Veränderung der International Mobile Station Equipment Identity (IMEI) bei Hardware

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine Zusammenfassung über die gesetzliche Lage ob ich die IMEI von Geräten, insbesondere Telekommunikationsgeräten, verändern darf oder ob diese konstant identisch bleiben müssen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2016
  • Frist
    18. März 2016
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Zusammenfas…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Veränderung der International Mobile Station Equipment Identity (IMEI) bei Hardware [#15699]
Datum
15. Februar 2016 03:33
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Zusammenfassung über die gesetzliche Lage ob ich die IMEI von Geräten, insbesondere Telekommunikationsgeräten, verändern darf oder ob diese konstant identisch bleiben müssen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Veränderung der International Mobile Stat…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Veränderung der International Mobile Station Equipment Identity (IMEI) bei Hardware [#15699]
Datum
20. März 2016 10:54
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Veränderung der International Mobile Station Equipment Identity (IMEI) bei Hardware" vom 15.02.2016 (#15699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesnetzagentur
Z21-1 1286 110 lim Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Veränderung der International Mobile Station Equipment Identity (IMEI) bei Hardware [#15699]
Datum
21. März 2016 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Z21-1 1286 110 lim Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, gestellt. Konkret baten Sie um Übersendung von einer Zusammenfassung über die gesetzliche Lage, ob Sie die IMEI von Geräten, insbesondere Telekommunikationsgeräten, verändern dürfen oder ob diese konstant identisch bleiben müsse. Mit Ihrer Anfrage bitten Sie um Beantwortung einer konkreten Rechtsfrage zur Zulässigkeit der Änderung einer IMEI-Nummer. Die Beantwortung einer Rechtsfrage fällt grundsätzlich nicht unter die vorgenannten Bestimmungen des IFG, UIG bzw. VIG. Ihre Anfrage stellt somit keinen Antrag nach diesen Bestimmungen dar. Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist mir in Ihrem Fall keine rechtliche Beratung möglich, so dass ich Sie bei Bedarf auf eine entsprechende anwaltliche Beratung verweisen möchte. Darüber hinaus erlaube ich mir den Hinweis auf die Internetseite der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1422/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/IMEI/imei_node.html. Unter diesem Link wird u.a. ausgeführt, dass Sie weitere Informationen (Aufbau, Verwendungszweck und Zuteilungsprinzipien) in Bezug auf die IMEI bei der GSM-Association unter www.gsma.com<http://www.gsma.com> sowie auf den Seiten des TÜV SÜD BAPT (www.tuv-sud.co.uk<http://www.tuv-sud.co.uk>) finden können. Eine Zuteilung von IMEI-Nummern findet durch die Bundesnetzagentur nicht statt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen