Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ich beziehe mich auf unseren Kontakt : Bundesnetzagentur Verbraucherservice - Vorgangsnummer 2019-07-01-0007.

Sie schreiben u.A. :
"Infolge der Eintragung in die Vectoringliste ist das Ausbauvorhaben des Anbieters für eine Frist von einem Jahr ab Eintragungsdatum gesichert. Für den Vectoring-Ausbau gilt somit eine Frist von einem Jahr ab Eintragung."

Diese Ausbaufrist ist nach meinem Dafürhalten seit Mittte 2018 verstrichen.

Haben Sie ein Dokument, welches belegt, wann , welches Telekommunikationsunternehmen bei der listenführenden Stelle der Telekom einen Ausbauplan für den für meine Wohnung (Marienstrasse , << Adresse entfernt >>) installierten KVz eintragen lassen hat?

Welchen Realisierungstermin hat das Telekommunikationsunternehmen angegeben?

Hat die Bundesnetzagentur nach Verstreichen des geplanten Realisierungstermins den Vorgang entsprechend geprüft?
Können Sie mir zu dieser Überprüfung die entsprechenden Dokumente zukommen lassen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beziehe mich auf unseren…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins [#154266]
Datum
4. Juli 2019 15:18
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beziehe mich auf unseren Kontakt : Bundesnetzagentur Verbraucherservice - Vorgangsnummer 2019-07-01-0007. Sie schreiben u.A. : "Infolge der Eintragung in die Vectoringliste ist das Ausbauvorhaben des Anbieters für eine Frist von einem Jahr ab Eintragungsdatum gesichert. Für den Vectoring-Ausbau gilt somit eine Frist von einem Jahr ab Eintragung." Diese Ausbaufrist ist nach meinem Dafürhalten seit Mittte 2018 verstrichen. Haben Sie ein Dokument, welches belegt, wann , welches Telekommunikationsunternehmen bei der listenführenden Stelle der Telekom einen Ausbauplan für den für meine Wohnung (Marienstrasse , [geschwärzt]) installierten KVz eintragen lassen hat? Welchen Realisierungstermin hat das Telekommunikationsunternehmen angegeben? Hat die Bundesnetzagentur nach Verstreichen des geplanten Realisierungstermins den Vorgang entsprechend geprüft? Können Sie mir zu dieser Überprüfung die entsprechenden Dokumente zukommen lassen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins“ [#154266] [#154266]
Datum
18. September 2019 18:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/154266 Ich bin der Meinung, die in dieser eingeschränkten Anfrage erbetenen Informationen hätten mir auf jeden Fall übermittelt werden müssen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 154266.pdf Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreiche…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins“ [#154266] [#154266]
Datum
18. September 2019 18:37
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins“ vom 04.07.2019 (#154266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-728/003 II#0150 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150
Datum
1. Oktober 2019 08:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
503,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-728/003 II#0150 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreiche…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150 [#154266]
Datum
3. Oktober 2019 12:24
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins“ vom 04.07.2019 (#154266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreiche…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150 [#154266]
Datum
6. November 2019 12:20
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins“ vom 04.07.2019 (#154266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154266
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreiche…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150 [#154266]
Datum
6. November 2019 12:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins“ vom 04.07.2019 (#154266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154266
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreiche…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150 [#154266]
Datum
6. November 2019 12:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins“ vom 04.07.2019 (#154266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154266
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in seit Juli 2019 versuche ich von Ihnen Informationen den Vectoring VDSL Ausbau betref…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150 [#154266]
Datum
2. Dezember 2019 11:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in seit Juli 2019 versuche ich von Ihnen Informationen den Vectoring VDSL Ausbau betreffend zu bekommen. Zunächst allgemein, dann eingeschränkt auf meine Wohnadresse. Sie verweigern seither jegliche Auskunft. Sie führen mehrfach den Anspruch auf Datenschutz der entsprechenden TK Unternehmen während der Planungs- und Realisierungsphase des Vectoring Ausbaus aus wettbewerbsrechtlichen Gründen bzw. zur Wahrung deren Betriebsgeheimnisse an. Ich habe meine Anfrage auf meine ihnen bekannte Wohnadresse eingeschränkt. Auch hier verweigern Sie jegliche Auskunft mit vorab beschriebener Argumentatuion. Von der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung meines Wohnortes habe ich erfahren, dass die Telekom Deutschland 2016 Bauarbeiten für den Vectoring Ausbau ,die meine Wohnung betreffen, genehmigen lassen hat und den Vectoring Ausbau bis KW 44/2017 abgeschlossen haben wollte. Anfang 2018 hat die Telekom Deutschland die Arbeiten der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung als fertiggestellt gemeldet. Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde hatte also zum Zeitpunkt meiner Anfrage im Juli 2019 Kenntnis, dass die Arbeiten abgeschlossen waren. Ihre Argumentation mit der sie meinen Informationsanspruch abgelehnt haben, ist daher absolut nicht nachvollziehbar. Ich möchte sie daher nochmals bitten, mir die entsprechenden Unterlagen, den Vectoringausbau meine ihnen bekannte Wohnadresse betreffend, zukommen zu lassen. Bitte fügen Sie unbedingt auch die Informationen, die Zeit nach der angeblichen Fertigstellung der Bauarbeiten ,Anfang 2018, betreffend bei. Spätestens seit meiner Anfrage im Juli 2019 hat ihre Behörde Kenntnis, dass obwohl der Vectoringausbau an meiner Wohnadresse von der Telekom Deutschland bereits Anfang 2018 als fertiggestellt gemeldet wurde, dieser jedoch bis zum Zeitpunkt meiner Anfrage [ bis zum heutigen2.12.2019] mehr als ein Jahr später, tatsächlich nicht fertiggestellt war. Seit dem Eintrag der Telekom Deutschland in die Vectoringliste meine Wohnung betreffend, den ich auf Mitte 2016 vermute, sind nun mehr als 3 Jahre vergangen , ohne dass die Bauarbeiten abgeschlossen wurden. Trotz Fertigmeldung. Ihre Behörde als Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass das für den Vectoringausbau vorgesehene Windhundverfahren mit einer "Reservierungsmöglichkeit" bestimmter Ausbaubereiche für 12 Monate, nicht missbräuchlich genutzt wird. Auch wenn die Vectoringliste von einem Tochterunternehmen der Telekom geführt wird. Es müssen also auch nach des mutmaßlich als fertig gemeldeten aber tatsächlich nicht realisierten Vectoringausbaus meine Wohnung betreffend , dokumentierte Maßnahmen in ihrem Hause stattgefunden haben. Diese Dokumente möchte ich Sie bitten, mir zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154266 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in seit Juli 2019 versuche ich von Ihnen Informationen den Vectoring VDSL Ausbau betref…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150 [#154266]
Datum
2. Dezember 2019 11:14
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in seit Juli 2019 versuche ich von Ihnen Informationen den Vectoring VDSL Ausbau betreffend zu bekommen. Zunächst allgemein, dann eingeschränkt auf meine Wohnadresse. Sie verweigern seither jegliche Auskunft. Sie führen mehrfach den Anspruch auf Datenschutz der entsprechenden TK Unternehmen während der Planungs- und Realisierungsphase des Vectoring Ausbaus aus wettbewerbsrechtlichen Gründen bzw. zur Wahrung deren Betriebsgeheimnisse an. Ich habe meine Anfrage auf meine ihnen bekannte Wohnadresse eingeschränkt. Auch hier verweigern Sie jegliche Auskunft mit vorab beschriebener Argumentatuion. Von der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung meines Wohnortes habe ich erfahren, dass die Telekom Deutschland 2016 Bauarbeiten für den Vectoring Ausbau ,die meine Wohnung betreffen, genehmigen lassen hat und den Vectoring Ausbau bis KW 44/2017 abgeschlossen haben wollte. Anfang 2018 hat die Telekom Deutschland die Arbeiten der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung als fertiggestellt gemeldet. Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde hatte also zum Zeitpunkt meiner Anfrage im Juli 2019 Kenntnis, dass die Arbeiten abgeschlossen waren. Ihre Argumentation mit der sie meinen Informationsanspruch abgelehnt haben, ist daher absolut nicht nachvollziehbar. Ich möchte sie daher nochmals bitten, mir die entsprechenden Unterlagen, den Vectoringausbau meine ihnen bekannte Wohnadresse betreffend, zukommen zu lassen. Bitte fügen Sie unbedingt auch die Informationen, die Zeit nach der angeblichen Fertigstellung der Bauarbeiten ,Anfang 2018, betreffend bei. Spätestens seit meiner Anfrage im Juli 2019 hat ihre Behörde Kenntnis, dass obwohl der Vectoringausbau an meiner Wohnadresse von der Telekom Deutschland bereits Anfang 2018 als fertiggestellt gemeldet wurde, dieser jedoch bis zum Zeitpunkt meiner Anfrage [ bis zum heutigen2.12.2019] mehr als ein Jahr später, tatsächlich nicht fertiggestellt war. Seit dem Eintrag der Telekom Deutschland in die Vectoringliste meine Wohnung betreffend, den ich auf Mitte 2016 vermute, sind nun mehr als 3 Jahre vergangen , ohne dass die Bauarbeiten abgeschlossen wurden. Trotz Fertigmeldung. Ihre Behörde als Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass das für den Vectoringausbau vorgesehene Windhundverfahren mit einer "Reservierungsmöglichkeit" bestimmter Ausbaubereiche für 12 Monate, nicht missbräuchlich genutzt wird. Auch wenn die Vectoringliste von einem Tochterunternehmen der Telekom geführt wird. Es müssen also auch nach des mutmaßlich als fertig gemeldeten aber tatsächlich nicht realisierten Vectoringausbaus meine Wohnung betreffend , dokumentierte Maßnahmen in ihrem Hause stattgefunden haben. Diese Dokumente möchte ich Sie bitten, mir zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154266
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-728/003 II#0150 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150
Datum
2. Dezember 2019 17:29
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-728/003 II#0150 Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse müsste der Bundesnetzagentur bekannt sein, da sich meine Anfrage teilw…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150 [#154266]
Datum
2. Dezember 2019 18:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse müsste der Bundesnetzagentur bekannt sein, da sich meine Anfrage teilweise auf meine Wohnadresse bezog. Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Heute habe ich die Bundesnetzagentur nochmals angeschrieben. Mittlerweile habe ich offiziell Kenntnis erlangt, dass die Telekom Deutschland die Vectoring Ausbauarbeiten meine Wohnung betreffend KW 44/2017 abgeschlossen haben wollte und tatsächlich Anfang 2018 der zuständigen Stelle der Stadverwaltung Nürtingen den erfolgreichen Abschluss der Arbeiten gemeldet hat. Zum Zeitpunkt meiner Anfrage (Juli 2019) an die Bundesnetzagentur war dies sicherlich der Bundesnetzagentur bekannt. Damit ist der vergangene Vortrag der Bundesnetzagentur (vorsichtig formuliert) für mich nur noch sehr schwer nachvollziehbar. Fakt ist, trotz angeblicher Fertigmeldung vor über einem Jahr , ist meine Wohnung immer noch nicht mit Vectoring versorgt. Da das nun kein bedauerlicher Einzelfall sein könnte, scheint meine Forderung nach einer vollständigen Veröffentlichung der Vectoringliste absolut sinnvoll zu sein. Zumindest den Teil der Vectoringliste könnte man veröffentlichen, der Baumassnahmen betrifft , die als abgeschlossen gemeldet sind. So könnte von den Bürgern grossflächig ermittelt werden , wo der Vectoringausbau als fertiggestellt gemeldet ist, jedoch kein Vectoring angeboten wird. Nach Fertigstellung ist bekannt , welches TK Unternehmen den Ausbau vorgenommen hat und somit kann nicht von schützenswerten Betriebsinterna gesprochen werden. Auch mein Wunsch , den Schriftverkehr der Bundesnetzagentur meinen Anschluss betreffend einzusehen, macht Sinn. Es ist durchaus von öffentlichem Interesse , wie effektiv und wirkungsvoll die Bundesnetzagentur ihre Kontrollfunktion im Einzelnen wahrnimmt. Fakt ist, dass die Telekom Deutschland mit ihrer mutmasslichen Reservierung meines Anschlussgebietes in der Vectoringliste 2016 die Verpflichtung eingegangen ist, das Gebiet auch tatsächlich zu erschliessen. Also bis spätestens Mitte 2017. Heute, 2,5 Jahre nach diesem verbindlich festgelegten Fertigstellungsdatum gibt es immer noch kein Vectoring an meinem Anschluss. In den letzten 3,5 Jahren hatte kein Wettbewerber der Telekom die Möglichkeit, die Vectoringerschliessung in meinem Anschlussgebiet durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154266 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Ablehnung
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
6. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins“ [#154266] [#154266]
Datum
7. Dezember 2019 12:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/154267/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Bundesnetzagentur selbst in ihrer Begründung angibt, dass die Informationen nach Abschluss des Vectoringausbaus mir zugänglich gemacht werden können. Ich habe die Bundesnetzagentur bereits informiert, dass die Telekom Deutschland, welche den Vectoringausbau für meine Adresse durchführt, die Fertigstellung der Bauarbeiten an die zuständige Stelle der Stadt bereits gemeldet hat. Außerdem ist aus der Vectoringliste für die Bundesnetzagentur ersichtlich, dass der Vectoringausbau längst fertiggestellt sein muss. Es wurden keine anderslautenden Dokumente von der Bundesnetzagentur angeführt, die die offizielle Fertigung in Frage stellen. Außerdem ist bekannt, dass die Telekom den Vectoringausbau im gesamten Stadtgebiet vornimmt. Insofern bestätigt die Bundesnetzagentur selbst, dass mir die angefragten Informationen und Dokumente meine Wohnung betreffend nun zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt ebenso für meine Anfrage nach Veröffentlichung der gesamten Vectoringliste, zumindest für den Teil der Vectoringliste, der den Status „Ausbau fertiggestellt“ hat oder haben müsste. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 154266.pdf - 2019-10-01_1-87938_2019.pdf - 2019-12-02_3-107270_2019AdresseerforderlichfrBescheidung.pdf - 2019-12-06_1-2019_12_07_12_28_51.pdf Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154266
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Dezember 2019 15:58
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
413,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-728/003 II#0150 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150
Datum
18. Dezember 2019 17:24
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-728/003 II#0150 Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesnetzagentur hat längst die zustellfähige Adresse von mir erhalten und bere…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150 [#154266]
Datum
19. Dezember 2019 22:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesnetzagentur hat längst die zustellfähige Adresse von mir erhalten und bereits am 6.12.2019 mit https://fragdenstaat.de/anfrage/vectoring-vdsl-ausbau-prufung-nach-verstreichen-des-ausbautermins/440152/anhang/2019_12_07_12_28_51_geschwaerzt.pdf geantwortet. Ihre Entscheidung, den Vorgang zu schliessen (keine Botenfunktion) kann ich nicht nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154266

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesnetzagentur hat längst die zustellfähige Adresse von mir erhalten und bere…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage »Vectoring VDSL Ausbau - Prüfung nach Verstreichen des Ausbautermins« [#154266] # 25-728/003 II#0150 [#154266]
Datum
19. Dezember 2019 22:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesnetzagentur hat längst die zustellfähige Adresse von mir erhalten und bereits am 6.12.2019 mit https://fragdenstaat.de/anfrage/vectoring-vdsl-ausbau-prufung-nach-verstreichen-des-ausbautermins/440152/anhang/2019_12_07_12_28_51_geschwaerzt.pdf geantwortet. Ihre Entscheidung, den Vorgang zu schliessen (keine Botenfunktion) kann ich nicht nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154266