Veranstalterhaftpflicht nach §651 BGB

ich habe eine Pauschalreise bei dem Berliner Reiseveranstalter "Tanago GmbH" gebucht, aber bis heute nur eine Rechnung und keinen Sicherungsschein erhalten. Auf Nachfragen reagiert "Tanago GmbH" nicht. Ich habe Angst vor einer Insolvenz der "Tanago GmbH". Wie kann ich herausfinden, ob und wenn ja bei welcher Versicherung diese Firma insolvenzversichert ist?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
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Jochen Halbinger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe eine Pau…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Jochen Halbinger
Betreff
Veranstalterhaftpflicht nach §651 BGB [#242508]
Datum
5. März 2022 12:00
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe eine Pauschalreise bei dem Berliner Reiseveranstalter "Tanago GmbH" gebucht, aber bis heute nur eine Rechnung und keinen Sicherungsschein erhalten. Auf Nachfragen reagiert "Tanago GmbH" nicht. Ich habe Angst vor einer Insolvenz der "Tanago GmbH". Wie kann ich herausfinden, ob und wenn ja bei welcher Versicherung diese Firma insolvenzversichert ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jochen Halbinger Anfragenr: 242508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242508/
Mit freundlichen Grüßen Jochen Halbinger

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Halbinger, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierun…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Veranstalterhaftpflicht nach §651 BGB [#242508]
Datum
17. März 2022 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Halbinger, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung sind nach dem Ressortprinzip verteilt. Zuständig für Ihre Anfrage zum Pauschalreiserecht ist das BMJ: https://www.bmj.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Verbraucherschutz/UrlaubReisen_Formular.html?nn=7547444. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen. Mit freundlichen Grüßen