Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz

Eine Liste der
- angefragten
- der beantragten
- und der genehmigten Veranstaltungen (Titel der Veranstalung sowie Zeitraum der Durchführung)
auf dem Alexanderpaltz sowie auf dem Rathausvorplatz für die Jahre 2016-2018.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. August 2016
  • Frist
    13. September 2016
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 3 Follower:innen
tiga ich
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
tiga ich
Betreff
Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz [#17549]
Datum
12. August 2016 22:59
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der - angefragten - der beantragten - und der genehmigten Veranstaltungen (Titel der Veranstalung sowie Zeitraum der Durchführung) auf dem Alexanderpaltz sowie auf dem Rathausvorplatz für die Jahre 2016-2018.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen tiga ich <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen tiga ich
Bezirksamt Mitte von Berlin
Hiermit erfolgt eine Weiterleitung an das Straßen- und Grünflächenamt in Mitte Mit freundlichem Gruß
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
WG: Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz [#17549]
Datum
15. August 2016 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Hiermit erfolgt eine Weiterleitung an das Straßen- und Grünflächenamt in Mitte Mit freundlichem Gruß

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, um Ihnen eine entsprechende Auskunft erteilen zu können, benötige ich Ihre…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz [#17549]
Datum
19. August 2016 10:13
Status
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, um Ihnen eine entsprechende Auskunft erteilen zu können, benötige ich Ihre ladungsfähige Anschrift mit entsprechendem Nachweis (Personalausweiskopie oder Meldebescheidung). Die Gebühr wird sich nach dem zu erwartenden Aufwand nach Tarifstelle 1004 VwGebO auf ca. 100.- Euro belaufen. Mit freundlichen Grüßen