Valide Daten zur Unschädlichkeit von MNS insbesondere für Kinder, Daten der Risikoabwägung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Aufgrund der vom RKI Anfang April geänderten Entscheidung zum MNS zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus wurden in allen deutschen Bundesländern gesetzlich verbindliche Maskenpflichten eingeführt. Weiterhin berufen sich Gerichte auf Ihre Empfehlung und gehen offenbar von einer validen Datenlage und evidenzbasierter Risikoentscheidung aus. Daher bitte ich sie zusätzlich zu den von Ihnen gemachten allgemeinen Ausführungen über Plausibilität und der von der WHO zitierten Aussage, man könne zu einer Empfehlung weder zu noch abraten, klar darzulegen:
1) welche neuen Daten und Erkenntnisse insbesondere bezogen auf SARS Cov2 führten dazu Anfang April ihre Empfehlung für nicht DIN normierte MNS zu ändern.
2) welche genauen Daten wurden für eine Risikoabwägung als wissenschaftliche Basis über Nutzen oder eventuellen Schaden nicht DIN normierter NMS herangezogen.
3) Welche Daten haben Sie vorliegen, die eine Gesundheitsschädlichkeit bei nicht DIN normierten MNS, insbesondere auch bei Kindern, widerlegen. Welche Daten liegen hier zum Infektionsrisiko durch Masken, zum Risiko von Schmierinfektionen und zur Hyperkapnie vor.
4) Soweit keine Daten vorliegen, wurden bereits Studien hierzu angestoßen, wann sind Ergebnisse zu erwarten

Die Fragen sind in außerordentlichem öffentlichen Interesse, da es hier um die wissenschaftliche Basis von Verordnungen und Gerichtsurteilen geht. Ich weise daher auf absolute Dringlichkeit hin.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • 6 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund der vom RK…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
Valide Daten zur Unschädlichkeit von MNS insbesondere für Kinder, Daten der Risikoabwägung [#186717]
Datum
14. Mai 2020 22:38
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund der vom RKI Anfang April geänderten Entscheidung zum MNS zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus wurden in allen deutschen Bundesländern gesetzlich verbindliche Maskenpflichten eingeführt. Weiterhin berufen sich Gerichte auf Ihre Empfehlung und gehen offenbar von einer validen Datenlage und evidenzbasierter Risikoentscheidung aus. Daher bitte ich sie zusätzlich zu den von Ihnen gemachten allgemeinen Ausführungen über Plausibilität und der von der WHO zitierten Aussage, man könne zu einer Empfehlung weder zu noch abraten, klar darzulegen: 1) welche neuen Daten und Erkenntnisse insbesondere bezogen auf SARS Cov2 führten dazu Anfang April ihre Empfehlung für nicht DIN normierte MNS zu ändern. 2) welche genauen Daten wurden für eine Risikoabwägung als wissenschaftliche Basis über Nutzen oder eventuellen Schaden nicht DIN normierter NMS herangezogen. 3) Welche Daten haben Sie vorliegen, die eine Gesundheitsschädlichkeit bei nicht DIN normierten MNS, insbesondere auch bei Kindern, widerlegen. Welche Daten liegen hier zum Infektionsrisiko durch Masken, zum Risiko von Schmierinfektionen und zur Hyperkapnie vor. 4) Soweit keine Daten vorliegen, wurden bereits Studien hierzu angestoßen, wann sind Ergebnisse zu erwarten Die Fragen sind in außerordentlichem öffentlichen Interesse, da es hier um die wissenschaftliche Basis von Verordnungen und Gerichtsurteilen geht. Ich weise daher auf absolute Dringlichkeit hin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186717 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Valide Daten zur Unschädlichkeit von MNS insbesondere für Kinder, Daten der Risikoabwägung [#186717]
Datum
14. Mai 2020 22:38
Status
Warte auf Antwort
Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Fragen - sowie Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen - werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden von uns zur Kenntnis genommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jeder Anfrage einzeln Stellung nehmen können. Fachliche Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19<http://www.rki.de/covid-19>. Zu vielen Themen gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.rki.de/covid-19-faq<http://www.rki.de/covid-19-faq> Einen guten Überblick gibt auch der Steckbrief: www.rki.de/covid-19-steckbrief<http://www.rki.de/covid-19-steckbrief> Zu den aktuellen Fallzahlen: Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard dar: https://corona.rki.de Dort finden Sie auch die Zahl der übermittelten Todesfälle und die Schätzung der Zahl der Genesenen. Über den NPGEO Corona Hub (rechte obere Ecke) ist hier auch das Herunterladen von Daten möglich. Direktlink: https://npgeo-corona-npgeo-de.hub.arcgis.com/datasets/dd4580c810204019a7b8eb3e0b329dd6_0 Empfehlenswert ist auch der tägliche Situationsbericht des RKI: www.rki.de/covid-19-situationsbericht<http://www.rki.de/covid-19-situationsbericht> Der Situationsbericht enthält viele statistische Auswertungen u.a. zur demografischen Verteilung und klinischen Aspekten sowie die Schätzung der Reproduktionszahl R. Einmal pro Woche mittwochs werden hier Daten zu Labortestungen veröffentlicht. Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihren Internetseiten zu COVID-19 zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/coronavirus<http://www.infektionsschutz.de/coronavirus> Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html Eine Entscheidungshilfe bezüglich eines Arztbesuches oder Coronavirus-Tests bietet die CovApp der Charité: https://covapp.charite.de/ Siehe hierzu auch die folgende Orientierungshilfe unter www.rki.de/covid-19-orientierungshilfe-buerger<http://www.rki.de/covid-19-orientierungshilfe-buerger> Informationen zu aktuell geltenden Regelungen und Einschränkungen finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung sowie der jeweiligen Landesbehörden, siehe hierzu das Informationsportal der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/covonavirus<http://www.bundesregierung.de/covonavirus>. Auf dieser Seite gibt es außerdem neben medizinischen Informationen z.B. auch praktische Hinweise für Unternehmen, Arbeitnehmer und Familien. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Hilfreiche Informationen finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.zusammengegencorona.de/ Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ... aufgrund der Bedeutsamkeit für laufende Verfahren und Verordnungen muss ich zum …
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Valide Daten zur Unschädlichkeit von MNS insbesondere für Kinder, Daten der Risikoabwägung [#186717]
Datum
15. Mai 2020 20:05
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ... aufgrund der Bedeutsamkeit für laufende Verfahren und Verordnungen muss ich zum dringenden Schutz des Bürgers auf Antwort bestehen, anderen Falls sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186717
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Valide Daten zur Unschädlichkeit von MNS insbeso…
An Robert Koch-Institut Details
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AW: Automatische Antwort: Valide Daten zur Unschädlichkeit von MNS insbesondere für Kinder, Daten der Risikoabwägung [#186717]
Datum
17. Juni 2020 08:06
An
Robert Koch-Institut
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Valide Daten zur Unschädlichkeit von MNS insbesondere für Kinder, Daten der Risikoabwägung“ vom 14.05.2020 (#186717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186717/
Robert Koch-Institut
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Robert Koch-Institut
Betreff
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Datum
17. Juni 2020 08:06
Status
Warte auf Antwort

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 14.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.05.2020
Datum
24. Juni 2020 19:12
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage vom 14.05.2020 [#186717] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Valide…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14.05.2020 [#186717]
Datum
6. Juli 2020 08:06
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Valide Daten zur Unschädlichkeit von MNS insbesondere für Kinder, Daten der Risikoabwägung“ vom 14.05.2020 (#186717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186717/
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 14.05.2020 [#186717] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszuga…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14.05.2020 [#186717]
Datum
6. Juli 2020 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang, sowie Ihre Nachricht vom 06.07.2020 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir haben Ihre Anfrage an die zuständige Fachabteilung weiter gegeben und rechnen mit einer zeitnahen Antwort. Im Anschluss leiten wir die Informationen an Sie weiter. Wir bitten um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Valide Daten zur Unschädlichkeit von MNS insbesondere für Kinder, Daten der Risikoabwägung“ [#186717] [#186717]
Datum
