Venezuela und Juan Guaido

Anfrage an: Auswärtiges Amt

1. Wann wurde die Bundesrepublik Deutschland, das Auswärtigen Amt und/oder ihre Vertreter, inklusiv aber nicht nur Frau Kanzlerin Angela Merkel, Außenminister Heiko Maas, Botschafter Daniel Kriener, Daniela Vogl und Marian Schuegraf zum ersten Mal informiert über Juan Guaidos geplante Deklaration als Interimspräsident.

2. Wann trat die Bundesrepublik Deutschland, das Auswärtigen Amt und/oder ihre Vertreter, inklusiv aber nicht nur Frau Kanzlerin Angela Merkel, Außenminister Heiko Maas, Botschafter Daniel Kriener, Daniela Vogl und Marian Schuegraf zum Ersten Mal in Kommunikation mit Juan Guaido, und/oder dessen formelle und informelle Vertretern, inklusiv aber nicht nur Julio Borges, Otto Gebauer, im Bezug auf seine, im Januar 2019, ernannte Regierung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann wurde die B…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Venezuela und Juan Guaido [#191797]
Datum
30. Juni 2020 15:50
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann wurde die Bundesrepublik Deutschland, das Auswärtigen Amt und/oder ihre Vertreter, inklusiv aber nicht nur Frau Kanzlerin Angela Merkel, Außenminister Heiko Maas, Botschafter Daniel Kriener, Daniela Vogl und Marian Schuegraf zum ersten Mal informiert über Juan Guaidos geplante Deklaration als Interimspräsident. 2. Wann trat die Bundesrepublik Deutschland, das Auswärtigen Amt und/oder ihre Vertreter, inklusiv aber nicht nur Frau Kanzlerin Angela Merkel, Außenminister Heiko Maas, Botschafter Daniel Kriener, Daniela Vogl und Marian Schuegraf zum Ersten Mal in Kommunikation mit Juan Guaido, und/oder dessen formelle und informelle Vertretern, inklusiv aber nicht nur Julio Borges, Otto Gebauer, im Bezug auf seine, im Januar 2019, ernannte Regierung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191797/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Venezuela und Juan Guaido, Vg. Nr. 300-2020
Datum
1. Juli 2020 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen dank für Ihre Antwort. Werde es möglich die Suche bis zu halbe Stunde einzusc…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Venezuela und Juan Guaido, Vg. Nr. 300-2020 [#191797]
Datum
8. Juli 2020 16:43
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen dank für Ihre Antwort. Werde es möglich die Suche bis zu halbe Stunde einzuschrenken, und dann nicht mehr weiter zu suchen? Ich habe leider nicht die Möglichkeit viel zu zahlen. Wenn das nicht möglich ist würde ich gerne die IFG Antrag kündigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191797/