VDE 8.1 PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies ist ein bürgerlicher Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen .
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine öffentliche Auskunft. Gebühren fallen somit nnicht an. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Gem. dem Planfeststellungsbeschluss v. 28.05.2022 heisst es: "Die Vorhabenträger haben für die Zeit der Bauausführung einen unabhängigen anerkannten Sachverständigen für Lärm- und Erschütterungsfragen als Immissionsschutzbeauftragten einzusetzen (Mitarbeiter einer nach § 29b BImSchG bekanntgegebenen Messstelle oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immissionsschutz). Dieser hat die Bauarbeiten immissionsschutztechnisch zu überwachen und gegebenenfalls notwendige Minderungsmaßnahmen zu veranlassen. Er hat auch als Ansprechpartner für die von baubedingten Immissionen betroffene Bevölkerung zur Verfügung zu stehenn. Name und Erreichbarkeit sind der Planfeststellungsbehörde, den betroffenen Gemeinden, den Landratsämtern Bamberg und Forchheim und den betroffenen Anliegern rechtzeitig vor Baubeginn mitzuteilen. Die Vorhabenträger haben "sicherzustellen", dass für die Zeiten der Abwesenheit des Immissionsschutzbeauftragten ein gleichwertiger Vertreter zur Verfügung steht." Seit 23.08.2021 wurde bei dieser Maßnahme der Baubeginn angezeigt. Die Vorhabenträger haben bis jetzt keinen Immissionsschutzbeauftragten/-e bestellt noch verpflichtet. Diese fachliche Person wird aktuell erst öffentlich ausgeschrieben. Insofern liegt ein massiver Verstoß gegen die Beschlussauflagen vor. Sämtliche o.g. lärmintensive Arbeiten seit dem 23.08.21 wurden diesbezüglich nicht lärmtechnisch geprüft oder begleitet.
Warum schreiten Sie hier nicht ein und stellen die Baumaßnahmen ein? Welche Behörde kann Ihnen hier Auflagen erteilen?
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. April 2022
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13. Mai 2022
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