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VBG-Akademien: Aktuelle Informationen zum Seminarbetrieb (18.05.2022)

- Rechtsgrundlage für die Festlegungen in dem obigen Papier
- Rechtliche Begründung (angemessen, verhältnismäßig und wirksam) für diese Maßnahme: "Zu Beginn des Seminars findet für alle Teilnehmenden ein Selbsttest unter Aufsicht statt. Dieser Selbsttest wird von der VBG zur Verfügung gestellt und ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. ..."
- Rechtliche Begründung (angemessen, verhältnismäßig und wirksam) für diese Maßnahme: "In allen Innenbereichen der VBG-Akademien ist aktuell das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Der persönliche Sitzplatz im Seminarraum ist hiervon ausgenommen." Hierzu die BAuA: "5.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) "Personenbezogene Schutzmaßnahmen in Form persönlicher Schutzausrüstung, z. B. eine Atemschutzmaske der Klasse FFP2, stellen nicht zuletzt aufgrund ihres belastendenden Charakters durch den erhöhten Atemwiderstand immer das letzte Mittel der Wahl dar und müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben." https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Handlungsempfehlungen-SARS-CoV2.html Warum bleiben solche Erkenntnisse unberücksichtigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Rechtsgrundlage…
An Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VBG-Akademien: Aktuelle Informationen zum Seminarbetrieb (18.05.2022) [#253229]
Datum
13. Juli 2022 14:28
An
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Rechtsgrundlage für die Festlegungen in dem obigen Papier - Rechtliche Begründung (angemessen, verhältnismäßig und wirksam) für diese Maßnahme: "Zu Beginn des Seminars findet für alle Teilnehmenden ein Selbsttest unter Aufsicht statt. Dieser Selbsttest wird von der VBG zur Verfügung gestellt und ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. ..." - Rechtliche Begründung (angemessen, verhältnismäßig und wirksam) für diese Maßnahme: "In allen Innenbereichen der VBG-Akademien ist aktuell das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Der persönliche Sitzplatz im Seminarraum ist hiervon ausgenommen." Hierzu die BAuA: "5.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) "Personenbezogene Schutzmaßnahmen in Form persönlicher Schutzausrüstung, z. B. eine Atemschutzmaske der Klasse FFP2, stellen nicht zuletzt aufgrund ihres belastendenden Charakters durch den erhöhten Atemwiderstand immer das letzte Mittel der Wahl dar und müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben." https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Handlungsempfehlungen-SARS-CoV2.html Warum bleiben solche Erkenntnisse unberücksichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253229/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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