US-Truppen in Deutschland

- auflistung der US-Truppenstützpunkte in der Bundesrepublik Deutschland und benennung deren Zwecks.

- Kosten für die US-Truppenstützpunkt in der Bundesrepublik.

- Benennung der Rechte des US-Militärs

-Auskunft über die US-Militärischen Atombomben in der Bundesrepublik

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - auflistung der US…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
US-Truppen in Deutschland [#154819]
Datum
9. Juli 2019 13:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- auflistung der US-Truppenstützpunkte in der Bundesrepublik Deutschland und benennung deren Zwecks. - Kosten für die US-Truppenstützpunkt in der Bundesrepublik. - Benennung der Rechte des US-Militärs -Auskunft über die US-Militärischen Atombomben in der Bundesrepublik
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1070 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. Juli …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: US-Truppen in Deutschland [#154819]
Datum
10. Juli 2019 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1070 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 9. Juli 2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 9. Juli 2019 teile ich Ihnen mit, dass die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung nicht gegeben ist. Diese liegt nach hiesiger Einschätzung für die Fragen gemäß Spiegelstrich 1, 3 und 4 beim Auswärtigen Amt sowie für die Frage gemäß Spiegelstrich 2 beim Bundesministerium der Finanzen. Ich rege daher an, sich mit Ihrem Auskunftsersuchen an die genannten Stellen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen