Urteilsbegründung Verbot von Heß-Aufmärschen im Kreis Wunsiedel

Die Urteilsbegründung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2009, mit der das Verbot von Rudolf-Heß-Aufmärschen im bayerischen Kreis Wunsiedel für rechtens erklärt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
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Lea Schubert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Urteilsbegrü…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Urteilsbegründung Verbot von Heß-Aufmärschen im Kreis Wunsiedel [#32865]
Datum
15. August 2018 16:34
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Urteilsbegründung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2009, mit der das Verbot von Rudolf-Heß-Aufmärschen im bayerischen Kreis Wunsiedel für rechtens erklärt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lea Schubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert
Bundesverfassungsgericht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. August 2018 16:34
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Lea Schubert
AW: autoreply to [#32865] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsbegründung Verbot von Heß-Aufmärs…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
Lea Schubert
Betreff
AW: autoreply to [#32865]
Datum
5. Oktober 2023 08:49
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Urteilsbegründung Verbot von Heß-Aufmärschen im Kreis Wunsiedel“ vom 15.08.2018 (#32865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1844 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
AW: AW: autoreply to [#32865] Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegan…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: AW: autoreply to [#32865]
Datum
5. Oktober 2023 08:49
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine fristgerechte Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns übermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite über den Button "Datenschutz" erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with § 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button "Data Protection". You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.

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Bundesverfassungsgericht
Ihre IFG Anfrage Ihre IFG Anfrage [D8333868] [geschwärzt] Stabsstelle Justiziariat Bundesverfassungsgericht Schl…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihre IFG Anfrage
Datum
12. Oktober 2023 06:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre IFG Anfrage [D8333868] [geschwärzt] Stabsstelle Justiziariat Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 * 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 - 0 Fax: +49 721 / 9101 - 382 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]>