VERA 3-Daten 2009 - 2019

die aggregierten Testergebnisse der VERA 3 Vergleichsarbeiten in der Klassenstufe 3 für die Schuljahre 2009/10 bis 2018/19 für das Land Hessen (idealerweise in maschinenlesbarer, tabellarischer Form), so wie sie z. B. von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein veröffentlicht werden. Konkret interessiert mich die Verteilung der SchülerInnen auf die fünf Kompetenzstufen für die vier getesteten Inhaltsbereiche, analog zu dem Bericht für das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat_10-11/Landesbericht2010NRW-final.pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aggr…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VERA 3-Daten 2009 - 2019 [#209976]
Datum
28. Januar 2021 10:50
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aggregierten Testergebnisse der VERA 3 Vergleichsarbeiten in der Klassenstufe 3 für die Schuljahre 2009/10 bis 2018/19 für das Land Hessen (idealerweise in maschinenlesbarer, tabellarischer Form), so wie sie z. B. von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein veröffentlicht werden. Konkret interessiert mich die Verteilung der SchülerInnen auf die fünf Kompetenzstufen für die vier getesteten Inhaltsbereiche, analog zu dem Bericht für das Land Nordrhein-Westfalen: https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/download/mat_10-11/Landesbericht2010NRW-final.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209976/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeits…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
28. Januar 2021 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#209976] Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#209976]
Datum
28. Januar 2021 11:05
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich korrigiere meine Anfrage - mir geht es natürlich um die Daten des Landes Bremen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209976/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeits…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
28. Januar 2021 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#209976] Sehr << Anrede >> meine Informat…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#209976]
Datum
22. April 2021 15:30
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „VERA 3-Daten 2009 - 2019“ vom 28.01.2021 (#209976) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209976/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#209976] Sehr << Anrede >> meine Informati…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#209976]
Datum
23. Juni 2021 13:09
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „VERA 3-Daten 2009 - 2019“ vom 28.01.2021 (#209976) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 75 VwGO inzwischen Untätigkeitsklage möglich ist. Ich möchte Sie bitten, mir bis zum 05.07.2021 zu antworten. Ansonsten werde ich Klage erheben. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209976/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
24. Juni 2021 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Antrag auf Zugang zu Informationen nach §7 Abs. 1 BremIFG vom 21.08.2021
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Zugang zu Informationen nach §7 Abs. 1 BremIFG vom 21.08.2021
Datum
7. Dezember 2021
Status