Veranstaltungen des BSI im Deutschen Bundestag

eine Übersicht über alle Termine und Informationsveranstaltungen, die das BSI während der Amtszeit von Arne Schönbohm im Deutschen Bundestag durchgeführt hat. Einschließlich der Einladungen und deren Empfängerkreis, den Teilnehmern und Durchführenden der Veranstaltung sowie evtl. vorhandenen ausgegebenen Informationsmaterialien.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. März 2017
  • Frist
    3. Mai 2017
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht ü…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Veranstaltungen des BSI im Deutschen Bundestag [#20845]
Datum
29. März 2017 15:20
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über alle Termine und Informationsveranstaltungen, die das BSI während der Amtszeit von Arne Schönbohm im Deutschen Bundestag durchgeführt hat. Einschließlich der Einladungen und deren Empfängerkreis, den Teilnehmern und Durchführenden der Veranstaltung sowie evtl. vorhandenen ausgegebenen Informationsmaterialien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli

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