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Urteilsverkündung: Rundfunk

alle abgeschlossenen Urteile vom Bundesverfassungsgericht wenn der Streitfall mit dem Rundfunk zu tun hatte. Darunter vor allem, aber nicht notwendigerweise ausschließlich

- das Urteil von 2018 über den Rundfunkbeitrag: https://www.dw.com/de/urteil-rundfunkbeitrag-in-wesentlichen-punkten-rechtm%C3%A4%C3%9Fig/a-44719192

- der abgewiesener Eilantrag aus dem Jahr 2020: https://meta.tagesschau.de/id/147901/karlsruhe-weist-eilantraege-der-sender-zum-rundfunkbeitrag-ab

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle abgeschlossenen Urtei…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteilsverkündung: Rundfunk [#220939]
Datum
24. Mai 2021 16:15
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle abgeschlossenen Urteile vom Bundesverfassungsgericht wenn der Streitfall mit dem Rundfunk zu tun hatte. Darunter vor allem, aber nicht notwendigerweise ausschließlich - das Urteil von 2018 über den Rundfunkbeitrag: https://www.dw.com/de/urteil-rundfunkbeitrag-in-wesentlichen-punkten-rechtm%C3%A4%C3%9Fig/a-44719192 - der abgewiesener Eilantrag aus dem Jahr 2020: https://meta.tagesschau.de/id/147901/karlsruhe-weist-eilantraege-der-sender-zum-rundfunkbeitrag-ab
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220939/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Urteilsverkündung: Rundfunk [#220939]
Datum
24. Mai 2021 16:15
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail können nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns übermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite über den Button "Datenschutz" erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with § 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button "Data Protection". You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.

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Bundesverfassungsgericht
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag per E-Mail vom 24…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. Juni 2021 07:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz Ihr Antrag per E-Mail vom 24. Mai 2021
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.