04/Urteils%C3%BCbersicht.jpg

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V)
https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Rechtsgrundlagen/ifgmv_erl.pdf

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der Landkreis Vorpommern-Rügen glänzt weiterhin durch Lügen.

Über Jahre wurden Leistungsberechtigte durch rechtswidrige Entscheidungen und auf der Grundlage von nicht Schlüssigen Konzepten um anteilige Wohnkosten betrogen.

Die Herausgabe der Urteile und Dokumente wird verheimlicht.

https://www.beispielklagen.de/IFG042/A&…
https://www.beispielklagen.de/IFG042/AK…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte [#132605]
Datum
21. April 2019 21:29
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2018 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen. „Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“ https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/bundessozialgericht-beanstandet-wohnkostenzuschuesse-bei-jobcentern-100.html Sämtliche Verfahren betrafen angeblich „schlüssige Konzepte“ der Fa. Analyse & Konzepte, Hamburg. Das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte benennt auf dem firmeneigenen Internetauftritt 16 bisher unveröffentlichte Urteile des Sozialgerichts Stralsund um damit die Schlüssigkeit der vorgelegten Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft zu bestätigen. Ein Teil dieser gelisteten Urteile ist zwischenzeitlich aufgehoben worden. Als Verfahrensbeteiligter liegen Ihnen die nachfolgend Urteile im Volltext vor. Ich beantrage die kostenfreie Übersendung der (anonymisierten) Volltextentscheidungen als pdf-Dateien an das Portal fragdenstaat.de. Der Übersichtlichkeit halber habe ich darauf verzichtet, jedes Urteil als Einzelanfrage zu formulieren, bin aber auch gern bereit diesen Verwaltungsmehraufwand zu leisten, wenn Ihnen nur dadurch die Kostenfreiheit möglich erscheint. Vor dem Hintergrund der jüngsten BSG-Entscheidungen müssen die Urteile der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Die Veröffentlichung von Volltextentscheidungen ist von der Informationsfreiheit umfasst. S 7 AS 1353/09 S 7 AS 207/11 ER S 9 AS 876/12 S 10 AS 1211/09 S 9 AS 68/14 ER S 9 AS 197/13 S 7 AS 487/12 S 5 SO 67/13 S 8 AS 808/13 S 8 AS 929/12 S 5 SO 91/14 S 8 AS 640/13 S 7 AS 897/15 S 5 SO 43/15 S 7 AS 914/13 S 9 AS 1002/13 S 11 AS 1211/09 https://www.analyse-konzepte.de/wp-content/uploads/2017/04/Urteils%C3%BCbersicht.jpg Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V) https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Rechtsgrundlagen/ifgmv_erl.pdf Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stra…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte [#132605]
Datum
25. Januar 2020 14:00
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte“ vom 21.04.2019 (#132605) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 246 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132605
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Meck…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte“ [#132605] [#132605]
Datum
25. Januar 2020 14:04
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/132605 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Recht auf Informationsfreiheit missachtet wird. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die kostenfreie Übersendung von Gerichtsurteilen durch Jobcenter deutschlandweit problemlos funktioniert Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 132605.pdf Anfragenr: 132605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132605
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stra…
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte“ [#132605] [#132605]
Datum
2. März 2020 21:27
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte“ vom 21.04.2019 (#132605) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 283 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132605
Landkreis Vorpommern-Rügen
. . . Zwischenzeitlich hat sich eine Mitarbeiterin des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherh…
Von
Landkreis Vorpommern-Rügen
Via
Briefpost
Betreff
Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte
