Variierte Untersuchungsmethodik Avifauna im Rahmen von Windkraftplanungen


In den Teilflächennutzungsplänen Windenergie im Regierungsbezirk Freiburg wird eine variierte Untersuchungsmethodik in Bezug auf die Avifauna erwähnt, die in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Breisgau-Hochschwarzwald und Experten abgestimmt wurde. Ich bitte Sie freundlich um Mitteilung, wer genau diese Experten waren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2015
  • Frist
    17. Dezember 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den Teilflächen…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Variierte Untersuchungsmethodik Avifauna im Rahmen von Windkraftplanungen [#11989]
Datum
17. November 2015 20:55
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Teilflächennutzungsplänen Windenergie im Regierungsbezirk Freiburg wird eine variierte Untersuchungsmethodik in Bezug auf die Avifauna erwähnt, die in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Breisgau-Hochschwarzwald und Experten abgestimmt wurde. Ich bitte Sie freundlich um Mitteilung, wer genau diese Experten waren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Landesumweltinformationsgesetzes (LUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: [geschwärz…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Antwort: Variierte Untersuchungsmethodik Avifauna im Rahmen von Windkraftplanungen [#11989]
Datum
23. November 2015 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
1,8 MB
1,7 MB
1,8 MB
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie entsprechend Ihrer u.a. Anfrage die gewünschten Unterlagen. Unmittelbar nach Einführung des Windenergieerlasses wurde im Jahr 2012 bei uns im Landratsamt ein Fachgespräch durchgeführt, bei bei dem mit Beteiligung maßgeblicher Fachkräfte eine von den Methoden der LUBW auf Flächennutzungsplanebene abweichende Untersuchungsmethodik bei Vögeln erarbeitet wurde (vgl. Protokoll mit Teilnehmerliste - Anhang + Methodenpapier des Ornithologen Ingmar Harry - Anlage). Diese abweichenden Methodenstandards wurden mit der Höheren Naturschutzbehörde (Ref. 56) nach deren Ausarbeitung naturschutzfachlich abgestimmt. Gemäß Ziffer 2 des Windenergieerlasses ist dieser insbesondere für die planenden Kommunen eine praxisorientierte Handreichung und Leitlinie für das gesamte Verfahren. Der Windenergieerlass lässt aber den planenden Kommunen ausdrücklich Spielraum bei der Abwägung ("Die Planungsträger treffen dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange eigenständige planerische Entscheidungen"). Insoweit können sich Planungsträger nach erfolgter fachlicher Abstimmung mit den Naturschutzbehörden für eine von den Methoden der LUBW abweichende Untersuchungsmethodik entscheiden, die nach einvernehmlicher fachlicher Expertise den Belangen des Vogelschutzes im Flächennutzungsplanverfahren ausreichend Rechnung trägt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) ([geschwärzt]) ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt]
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: Armin Hase…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Antwort: Variierte Untersuchungsmethodik Avifauna im Rahmen von Windkraftplanungen [#11989]
Datum
23. November 2015 10:38
Status
1,8 MB
1,7 MB
1,8 MB
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: Armin Hasenfratz Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre u.a. Anfrage und übersenden Ihnen in der Anlage die gewünschten Unterlagen. Unmittelbar nach Einführung des Windenergieerlasses fand im Jahr 2012 ein Fachgespräch bei uns im Landratsamt statt, bei dem eine von den Methoden der LUBW auf Flächennutzungsplanebene abweichende Untersuchungsmethodik bei Vögeln mit Beteiligung maßgeblicher Fachkräfte erarbeitet wurde (vgl. Protokoll - Anhang + Methodenpapier des Ornithologen Ingmar Harry - Anlage). Diese abweichenden Methodenstandards wurden mit der Höheren Naturschutzbehörde (Ref. 56) nach deren Ausarbeitung naturschutzfachlich abgestimmt. Gemäß Ziffer 2 des WEE-Erlasses ist dieser insbesondere für die planenden Kommunen eine praxisorientierte Handreichung und Leitlinie für das gesamte Verfahren. Den planenden Kommunen lässt er aber ausdrücklich Spielraum bei der Abwägung ("Die Planungsträger treffen dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange eigenständige planerische Entscheidungen"). Insoweit können sich Planungsträger in fachlicher Abstimmung mit den Naturschutzbehörden für eine von den Methoden der LUBW abweichende Untersuchungsmethodik entscheiden, die aber nach einvernehmlicher fachlicher Expertise, den Belangen des Vogelschutzes im FNP-Verfahren ausreichend Rechnung trägt. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre u.a. Anfrage und übersenden Ihnen in der Anlage die gewü…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Betreff
Variierte Untersuchungsmethodik Avifauna im Rahmen von Windkraftplanungen [#11989]
Datum
23. November 2015 10:44
Status
1,8 MB
1,7 MB
1,8 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre u.a. Anfrage und übersenden Ihnen in der Anlage die gewünschten Unterlagen. Unmittelbar nach Einführung des Windenergieerlasses fand im Jahr 2012 ein Fachgespräch bei uns im Landratsamt statt, bei dem mit Beteiligung maßgeblicher Fachkräfte eine von den Methoden der LUBW auf Flächennutzungsplanebene abweichende Untersuchungsmethodik bei Vögeln erarbeitet wurde (vgl. Protokoll - Anhang + Methodenpapier des Ornithologen Ingmar Harry - Anlage). Diese abweichenden Methodenstandards wurden mit der Höheren Naturschutzbehörde (Ref. 56) nach deren Ausarbeitung naturschutzfachlich abgestimmt. Gemäß Ziffer 2 des Windenergieerlasses ist dieser insbesondere für die planenden Kommunen eine praxisorientierte Handreichung und Leitlinie für das gesamte Verfahren. Den planenden Kommunen lässt er aber ausdrücklich Spielraum bei der Abwägung ("Die Planungsträger treffen dabei unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange eigenständige planerische Entscheidungen"). Insoweit können sich Planungsträger in fachlicher Abstimmung mit den Naturschutzbehörden für eine von den Methoden der LUBW abweichende Untersuchungsmethodik entscheiden, die aber nach einvernehmlicher fachlicher Expertise, den Belangen des Vogelschutzes im FNP-Verfahren ausreichend Rechnung trägt. Mit freundlichen Grüßen

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