Veränderung der Verkehrsbeschilderung
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir die Sinnigkeit der streckenweise reduzierten Geschwindigkeit von 80 km/h auf 50 km/h auf der Südtangente Karlsruhe im Bereich des Tunnels mit. Es liegen augenscheinlich für den Bürger keine Gründe vor. Die Behinderung des fließenden Verkehrs durch die Verkehrsbeschilderung ist jedoch deutlich zu Nachteilen spürbar. Bitte lassen Sie mir die Pläne und Genehmigungen für den Eingriff in den fließenden Straßenverkehr zukommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Februar 2019
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5. März 2019
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