15. Juli 2020 11:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186717/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da das RKI wichtige klagerelevante Informationen zurückhält mit der Begründung, dass keine ausreichende Kapazität vorliegt die Anfragen zu beantworten. Grundsätzlich kann aber nicht das Informationsfreiheitsgesetz durch die Begründung "Arbeitsüberlastung" ausgehebelt werden. Die Informationen werden zeitnah benötigt und nicht erst nach Beendigung des Grundes, der zur Anfrage führte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 186717.pdf Anfragenr: 186717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186717/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Juli 2020 14:46
Status
Warte auf Antwort

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 14.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 14.05.2020
Datum
24. Juli 2020 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
421,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das RKI hat sich in seinem Beitrag zur Evidenz für den Einsatz einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Epidemiologischen Bulletin 19/2020 (ist diesem Schreiben beigefügt) konsistent geäußert und die Hintergründe transparent dargelegt. Begründung: Während der Influenzapandemie 2009 variierte international der Einsatz von Masken (Mund-Nasen-Bedeckung/Schutz) in der Bevölkerung. In den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zu nicht-pharmakologischen Schutzmaßnahmen in Vorbereitung auf eine neue Influenzapandemie war der Einsatz von Schutzmasken für eine Pandemie mit hohen Auswirkungen genannt (World Health Organization (WHO): Non-pharmaceutical public health measures for mitigating the risk and impact of epidemic and pandemic influenza. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO. 2019. Available from: https://apps.who.int/iris/bitstream/h...). Dies war auch Teil des Nationalen Pandemieplans in Deutschland (letzte Aktualisierung 2017; s. Teil 1, S. 29 und Teil 2, S. 76 sowie S. 86, Abschnitt 7.2.1). Im Vordergrund steht der Einsatz im Rahmen der Reduktion der Ausscheidung von Erregern über die Atemwege (source control). Eine eindrückliche Visualisierung in Bezug auf die Wirkung zeigt die Publikation von Anfinrud et al. (Philip Anfinrud, Valentyn Stadnytskyi, Christina E. Bax, Adriaan Bax. Visualizing Speech-Generated Oral Fluid Droplets with Laser Light Scattering. N Engl J Med. 2020 Apr 15 : NEJMc2007800. Published online 2020 Apr 15. doi: 10.1056/NEJMc2007800 ). In Bezug auf die Evidenz für einen individuellen Schutz für die Person, welche die Maske trägt, werden in einer aktuellen Metaanalyse den Ergebnissen weiterhin eine geringe Sicherheit zugeordnet (Zitat: Face mask use could result in a large reduction in risk of infection (n=2647; aOR 0·15, 95% CI 0·07 to 0·34, RD –14·3%, –15·9 to –10·7; low certainty), with stronger associations with N95 or similar respirators compared with disposable surgical masks or similar (eg, reusable 12–16-layer cotton masks; pinteraction=0·090; posterior probability >95%, low certainty). (Chu DK et al. Physical distancing, face masks, and eye protection to prevent person-to-person transmission of SARS-CoV-2 and COVID-19: a systematic review and meta-analysis. COVID-19 Systematic Urgent Review Group Effort (SURGE) study authors. Lancet. 2020 Jun 27;395(10242):1973-1987. doi: 10.1016/S0140-6736(20)31142-9. Epub 2020 Jun 1. PMID: 32497510) Wie in dem Beitrag im Epidemiologischen Bulletin (19/2020) „Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum als weitere Komponente zur Reduktion der Übertragungen von COVID-19, Strategie-Ergänzung zu empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen und Zielen (3. Update)“ ausgeführt ist ein „ …generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum ein weiterer Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren.“ Der Hintergrund der Neubewertung dieser Komponente war die wachsende Evidenz, dass ein relevanter Anteil der Transmissionen innerhalb der Bevölkerung durch präsymptomatische Infektionen erfolgt, die nicht anhand von Krankheitszeichen bei der Infektionsquelle erkannt werden können. Die Empfehlung steht dabei auch im Einklang mit den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren internationalen Empfehlungen: WHO (8.6.2020; Advice on the use of masks in the context of COVID-19; Interim guidance): Studies of influenza, influenza-like illness, and human coronaviruses provide evidence that the use of a medical mask can prevent the spread of infectious droplets from an infected person to someone else and potential