VDE 8.1 PFA21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf

Anfrage an: DB Netz AG

Antrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Fragen und Beschwerden zum im Btreff genannnten Bauvorhaben:

Im Beschluss zum Vorghaben, als Auflage, heisst es: "Die Vorhabenträger haben die Bauablaufdaten, insbesondere den geplanten Beginn, die Dauer und das geplante Ende der Baumaßnahmen sowie die Durchführung besonders lärm- und erschütterungsintensiver Bautätigkeiten den Anliegern wie auch den betroffenen Gemeinden und den Landratsämtern Bamberg und Forchheim in geeigneter Weise mitzuteilen. Absehbare Abweichungen von dem Zeitplan sind ebenfalls mitzuteilen. Die Benachrichtigung über den Beginn der Bauarbeiten muss rechtzeitig vor dem vorgesehenen Beginn der Bauarbeiten erfolgen." Warum ist dies unterblieben? Wo erhält man als Betroffener darüber Informationen? Die Arbeiten im Sommer 2021 waren unerträglich!
Lärm- und/oder erschütterungsintensive Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an
Sonn- und Feiertagen sind auf das betrieblich unumgängliche Maß zu beschränken und ortsüblich rechtzeitig bekannt zu geben. Diese wurden im Spätsommer nicht öffentlich bekanntgegeben, warum? "Dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, den betroffenen Gemeinden und dem Landratsämtern Bamberg und Forchheim sind solche Bauarbeiten möglichst frühzeitig vor Beginn und mit einem ausreichenden Zeitvorlauf schriftlich anzuzeigen." Wurden diese Arbeiten vollumfänglich angezeigt? Liegen diese Schreiben vor? Wo kann man diese einsehen?
"Die Anzeige soll folgende Angaben beinhalten: Bauort, Dauer der
Arbeiten, Art der Arbeiten, zum Einsatz kommende lärmintensive Maschinen und
Geräte, Bauleiter mit Telefonnummer sowie ggf. geplante Maßnahmen zum
Schutz der Anwohner. Die Notwendigkeit etwaiger erforderlicher Nacht- bzw.
Sonn - und Feiertagsarbeiten ist in der vorgenannten Anzeige nachvollziehbar zu
begründen."Warum ist dies unterblieben? "Soweit weniger lärmintensive Tätigkeiten (wie etwa Vegetationsrückschnitte, Oberleitungsarbeiten mit Zweiwegebagger, Logistik, Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen u.a.) nachts stattfinden sollen, sind diese im Vorfeld durch eine ergänzende Lärmbegutachtung zu überprüfen."
Warum ist diese unterblieben? Speziell bei Baustelleneinrichtungsflächen, die in Ortslage im Nahbereich von Wohngebäuden nachts genutzt werden sollen, ist eine Überprüfung der Lärmsituation notwendig und ein Vermeidungskonzept zu erstellen bzw. umzusetzen. Warum wurde dieses Vermeidungskonzept nicht erstellt?
"Sobald sich im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung der Ablauf der
Baumaßnahmen genauer bestimmen lässt, haben die Vorhabenträger die vorliegende schalltechnische Untersuchung dahingehend zu ergänzen bzw. zu konkretisieren
, ob an den Anwesen im Umfeld der Maßnahme Beurteilungspegel ergeben, die über die Zumutbarkeitsschwelle (60 dB(A) zur Nachtzeit und 70 dB(A)
zur Tagzeit) hinausgehen. " Warum wurde dies nicht durchgeführt?
