V85-Geschwindigkeitsmessungen in der Robert-Koch-Straße

Im Januar 2021 wurden in der Kamener Robert-Koch-Straße Verkehrsmessungen durchgeführt, um die tatsächliche V85-Geschwindigkeit feststellen und dokumentieren zu können.
Bitte senden Sie mir die Ergebnisse der V85-Geschwindigkeitsmessungen zu, dabei insbesondere
1. An welchen Tagen wurde die Messung durchgeführt? (Bitte auch die entsprechenden Uhrzeiten aufführen)
2. Wieviel Verkehr fuhr im Messzeitraum durch die o.g. Straße? (Bitte nach Stunden aufgeteilt)
3. Wie viele Fahrzeuge fuhren in dem Messzeitraum außerhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeit? Bitte geben Sie die festgestellte V85-Geschwindigkeit in jeweils beide Fahrtrichtungen an.
4. Wenn keine Geschwindigkeit der einzelnen Fahrzeuge gemessen/dokumentiert wurde, mit welcher Begründung?
5. Weiterhin bitte ich um die Bewertungen der verantwortlichen Verwaltungsstellen zu der Messung.

Ergebnis der Anfrage

In der Kamener Robert-Koch-Straße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) von über 85% der Verkehrsteilnehmern regelmäßig und in beiden Fahrtrichtungen überschritten. Das binnen sieben Tagen schnellste gemessene Fahrzeug fuhr 122 km/h. Etwa 250 Fahrzeuge fuhren mehr als doppelt so schnell, wie erlaubt. Nur jeder 13. Verkehrsteilnehmer hielt sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Aufgrund der Messergebnisse wird in der Robert-Koch-Straße eine Messstelle eingerichtet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Kommunalverwaltung Kamen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
V85-Geschwindigkeitsmessungen in der Robert-Koch-Straße [#210106]
Datum
29. Januar 2021 16:31
An
Kommunalverwaltung Kamen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Januar 2021 wurden in der Kamener Robert-Koch-Straße Verkehrsmessungen durchgeführt, um die tatsächliche V85-Geschwindigkeit feststellen und dokumentieren zu können. Bitte senden Sie mir die Ergebnisse der V85-Geschwindigkeitsmessungen zu, dabei insbesondere 1. An welchen Tagen wurde die Messung durchgeführt? (Bitte auch die entsprechenden Uhrzeiten aufführen) 2. Wieviel Verkehr fuhr im Messzeitraum durch die o.g. Straße? (Bitte nach Stunden aufgeteilt) 3. Wie viele Fahrzeuge fuhren in dem Messzeitraum außerhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeit? Bitte geben Sie die festgestellte V85-Geschwindigkeit in jeweils beide Fahrtrichtungen an. 4. Wenn keine Geschwindigkeit der einzelnen Fahrzeuge gemessen/dokumentiert wurde, mit welcher Begründung? 5. Weiterhin bitte ich um die Bewertungen der verantwortlichen Verwaltungsstellen zu der Messung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210106/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „V85-Geschwindigkeitsmessungen in der Robert-Koc…
An Kommunalverwaltung Kamen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: V85-Geschwindigkeitsmessungen in der Robert-Koch-Straße [#210106]
Datum
2. März 2021 06:23
An
Kommunalverwaltung Kamen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „V85-Geschwindigkeitsmessungen in der Robert-Koch-Straße“ vom 29.01.2021 (#210106) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210106/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Kamen
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Information…
Von
Kommunalverwaltung Kamen
Betreff
WG: V85-Geschwindigkeitsmessungen in der Robert-Koch-Straße [#210106]
Datum
2. März 2021 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Bezug nehmend auf Ihren Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind), erteile ich Ihnen (nach Rückmeldung der zuständigen Kollegen) wie folgt Auskunft: zu 1. Die Messung erfolgte in der Zeit vom 12.01.2021 00:00 Uhr bis 19.01.2021 00:00 Uhr. zu 2. Siehe beigefügte Liste Rohdaten: FR 1 = Richtung Wasserkurler Straße FR 2 = Richtung Lindenallee zu 3. a) siehe 2. b) Siehe beigefügte V 85-Protokolle zu 4. Fehlanzeige – es wurde jedes vorbeifahrende Fahrzeug erfasst. zu 5. Der Kreis Unna teilte aufgrund der übersandten Daten mit, dass an der Robert-Koch-Straße eine Messstelle eingerichtet wird. Mit freundlichen Grüßen