Variantenentscheidung Daglfinger und Truderinger Kurve
1) die Machbarkeitsstudie auf Tiefe einer Vorplanung über die Amtsvariante A0 und die Planungsvarianten B1 und B2 der TDK wie ihrer Anlagen (die über den Lageplan und die Darstellung der Untersuchungsweise auf der Website hinausgehen und nach §4 Abs. 1 IFG als Gutachten Dritter keiner Beschränkung der Zugänglichmachung unterliegen dürften),
2) die Vergleichsmatrix, bezüglich der verkehrlichen und technischen Aspekte, der Schutzgüter Mensch und Umwelt sowie der wirtschaftlichen Aspekte der Varianten,
3) und den gesamten der Entscheidung für eine drei untersuchten Planungsvarianten A0, B1 und B2 durch das BMVI zugrundeliegenden Schriftverkehrs der DB Netz AG, mit BMVI, mit Landeshauptstadt München und mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Bayerischen Landtages.
Auf der Projektwebsite der DB Netz AG https://www.abs38.de/untersuchungsvarianten-dtk.html wird verkündet, dass seit Mitte Mai die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie auf Tiefe einer Vorplanung über die Amtsvariante A0 und die Planungsvarianten B1 und B2 vorliegen. Da nach Pressemitteilung der DB Netz AG zwischenzeitlich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Auftraggeber die drei untersuchten Planungsvarianten A0, B1 und B2 bewertet und eine Auswahl getroffen habe, kann der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen durch die Freigabe nicht mehr vereitelt werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum23. September 2020
-
27. Oktober 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!