Erschütterungsintensive Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind auf das betrieblich unumgängliche Maß zu beschränken und ortsüblich
rechtzeitig bekannt zu geben. Warum wurden im Spätsommer an Wochenende Maßnahmen durchgeführt? Warum unterblieb eine Bekanntmachung? Wo kann man diese Bekanntmachung ggf. einsehen? Wer überprüft die "Beschränkung"? "Der Immissionsschutzbeauftrage hat im Rahmen der Messüberwachungen dafür
Sorge zu tragen, dass die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 eingehalten werden und ansonsten unverzüglich entsprechende (weitere) Maßnahmen zur Minderung der Erschütterungseinwirkungen vorzusehen. Messergebnisse sind zur
späteren Beweissicherung in geeigneter Weise zu dauerhaft dokumentieren, aufzubewahren und auf Verlangen dem Eisenbahn-Bundesamt vorzulegen. Auf Verlangen von Betroffenen sind diese über die sie selbst betreffenden Ergebnisse zu informieren." Warum sind diese Messüberwachungen nicht erfolgt? Ich will all die genannten Dokumente als Betroffener einsehen können.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Fragen und Beschwerden zum im Btreff genannnten Bauvorh…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VDE 8.1 PFA21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf [#245942]
Datum
9. April 2022 00:54
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Fragen und Beschwerden zum im Btreff genannnten Bauvorhaben: Im Beschluss zum Vorghaben, als Auflage, heisst es: "Die Vorhabenträger haben die Bauablaufdaten, insbesondere den geplanten Beginn, die Dauer und das geplante Ende der Baumaßnahmen sowie die Durchführung besonders lärm- und erschütterungsintensiver Bautätigkeiten den Anliegern wie auch den betroffenen Gemeinden und den Landratsämtern Bamberg und Forchheim in geeigneter Weise mitzuteilen. Absehbare Abweichungen von dem Zeitplan sind ebenfalls mitzuteilen. Die Benachrichtigung über den Beginn der Bauarbeiten muss rechtzeitig vor dem vorgesehenen Beginn der Bauarbeiten erfolgen." Warum ist dies unterblieben? Wo erhält man als Betroffener darüber Informationen? Die Arbeiten im Sommer 2021 waren unerträglich! Lärm- und/oder erschütterungsintensive Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind auf das betrieblich unumgängliche Maß zu beschränken und ortsüblich rechtzeitig bekannt zu geben. Diese wurden im Spätsommer nicht öffentlich bekanntgegeben, warum? "Dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, den betroffenen Gemeinden und dem Landratsämtern Bamberg und Forchheim sind solche Bauarbeiten möglichst frühzeitig vor Beginn und mit einem ausreichenden Zeitvorlauf schriftlich anzuzeigen." Wurden diese Arbeiten vollumfänglich angezeigt? Liegen diese Schreiben vor? Wo kann man diese einsehen? "Die Anzeige soll folgende Angaben beinhalten: Bauort, Dauer der Arbeiten, Art der Arbeiten, zum Einsatz kommende lärmintensive Maschinen und Geräte, Bauleiter mit Telefonnummer sowie ggf. geplante Maßnahmen zum Schutz der Anwohner. Die Notwendigkeit etwaiger erforderlicher Nacht- bzw. Sonn - und Feiertagsarbeiten ist in der vorgenannten Anzeige nachvollziehbar zu begründen."Warum ist dies unterblieben? "Soweit weniger lärmintensive Tätigkeiten (wie etwa Vegetationsrückschnitte, Oberleitungsarbeiten mit Zweiwegebagger, Logistik, Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen u.a.) nachts stattfinden sollen, sind diese im Vorfeld durch eine ergänzende Lärmbegutachtung zu überprüfen." Warum ist diese unterblieben? Speziell bei Baustelleneinrichtungsflächen, die in Ortslage im Nahbereich von Wohngebäuden nachts genutzt werden sollen, ist eine Überprüfung der Lärmsituation notwendig und ein Vermeidungskonzept zu erstellen bzw. umzusetzen. Warum wurde dieses Vermeidungskonzept nicht erstellt? "Sobald sich im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung der Ablauf der Baumaßnahmen genauer bestimmen lässt, haben die Vorhabenträger die vorliegende schalltechnische Untersuchung dahingehend zu ergänzen bzw. zu konkretisieren , ob an den Anwesen im Umfeld der Maßnahme Beurteilungspegel ergeben, die über die Zumutbarkeitsschwelle (60 dB(A) zur Nachtzeit und 70 dB(A) zur Tagzeit) hinausgehen. " Warum wurde dies nicht durchgeführt? Erschütterungsintensive Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind auf das betrieblich unumgängliche Maß zu beschränken und ortsüblich rechtzeitig bekannt zu geben. Warum wurden im Spätsommer an Wochenende Maßnahmen durchgeführt? Warum unterblieb eine Bekanntmachung? Wo kann man diese Bekanntmachung ggf. einsehen? Wer überprüft die "Beschränkung"? "Der Immissionsschutzbeauftrage hat im Rahmen der Messüberwachungen dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 eingehalten werden und ansonsten unverzüglich entsprechende (weitere) Maßnahmen zur Minderung der Erschütterungseinwirkungen vorzusehen. Messergebnisse sind zur späteren Beweissicherung in geeigneter Weise zu dauerhaft dokumentieren, aufzubewahren und auf Verlangen dem Eisenbahn-Bundesamt vorzulegen. Auf Verlangen von Betroffenen sind diese über die sie selbst betreffenden Ergebnisse zu informieren." Warum sind diese Messüberwachungen nicht erfolgt? Ich will all die genannten Dokumente als Betroffener einsehen können. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245942/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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DB Netz AG
