Urteilsbegründung Verbot von Heß-Aufmärschen im Kreis Wunsiedel
Anfrage an:
Bundesverfassungsgericht
Die Urteilsbegründung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2009, mit der das Verbot von Rudolf-Heß-Aufmärschen im bayerischen Kreis Wunsiedel für rechtens erklärt wurde.
Anfrage erfolgreich
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Datum15. August 2018
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18. September 2018
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