Urteilsanforderungen zu Entscheidungen des SG Stralsund zu Konzepten von Analyse & Konzepte
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundessozialgericht verhandelte am 30.01.2018 in 6 Verfahren über die Angemessenheit von Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte in mehreren Kreisen.
„Die obersten Sozialrichter in Kassel haben nun festgestellt, dass die Berechnungsgrundlagen, die von einigen Jobcentern angewendet werden, um die Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger festzulegen, nicht zulässig seien.“
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/bundessozialgericht-beanstandet-wohnkostenzuschuesse-bei-jobcentern-100.html
Sämtliche Verfahren betrafen angeblich „schlüssige Konzepte“ der Fa. Analyse & Konzepte, Hamburg.
Das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte benennt auf dem firmeneigenen Internetauftritt 16 bisher unveröffentlichte Urteile des Sozialgerichts Stralsund um damit die Schlüssigkeit der vorgelegten Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft zu bestätigen. Ein Teil dieser gelisteten Urteile ist zwischenzeitlich aufgehoben worden.
Als Verfahrensbeteiligter liegen Ihnen die nachfolgend Urteile im Volltext vor.
Ich beantrage die kostenfreie Übersendung der (anonymisierten) Volltextentscheidungen als pdf-Dateien an das Portal fragdenstaat.de.
Der Übersichtlichkeit halber habe ich darauf verzichtet, jedes Urteil als Einzelanfrage zu formulieren, bin aber auch gern bereit diesen Verwaltungsmehraufwand zu leisten, wenn Ihnen nur dadurch die Kostenfreiheit möglich erscheint.
Vor dem Hintergrund der jüngsten BSG-Entscheidungen müssen die Urteile der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Die Veröffentlichung von Volltextentscheidungen ist von der Informationsfreiheit umfasst.
S 7 AS 1353/09
S 7 AS 207/11 ER
S 9 AS 876/12
S 10 AS 1211/09
S 9 AS 68/14 ER
S 9 AS 197/13
S 7 AS 487/12
S 5 SO 67/13
S 8 AS 808/13
S 8 AS 929/12
S 5 SO 91/14
S 8 AS 640/13
S 7 AS 897/15
S 5 SO 43/15
S 7 AS 914/13
S 9 AS 1002/13
S 11 AS 1211/09
https://www.analyse-konzepte.de/wp-content/uploads/2017/04/Urteils%C3%BCbersicht.jpg
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz – IFG M-V)
https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Rechtsgrundlagen/ifgmv_erl.pdf
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. August 2020
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15. September 2020
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