Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br.
Diese E-Mail schreibt Ihnen:
[geschwärzt]
Sehr [geschwärzt],
anbei erhalten Sie entsprechend Ihrer u.a. Anfrage die gewünschten
Unterlagen.
Unmittelbar nach Einführung des Windenergieerlasses wurde im Jahr 2012 bei
uns im Landratsamt ein Fachgespräch durchgeführt, bei bei dem mit
Beteiligung maßgeblicher Fachkräfte eine von den Methoden der LUBW auf
Flächennutzungsplanebene abweichende Untersuchungsmethodik bei Vögeln
erarbeitet wurde (vgl. Protokoll mit Teilnehmerliste - Anhang +
Methodenpapier des Ornithologen Ingmar Harry - Anlage). Diese abweichenden
Methodenstandards wurden mit der Höheren Naturschutzbehörde (Ref. 56) nach
deren Ausarbeitung naturschutzfachlich abgestimmt.
Gemäß Ziffer 2 des Windenergieerlasses ist dieser insbesondere für die
planenden Kommunen eine praxisorientierte Handreichung und Leitlinie für
das gesamte Verfahren. Der Windenergieerlass lässt aber den planenden
Kommunen ausdrücklich Spielraum bei der Abwägung ("Die Planungsträger
treffen dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Abwägung
aller öffentlichen und privaten Belange eigenständige planerische
Entscheidungen").
Insoweit können sich Planungsträger nach erfolgter fachlicher Abstimmung
mit den Naturschutzbehörden für eine von den Methoden der LUBW
abweichende Untersuchungsmethodik entscheiden, die nach einvernehmlicher
fachlicher Expertise den Belangen des Vogelschutzes im
Flächennutzungsplanverfahren ausreichend Rechnung trägt.
Mit freundlichen Grüßen
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