Datum
3. März 2020
Status
Warte auf Antwort
. . . Zwischenzeitlich hat sich eine Mitarbeiterin des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDl M-V) an mich gewandt und die Gebühr, die ich Ihnen in meinem Schreiben vom 28. Mai 2019 ankündigte, in Frage gestellt. Meine Stellungnahme auf dieses Schreiben habe ich am 11 . Februar 2020 abgegeben. Eine abschließende Entscheidung hierzu steht seitens des LfDl M-V noch aus. Sollte der LfDl M-V festlegen, dass meine Auffassung zur Gebührenberechnung fehlerhaft ist, zieht das eine Neuberechnung nach sich. Ggf. bin ich dann verpflichtet, Sie erneut über die voraussichtliche Höhe der Gebühr zu unterrichten. Ich werde daher Ihren Antrag erst weiter bearbeiten, wenn eine abschließende Entscheidung des LfDl M-V vorliegt. . . . . .
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in ich habe Ihre Verweigerungshaltung mal zum Anlass genommen, an die Parteien im Kreis direkt…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte [#132605]
Datum
7. September 2020 11:38
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in ich habe Ihre Verweigerungshaltung mal zum Anlass genommen, an die Parteien im Kreis direkt anzuschreiben. Sie müssen erst einmal nichts mehr für mich tun. lg. Sehr geehrteAntragsteller/in CDU <<E-Mail-Adresse>> SPD <<E-Mail-Adresse>> BfS <<E-Mail-Adresse>> Linke <<E-Mail-Adresse>> Grüne <<E-Mail-Adresse>> Adomeit <<E-Mail-Adresse>> AfD <<E-Mail-Adresse>> FDP <<E-Mail-Adresse>> Kosten der Unterkunft/Veröffentlichung von Konzepten und Volltext-Urteilen des SG Stralsund 2020-09-07 Sehr geehrteAntragsteller/in nach mehrmaligen Versuchen Informationen vom Landkreis Vorpommern-Rügen Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund und Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten Carl-Heydemann-Ring 98 18437 Stralsund Fax: 03831357444030 zu erhalten, um dort mit Kostenforderungen von 500,00 € abgeschmettert zu werden, gebe ich Ihnen als kommunalen Parteien die Gelegenheit, für die Aufklärung Ihrer Bürger tätig zu werden. Es ist mir scheißegal, wer reagiert. Luschen werden bekannt gegeben, Unterstützer auch. Mit mehreren Schreiben und IFG-Anfragen u.a. vom 11.08.2020 hatte ich um die Übersendung von Konzepten und Volltext-Urteilen des SG Stralsund über das Internetportal zur Informationsfreiheit https://fragdenstaat.de gebeten. An den Landkreis Vorpommern-Rügen Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte https://fragdenstaat.de/anfrage/urteils… Anfrage an Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten Urteilsanforderungen zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & KonzepteJobcenter https://fragdenstaat.de/anfrage/urteils… Anfrage an Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten https://fragdenstaat.de/anfrage/weisung… 11.08.2020 Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2019 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen. „Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“ http://web.archive.org/web/201901312045… Sämtliche Verfahren betrafen angeblich „schlüssige Konzepte“ der Fa. Analyse & Konzepte, Hamburg. Das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte benennt auf dem firmeneigenen Internetauftritt 16 bisher unveröffentlichte Urteile des Sozialgerichts Stralsund um damit die Schlüssigkeit der vorgelegten Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft zu bestätigen. Ein Teil dieser gelisteten Urteile ist zwischenzeitlich aufgehoben worden. Als Verfahrensbeteiligter liegen Ihnen die nachfolgend genannten Urteile im Volltext vor. Ich beantrage die kostenfreie Übersendung der (anonymisierten) Volltextentscheidungen als pdf-Dateien an das Portal fragdenstaat.de. Der Übersichtlichkeit halber habe ich darauf verzichtet, jedes Urteil als Einzelanfrage zu formulieren, bin aber auch gern bereit diesen Verwaltungsmehraufwand zu leisten, wenn Ihnen nur dadurch die Kostenfreiheit möglich erscheint. Vor dem Hintergrund der jüngsten BSG-Entscheidungen müssen die Urteile der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Die Veröffentlichung von Volltextentscheidungen ist von der Informationsfreiheit umfasst. S 7 AS 1353/09 S 7 AS 207/11 ER S 9 AS 876/12 S 10 AS 1211/09 S 9 AS 68/14 ER S 9 AS 197/13 S 7 AS 487/12 S 5 SO 67/13 S 8 AS 808/13 S 8 AS 929/12 S 5 SO 91/14 S 8 AS 640/13 S 7 AS 897/15 S 5 SO 43/15 S 7 AS 914/13 S 9 AS 1002/13 S 11 AS 1211/09 https://www.analyse-konzepte.de/wp-cont… Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V) https://www.datenschutz-mv.de/static/DS… Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132605/
