Veranstaltungen an staatlichen Gymnasien

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wenn Schüler an einem staatlichen Gymnasium eine Veranstaltung organisieren, muss dann für die Erbringung einiger Dienstleistungen wie nach dem öffentlichen Vergaberecht eine Ausschreibung stattfinden, da dies ja eine öffentliche Institution ist, auch, wenn die Kosten von den Schülern getragen werden? Wenn ja, senden sie mir bitte die entsprechende Stelle des Dokuments, in welchem dies geregelt ist auf elektronischem Wege zu.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2017
  • Frist
    21. Februar 2017
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Merlin Brager
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Wenn Schüler an einem staatlichen Gymnasium eine V…
An Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Details
Von
Merlin Brager
Betreff
Veranstaltungen an staatlichen Gymnasien [#19990]
Datum
20. Januar 2017 19:54
An
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Wenn Schüler an einem staatlichen Gymnasium eine Veranstaltung organisieren, muss dann für die Erbringung einiger Dienstleistungen wie nach dem öffentlichen Vergaberecht eine Ausschreibung stattfinden, da dies ja eine öffentliche Institution ist, auch, wenn die Kosten von den Schülern getragen werden? Wenn ja, senden sie mir bitte die entsprechende Stelle des Dokuments, in welchem dies geregelt ist auf elektronischem Wege zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Merlin Brager <<E-Mail-Adresse>>

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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz *******************************************************************…
Von
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
2. Februar 2017 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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