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Verantwortliche

Anfrage an: Südwestrundfunk

Auf Ihrem Online-Auftritt ist folgende Information:
"23.6.2017, Unternehmen
Hermann Eicher bleibt Justitiar des SWR

Als für das Rundfunkbeitragsrecht federführend verantwortlicher Justitiar trägt er an wesentlicher Stelle Verantwortung für den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Systems insgesamt."
https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/23-hermann-eicher-bleibt-justitiar-des-swr/-/id=10563098/did=19762758/nid=10563098/1pgppt2/index.html

1. Da Herr Eicher (SWR) für das Rundfunkbeitragsrecht verantwortlich ist, bitte schicken Sie mir die komplette Liste der Anderen (mit Angabe der Verantwortungsbereiche), die für andere Bereiche des Rundfunkbeitragssystems verantwortlich sind.

2. Außerdem schicken Sie mir bitte die Vereinbarung zwischen den Landesrundfunkanstalten, in der oben beschriebenen Verantwortungsbereiche des Rundfunkbeitragsystems und die dafür Verantwortlichen bestimmt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf I…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verantwortliche [#32945]
Datum
19. August 2018 19:01
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrem Online-Auftritt ist folgende Information: "23.6.2017, Unternehmen Hermann Eicher bleibt Justitiar des SWR Als für das Rundfunkbeitragsrecht federführend verantwortlicher Justitiar trägt er an wesentlicher Stelle Verantwortung für den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Systems insgesamt." https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/23-hermann-eicher-bleibt-justitiar-des-swr/-/id=10563098/did=19762758/nid=10563098/1pgppt2/index.html 1. Da Herr Eicher (SWR) für das Rundfunkbeitragsrecht verantwortlich ist, bitte schicken Sie mir die komplette Liste der Anderen (mit Angabe der Verantwortungsbereiche), die für andere Bereiche des Rundfunkbeitragssystems verantwortlich sind. 2. Außerdem schicken Sie mir bitte die Vereinbarung zwischen den Landesrundfunkanstalten, in der oben beschriebenen Verantwortungsbereiche des Rundfunkbeitragsystems und die dafür Verantwortlichen bestimmt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Südwestdeutscher Rundfunk
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.08.2018. Eine Liste…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG
Datum
28. August 2018 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.08.2018. Eine Liste mit "anderen Bereichen des Rundfunkbeitragssystems" und deren Verantwortliche ist uns nicht bekannt und kann daher auch nicht übermittelt werden. Aus diesem Grund existiert dazu nach unserer Kenntnis auch keine Vereinbarung der Landesrundfunkanstalten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.