<< Anfragesteller:in >>
zK. CDU <<E-Mail-Adresse>> SPD <<E-Mail-Adresse>> BfS <<E-Mail-Adresse>>
An Landkreis Vorpommern-Rügen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte [#132605]
Datum
7. September 2020 11:39
An
Landkreis Vorpommern-Rügen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
zK. CDU <<E-Mail-Adresse>> SPD <<E-Mail-Adresse>> BfS <<E-Mail-Adresse>> Linke <<E-Mail-Adresse>> Grüne <<E-Mail-Adresse>> Adomeit <<E-Mail-Adresse>> AfD <<E-Mail-Adresse>> FDP <<E-Mail-Adresse>> Kosten der Unterkunft/Veröffentlichung von Konzepten und Volltext-Urteilen des SG Stralsund 2020-09-07 Sehr geehrteAntragsteller/in nach mehrmaligen Versuchen Informationen vom Landkreis Vorpommern-Rügen Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund und Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten Carl-Heydemann-Ring 98 18437 Stralsund Fax: 03831357444030 zu erhalten, um dort mit Kostenforderungen von 500,00 € abgeschmettert zu werden, gebe ich Ihnen als kommunalen Parteien die Gelegenheit, für die Aufklärung Ihrer Bürger tätig zu werden. Es ist mir scheißegal, wer reagiert. Luschen werden bekannt gegeben, Unterstützer auch. Mit mehreren Schreiben und IFG-Anfragen u.a. vom 11.08.2020 hatte ich um die Übersendung von Konzepten und Volltext-Urteilen des SG Stralsund über das Internetportal zur Informationsfreiheit https://fragdenstaat.de gebeten. An den Landkreis Vorpommern-Rügen Urteilsanforderung zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte https://fragdenstaat.de/anfrage/urteils… Anfrage an Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten Urteilsanforderungen zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & KonzepteJobcenter https://fragdenstaat.de/anfrage/urteils… Anfrage an Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hansestadt Stralsund Vorpommern Rügen Damgarten https://fragdenstaat.de/anfrage/weisung… 11.08.2020 Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2019 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen. „Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“ http://web.archive.org/web/201901312045… Sämtliche Verfahren betrafen angeblich „schlüssige Konzepte“ der Fa. Analyse & Konzepte, Hamburg. Das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte benennt auf dem firmeneigenen Internetauftritt 16 bisher unveröffentlichte Urteile des Sozialgerichts Stralsund um damit die Schlüssigkeit der vorgelegten Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft zu bestätigen. Ein Teil dieser gelisteten Urteile ist zwischenzeitlich aufgehoben worden. Als Verfahrensbeteiligter liegen Ihnen die nachfolgend genannten Urteile im Volltext vor. Ich beantrage die kostenfreie Übersendung der (anonymisierten) Volltextentscheidungen als pdf-Dateien an das Portal fragdenstaat.de. Der Übersichtlichkeit halber habe ich darauf verzichtet, jedes Urteil als Einzelanfrage zu formulieren, bin aber auch gern bereit diesen Verwaltungsmehraufwand zu leisten, wenn Ihnen nur dadurch die Kostenfreiheit möglich erscheint. Vor dem Hintergrund der jüngsten BSG-Entscheidungen müssen die Urteile der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Die Veröffentlichung von Volltextentscheidungen ist von der Informationsfreiheit umfasst. S 7 AS 1353/09 S 7 AS 207/11 ER S 9 AS 876/12 S 10 AS 1211/09 S 9 AS 68/14 ER S 9 AS 197/13 S 7 AS 487/12 S 5 SO 67/13 S 8 AS 808/13 S 8 AS 929/12 S 5 SO 91/14 S 8 AS 640/13 S 7 AS 897/15 S 5 SO 43/15 S 7 AS 914/13 S 9 AS 1002/13 S 11 AS 1211/09 https://www.analyse-konzepte.de/wp-cont… Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V) https://www.datenschutz-mv.de/static/DS… Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/132605/

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