Veranstaltung "Pressefrühstück"

In der Regierungspressekonferenz vom 18. August 2017 wurde auf einen Termin namens "Pressefrühstück" hingewiesen. Auf der Website der Bundesregierung finden sich dazu keine erläuternden Informationen.
Ich bitte um Zusendung aller Dokumente, die sich auf Termine dieser Art beziehen. Daraus sollte insbesondere der Veranstalter, das Motiv, der Teilnehmerkreis, der Ablauf und die Kosten der Veranstaltung hervorgehen.

Ergebnis der Anfrage

Vor den Tagen der offenen Tür der Bundesregierung lädt das BPA Hauptstadtjournalisten zum "Pressefrühstück" ein, um über Ablauf und Programm des Ereignisses zu informieren. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 2000 Euro.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2017
  • Frist
    22. September 2017
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Till Seyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Regierung…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Till Seyer
Betreff
Veranstaltung "Pressefrühstück" [#24388]
Datum
21. August 2017 14:01
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Regierungspressekonferenz vom 18. August 2017 wurde auf einen Termin namens "Pressefrühstück" hingewiesen. Auf der Website der Bundesregierung finden sich dazu keine erläuternden Informationen. Ich bitte um Zusendung aller Dokumente, die sich auf Termine dieser Art beziehen. Daraus sollte insbesondere der Veranstalter, das Motiv, der Teilnehmerkreis, der Ablauf und die Kosten der Veranstaltung hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Till Seyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Till Seyer
Till Seyer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veranstaltung "Pressefrühstück"“ vom…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Till Seyer
Betreff
AW: Veranstaltung "Pressefrühstück" [#24388]
Datum
22. September 2017 16:08
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veranstaltung "Pressefrühstück"“ vom 21.08.2017 (#24388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Till Seyer Anfragenr: 24388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Till Seyer

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Seyer, auf Ihre IFG-Anfrage zum Thema "Pressefrühstück" teile ich Ihnen folgendes mi…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: IFG-Anfrage - Veranstaltung "Pressefrühstück" [#24388]
Datum
26. September 2017 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seyer, auf Ihre IFG-Anfrage zum Thema "Pressefrühstück" teile ich Ihnen folgendes mit: In dem am 22.08. durchgeführten Pressefrühstück wurde in Form eines Pressegesprächs von Frau Demmer, Stellvertretende Regierungssprecherin, über die Veranstaltung "Tag der offenen Tür" der Bundesregierung 2017 informiert. Das Programm war Kern des Gesprächs und kann dem beigefügten und allgemein zugänglichem Veranstaltungsflyer entnommen werden. Eingeladen wurde über die üblichen Presseverteiler des Hauses, in Form der beigefügten PM sowie über eine Bekanntgabe in der Bundespressekonferenz. Es haben rund 20 Journalisten an dieser Veranstaltung teilgenommen. Für die Vorbereitung und Durchführung des Pressefrühstücks sind insgesamt Kosten in Höhe von rund 2.000,-€ angefallen. Unterlagen zur Veranstaltung TdoT sowie unter u.a. Link weitere Informationen zur durchgeführten Veranstaltung TdoT der Bundesregierung 2017: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/TagderoffenenTuer/Artikel/2017-08-01-ankuendigung-tdot.html?nn=539380 habe ich beigefügt. Das Format "Pressefrühstück" zur Information über den Tag der offenen Tür gibt es seit vielen Jahren. Mit freundlichen Grüßen