Urteilsanforderung zur Kostenerstattung im gerichtlichen Vorverfahren (SG Dortmund, S 60 AS 4078/14 ER, 03.02.2015)

1. den anonymisierten Beschluss S 60 AS 4078/14 ER vom 03.02.2015 der 60. Kammer durch die vorsitzende Richterin Wilschewski

2. bitte ich um eine Übersicht, aller im Sozialgericht Dortmund entschiedenen Verfahren mit Schwerpunkt "Grundsicherung für Arbeitsuchende" einschließlich der Themenbezogenen Suchkriterien.

3. bitte ich um eine vollständige Liste aller Aktenzeichen und Entscheidungsdaten zu Verfahren des "Jobcenter Märkischer Kreis" zum Thema "Sanktionen".

Ich möchte mir gern ein Bild machen über die Urteilsdatenbank des Sozialgericht Dortmund und die umfassenden Sortierkriterien. Den Zeitrahmen möchte ich auf die "Hartz IV"-Gesetzgebung begrenzen.
Screenshots der Suchmasken können die Transparenz möglicherweise schnellstmöglich leisten.

Eine Übersendung der Daten als pdf-Dateien genügt völlig.

Ergebnis der Anfrage

Das Sozialgericht Dortmund lehnt die kostenlose Herausgabe von Entscheidungen ab.
Nach Auffassung der/s Datenschutzbeauftragten zu Recht. Selbst die Benennung der beklagten Behörde wird verweigert.

Urteilsanfragen bei Jobcentern und Behörden bleiben kostenfrei.
Im vorliegenden Fall betreut das Sozialgericht Dortmund gerade mal 8 Jobcenter.
Die gleichlautende Anfrage an alle acht Jobcenter erlaubt somit eine Erfolgsgarantie von 1:7 um ein Urteil kostenlos zu erhalten. Antworten müssen alle.

Arbeitseffizienz geht anders.

Die gleichlautende IFG-Anfrage beim Jobcenter war erfolgreich und kostenfrei.
Das anonymisierte Urteil liegt nunmehr vor.
https://fragdenstaat.de/files/foi/61103…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2017
  • Frist
    3. März 2017
  • Kosten dieser Information:
    12,50 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Sozialgericht Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteilsanforderung zur Kostenerstattung im gerichtlichen Vorverfahren (SG Dortmund, S 60 AS 4078/14 ER, 03.02.2015) [#20103]
Datum
28. Januar 2017 19:28
An
Sozialgericht Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. den anonymisierten Beschluss S 60 AS 4078/14 ER vom 03.02.2015 der 60. Kammer durch die vorsitzende Richterin Wilschewski 2. bitte ich um eine Übersicht, aller im Sozialgericht Dortmund entschiedenen Verfahren mit Schwerpunkt "Grundsicherung für Arbeitsuchende" einschließlich der Themenbezogenen Suchkriterien. 3. bitte ich um eine vollständige Liste aller Aktenzeichen und Entscheidungsdaten zu Verfahren des "Jobcenter Märkischer Kreis" zum Thema "Sanktionen". Ich möchte mir gern ein Bild machen über die Urteilsdatenbank des Sozialgericht Dortmund und die umfassenden Sortierkriterien. Den Zeitrahmen möchte ich auf die "Hartz IV"-Gesetzgebung begrenzen. Screenshots der Suchmasken können die Transparenz möglicherweise schnellstmöglich leisten. Eine Übersendung der Daten als pdf-Dateien genügt völlig.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Dortmund
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeug…
Von
Sozialgericht Dortmund
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
28. Januar 2017 19:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Sozialgericht Dortmund eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr, der ab dem 01.01.2013 in Nordrhein-Westfalen bei den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht zugelassen ist, erhalten Sie im Justizportal oder über die Internetseite des Landessozialgerichts www.lsg.nrw.de<http://www.lsg.nrw.de>. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Dortmund
Ihre Anfrage vom 28.01.17 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Sache S 60 AS 4078/14 ER kann der anonymisierte Besc…
Von
Sozialgericht Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.01.17
Datum
15. Februar 2017 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Sache S 60 AS 4078/14 ER kann der anonymisierte Beschluss zugesandt werden. Es fallen allerdings Kosten an. Für die Anfertigung von Kopien einer gerichtlichen Entscheidung wird gemäß Nr. 4 der Anlage 2 zu § 124 Justizgesetz (JustG NRW) eine Gebühr in Höhe von 12,50 € je Entscheidung erhoben. Die weiter von Ihnen angeforderte Liste kann nicht übersandt werden, weil eine solche hier nicht vorliegt. Bitte teilen Sie kurzfristig mit, ob eine Übersendung für Sie in Frage kommt und übermitteln mir bitte Ihre Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Urteilsanforderung zur Kostenerstattung im gerichtlichen Vorverfahren [#20103] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Sozialgericht Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteilsanforderung zur Kostenerstattung im gerichtlichen Vorverfahren [#20103]
Datum
15. Februar 2017 21:20
An
Sozialgericht Dortmund
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte übersenden Sie mir Namen und Adresse des Beklagten in dem gegenständlichen Verfahren. Eine Urteilsanforderung an die Beklagte nach dem IFG bleibt für mich kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Urteilsanforderung zur Kostenerstattung im gerichtlichen Vorverfahren (SG Dortmund, S 60 AS 4078/14 ER, 03.02.2015)“ [#20103]
Datum
15. Februar 2017 21:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20103 Das Sozialgericht Dortmund entzieht sich meiner Urteilsanforderung nach dem IFG Bund (kostenfrei) durch Verweis auf Justizgesetz (JustG NRW) und fordert 12,50 € je Entscheidung. Ich bin der Meinung, dass dies dem Gedanken des IFG und der Wertigkeit des BVerfG zu Veröffentlichungspflichten von Gerichtsentscheidungen zuwiderläuft. widerspricht Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Sozialgericht Dortmund
Anforderung eines Beschlusses - S 60 AS 4078/14 ER
Von
Sozialgericht Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung eines Beschlusses - S 60 AS 4078/14 ER
Datum
9. März 2017
Status
Warte auf Antwort
Sozialgericht Dortmund
Anforderung eines Beschlusses - S 60 AS 4078/14 ER Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben vom 09.03.17…
Von
Sozialgericht Dortmund
Betreff
Anforderung eines Beschlusses - S 60 AS 4078/14 ER
Datum
9. März 2017 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben vom 09.03.17 erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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