contamination of the environment by these droplets. There is limited evidence that wearing a medical mask by healthy individuals in the households or among contacts of a sick patient, or among attendees of mass gatherings may be beneficial as a preventive measure. However, there is currently no evidence that wearing a mask (whether medical or other types) by healthy persons in the wider community setting, including universal community masking, can prevent them from infection with respiratory viruses, including COVID-19. Obgleich die WHO zu diesem Zeitpunkt zu dem Schluss kommt, dass die Evidenz zur Unterstützung für einen breiten Einsatz von Masken in der Allgemeinbevölkerung fehlt, empfiehlt sie einen Risiko-adaptierten Ansatz. In ihren aktuellen FAQs positioniert sich die WHO inzwischen wie folgt (https://www.who.int/emergencies/disea... Masks should be used as part of a comprehensive strategy of measures to suppress transmission and save lives; the use of a mask alone is not sufficient to provide an adequate level of protection against COVID-19. You should also maintain a minimum physical distance of at least 1 metre from others, frequently clean your hands and avoid touching your face and mask. Und konkret zur Mund-Nasen-Bedeckung/sog. Alltagsmasken: Non-medical, fabric masks are being used by many people in public areas, but there has been limited evidence on their effectiveness and WHO does not recommend their widespread use among the public for control of COVID-19. However, for areas of widespread transmission, with limited capacity for implementing control measures and especially in settings where physical distancing of at least 1 metre is not possible – such as on public transport, in shops or in other confined or crowded environments – WHO advises governments to encourage the general public to use non-medical fabric masks. ECDC (8.4.2020; https://www.ecdc.europa.eu/en/publica... The use of face masks in public may serve as a means of source control to reduce the spread of the infection in the community by minimising the excretion of respiratory droplets from infected individuals who have not yet developed symptoms or who remain asymptomatic. CDC (update 28.6.2020); https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-... Cloth face coverings are recommended as a simple barrier to help prevent respiratory droplets from traveling into the air and onto other people when the person wearing the cloth face covering coughs, sneezes, talks, or raises their voice. This is called source control. This recommendation is based on what we know about the role respiratory droplets play in the spread of the virus that causes COVID-19, paired with emerging evidence from clinical and laboratory studies that shows cloth face coverings reduce the spray of droplets when worn over the nose and mouth. Auch die neueren Erkenntnisse, wie die o. g. durch die WHO in Auftrag gegebene Metaanalyse von Chu et al. unterstützen das Tragen von MNS/MNB in der Öffentlichkeit als eine weitere Komponente zur Eindämmung der Ausbreitung in der Bevölkerung. Zu der Frage eines möglichen Einsatzes bei Kindern und Jugendlichen und wichtige Aspekte zur Vermeidung einer möglichen Gefährdung verweisen wir auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin: https://www.dgkj.de/fileadmin/user_up... Der Umfang der Beantwortung ihrer IFG Anfrage ergibt sich vorliegend aus § 7 Abs.2 S.1 2. Alt. IFG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186717] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Valide D…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 14.05.2020 [#186717]
Datum
17. September 2020 23:02
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Valide Daten zur Unschädlichkeit von MNS insbesondere für Kinder, Daten der Risikoabwägung“ vom 14.05.2020 (#186717) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die bisher mitgeteilten Daten beantworten die Frage nicht! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186717/

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Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informati…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.05.2020
Datum
18. September 2020 16:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr IFG Antrag wurde umfassend mit Antwortschreiben vom 24.07.2020 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Zur weiteren Information empfehlen wird die regelmäßig aktualisierten FAQs. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=13490888 Mit freundlichen Grüßen