Veranstaltungen in der Pandemie - FZP Lübars im August 2021

Halten Sie es wirklich für verantwortbar, in der Zeit steigender Inzidenzen drei Veranstaltungen mit jeweils 5.000 Menschen durchführen zu lassen, die über mehrere Stunden andauern? Die Einhaltung des Abstandsgebotes sowie der Maskenpflicht wird privaten, vom Veranstalter beauftragten Dritten überlassen, ferner wird der Ausschank und Genuss von Alkohol zugelassen, was für die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben sicherlich nicht förderlich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
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Betreff
Veranstaltungen in der Pandemie - FZP Lübars im August 2021 [#226142]
Datum
4. August 2021 08:00
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Halten Sie es wirklich für verantwortbar, in der Zeit steigender Inzidenzen drei Veranstaltungen mit jeweils 5.000 Menschen durchführen zu lassen, die über mehrere Stunden andauern? Die Einhaltung des Abstandsgebotes sowie der Maskenpflicht wird privaten, vom Veranstalter beauftragten Dritten überlassen, ferner wird der Ausschank und Genuss von Alkohol zugelassen, was für die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben sicherlich nicht förderlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226142/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr Antragsteller/in die Zulassung der Veranstaltungen im FZP Lübars entsprechen der geltenden Rechtslage nach §…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
mdB um Rü mit LdB i.S. Veranstaltungen in der Pandemie - FZP Lübars im August 2021 [#226142]
Datum
11. August 2021 17:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Zulassung der Veranstaltungen im FZP Lübars entsprechen der geltenden Rechtslage nach § 38 der Dritten Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (3.InfSchMV) auf Basis eines spezifischen Hygienekonzeptes. Das Hygienekonzept (inkl. Alkoholausschank) folgt den Regeln der einschlägigen Paragrafen der o.a. Verordnung und von den Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer vereinbarten gemeinsamen Leitlinien für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden. Das Veranstaltung- und Hygienekonzept ist von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gemäß § 38 der 3.InfSchMV bestätigt worden. Auf dieser Grundlage ist die Veranstaltung zugelassen worden. Zur Information: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/ https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1103703.php Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> halten Sie das vorgelegte Hygienekonzept für erfolgreich umgesetzt? Auf zahlreichen…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: mdB um Rü mit LdB i.S. Veranstaltungen in der Pandemie - FZP Lübars im August 2021 [#226142]
Datum
11. August 2021 20:48
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> halten Sie das vorgelegte Hygienekonzept für erfolgreich umgesetzt? Auf zahlreichen Fotos ist zu sehen, dass die Maskenpflicht nicht umgesetzt bzw. eingehalten wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226142/
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr Antragsteller/in für die Umsetzung (und Einhaltung) der Regeln des bestätigten Hygienekonzeptes ist der Vera…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: mdB um Rü mit LdB i.S. Veranstaltungen in der Pandemie - FZP Lübars im August 2021 [#226142]
Datum
12. August 2021 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in für die Umsetzung (und Einhaltung) der Regeln des bestätigten Hygienekonzeptes ist der Veranstalter verantwortlich. Die Ordnungsbehörden vor Ort kontrollieren die Veranstaltung und die Auflagen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens (und das nicht nur in Zeiten einer Pandemie). Uns liegen von dort keine Informationen vor. Sie müssten dort anfragen. Ich kann Ihre Frage nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ... So kann man sich natürlich aus der Verantwortung stehlen, indem man ein fragwür…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: mdB um Rü mit LdB i.S. Veranstaltungen in der Pandemie - FZP Lübars im August 2021 [#226142]
Datum
12. August 2021 12:05
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ... So kann man sich natürlich aus der Verantwortung stehlen, indem man ein fragwürdigen und letztendlich nicht umsetzbare Konzept genehmigt, aber dann auf andere verweist, die es durchsetzen sollen. Vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Antwort Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226142/