VDE 8.1 PFA21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf
Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Fragen und Beschwerden zum im Btreff genannnten Bauvorhaben:
Im Beschluss zum Vorghaben, als Auflage, heisst es: "Die Vorhabenträger haben die Bauablaufdaten, insbesondere den geplanten Beginn, die Dauer und das geplante Ende der Baumaßnahmen sowie die Durchführung besonders lärm- und erschütterungsintensiver Bautätigkeiten den Anliegern wie auch den betroffenen Gemeinden und den Landratsämtern Bamberg und Forchheim in geeigneter Weise mitzuteilen. Absehbare Abweichungen von dem Zeitplan sind ebenfalls mitzuteilen. Die Benachrichtigung über den Beginn der Bauarbeiten muss rechtzeitig vor dem vorgesehenen Beginn der Bauarbeiten erfolgen." Warum ist dies unterblieben? Wo erhält man als Betroffener darüber Informationen? Die Arbeiten im Sommer 2021 waren unerträglich!
Lärm- und/oder erschütterungsintensive Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an
Sonn- und Feiertagen sind auf das betrieblich unumgängliche Maß zu beschränken und ortsüblich rechtzeitig bekannt zu geben. Diese wurden im Spätsommer nicht öffentlich bekanntgegeben, warum? "Dem Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, den betroffenen Gemeinden und dem Landratsämtern Bamberg und Forchheim sind solche Bauarbeiten möglichst frühzeitig vor Beginn und mit einem ausreichenden Zeitvorlauf schriftlich anzuzeigen." Wurden diese Arbeiten vollumfänglich angezeigt? Liegen diese Schreiben vor? Wo kann man diese einsehen?
"Die Anzeige soll folgende Angaben beinhalten: Bauort, Dauer der
Arbeiten, Art der Arbeiten, zum Einsatz kommende lärmintensive Maschinen und
Geräte, Bauleiter mit Telefonnummer sowie ggf. geplante Maßnahmen zum
Schutz der Anwohner. Die Notwendigkeit etwaiger erforderlicher Nacht- bzw.
Sonn - und Feiertagsarbeiten ist in der vorgenannten Anzeige nachvollziehbar zu
begründen."Warum ist dies unterblieben? "Soweit weniger lärmintensive Tätigkeiten (wie etwa Vegetationsrückschnitte, Oberleitungsarbeiten mit Zweiwegebagger, Logistik, Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen u.a.) nachts stattfinden sollen, sind diese im Vorfeld durch eine ergänzende Lärmbegutachtung zu überprüfen."
Warum ist diese unterblieben? Speziell bei Baustelleneinrichtungsflächen, die in Ortslage im Nahbereich von Wohngebäuden nachts genutzt werden sollen, ist eine Überprüfung der Lärmsituation notwendig und ein Vermeidungskonzept zu erstellen bzw. umzusetzen. Warum wurde dieses Vermeidungskonzept nicht erstellt?
"Sobald sich im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung der Ablauf der
Baumaßnahmen genauer bestimmen lässt, haben die Vorhabenträger die vorliegende schalltechnische Untersuchung dahingehend zu ergänzen bzw. zu konkretisieren
, ob an den Anwesen im Umfeld der Maßnahme Beurteilungspegel ergeben, die über die Zumutbarkeitsschwelle (60 dB(A) zur Nachtzeit und 70 dB(A)
zur Tagzeit) hinausgehen. " Warum wurde dies nicht durchgeführt?
Erschütterungsintensive Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen sind auf das betrieblich unumgängliche Maß zu beschränken und ortsüblich
rechtzeitig bekannt zu geben. Warum wurden im Spätsommer an Wochenende Maßnahmen durchgeführt? Warum unterblieb eine Bekanntmachung? Wo kann man diese Bekanntmachung ggf. einsehen? Wer überprüft die "Beschränkung"? "Der Immissionsschutzbeauftrage hat im Rahmen der Messüberwachungen dafür
Sorge zu tragen, dass die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 eingehalten werden und ansonsten unverzüglich entsprechende (weitere) Maßnahmen zur Minderung der Erschütterungseinwirkungen vorzusehen. Messergebnisse sind zur
späteren Beweissicherung in geeigneter Weise zu dauerhaft dokumentieren, aufzubewahren und auf Verlangen dem Eisenbahn-Bundesamt vorzulegen. Auf Verlangen von Betroffenen sind diese über die sie selbst betreffenden Ergebnisse zu informieren." Warum sind diese Messüberwachungen nicht erfolgt? Ich will all die genannten Dokumente als Betroffener einsehen können.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. April 2022
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13. Mai 2022
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