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Bei lärmintensiveren Tätigkeiten arb…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: VDE 8.1 PFA21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf [#245942]
Datum
9. Mai 2022 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Bei lärmintensiveren Tätigkeiten arbeiten wir weiterhin zuverlässig sowohl über die Bekanntmachungskanäle Amtsblätter, Internetauftritt, Anschreiben Gemeinden / LRA / Polizei und Feuerwehr, als auch Posteinwurfsendung an die Privatpersonen mit Kenntlichmachung des örtlichen Bezugs, Umfang und Zeitraum der Arbeiten als auch eines E-Mail-Sammelkontakts und einer telefonisch erreichbaren Kontaktperson. Gerne verweisen wir hier auf unsere Homepage https://www.bahnausbau-nuernberg-bamb... - besuchen Sie uns dort. Insbesondere unter Kontakt können Sie jederzeit mit uns kommunizieren, sowohl über das Gespräch via Telefon als auch über E-Mail. Während der gesamten Totalsperrung im Januar, Februar und im April - hier vom 08.04.2022 bis 15.04.2022 - war das Lärmtelefon zu den festgelegten Zeiten besetzt. Es sind keinerlei Anrufe zu einem erhöhten Lärmaufkommen eingetroffen. Die anstehenden Arbeiten wurden auch hier mit ausreichendem Vorlauf kommuniziert. Zum Thema Baulärm: Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 28.05.2021 sieht unter A.4.4.3 Punkt 10 vor, dass die Vorhabenträger die vorliegende schalltechnische Untersuchung dahingehend zu ergänzen bzw. zu konkretisieren haben, ob sich an den Anwesen im Umfeld der Maßnahme Beurteilungspegel ergeben, die über die Zumutbarkeitsschwelle (60 dB(A) zur Nachtzeit und 70 dB(A) zur Tagzeit) hinausgehen. Für die Dauer der lärmintensiven Arbeiten ist den Betroffenen Ersatzwohnraum anzubieten. Die bisher durchgeführten Bautätigkeiten fanden dabei vorwiegend in der Tagzeit statt, bei welcher mit ausreichender Sicherheit dauerhaft die Zumutbarkeitsschwelle von 70 dB(A) tags an den jeweiligen Anwesen eingehalten wurde. Im Zuge der bisherigen Totalsperrungen (TSP) wurden temporär ebenfalls Bauarbeiten in der Nacht durchgeführt. Bei den hier durchgeführten Bautätigkeiten handelte es sich entweder um sog. wandernde Baustellen (z. B. Gründung der OLA-Masten) oder die stationären Baustellen befanden sich in einem Abstand von ca. 400 m zu bebauten Gebieten (z.B. Bauarbeiten am Durchlass (DL) Stadtwald, an der Straßenüberführung (SÜ) B 505 bzw. SÜ St 2244). Insofern wurde auch hier mit ausreichender Sicherheit dauerhaft die Zumutbarkeitsschwelle von 60 dB(A) nachts an den jeweiligen Anwesen eingehalten. Die Notwendigkeit zur Fortschreibung der bisherigen Baulärmprognose war somit bisher nicht gegeben. Zum Schutz der angrenzenden Nachbarschaft wurden, wie zuvor erwähnt, bei lärmintensiven Bautätigkeiten zuverlässig umfangreiche Informationen über die üblichen Bekanntmachungskanäle (Amtsblätter, Internetauftritt, Anschreiben Gemeinden / LRA / Polizei und Feuerwehr, Posteinwurfsendung an die Privatpersonen mit Kenntlichmachung des örtlichen Bezugs, Umfang und Zeitraum der Arbeiten als auch eines E-Mail-Sammelkontakts und einer telefonisch erreichbaren Kontaktperson) durchgeführt, um hieraus das Erfordernis zur Bereitstellung von Ersatzwohnraum bei etwaigen Beschwerden zu eruieren. Dabei konnten über die gesamten Zeiträume der bisherigen Totalsperrungen keine Beschwerden zum Baulärm aufgenommen werden, die die Bereitstellung von Ersatzwohnraum erforderten. Zum Thema Bauerschütterungen: Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom 28.05.2021 sieht zudem unter A.4.4.4 Punkt 4 vor, dass die Vorhabenträger im Rahmen der Messüberwachungen dafür Sorge zu tragen haben, dass die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 eingehalten werden und ansonsten unverzüglich entsprechende (weitere) Maßnahmen zur Minderung der Erschütterungseinwirkungen vorzusehen sind. Die oben genannten Ausführungen zum Baulärm gelten dabei in gleicher Weise für die Bauerschütterungen, so dass die Notwendigkeit einer Messüberwachung somit bisher ebenfalls nicht gegeben war. Weiterhin konnten über die gesamten Zeiträume der bisherigen Totalsperrungen ebenfalls keine Beschwerden zu Bauerschütterungen aufgenommen werden, die Maßnahmen zur Minderung von Bauerschütterungen erforderlich machten. Freundliche Grüße