Verantwortlichkeit Starttermin des Weihnachtsmarktes Bremerhaven am 20. November 2017

1. Bitte übersenden Sie sämtliche Dokumente / Vereinbarungen die dazu führten das der Weihnachtsmarkt 2017 in Bremerhaven bereits vor dem Totensonntag am 20.11.2017 öffnen wird.

2. Wurde diese Entscheidung zum Beginn am 20.11.2017 ausschließlich von Mitarbeiter und Verantwortlichen der "Erlebnis Bremerhaven, Gesellschaft für Touristik, Marketing und Veranstaltungen mbH" getroffen.

3. In wie weit wurde der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven, Herr Melf Grantz an der Terminfindung beteiligt bzw. ist eine Beteiligung des Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven überhaupt vorgesehen bei Veranstaltungen dieser Größenordnung.

4. Was waren die Ausschlussgründe für eine etwaige Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters der Stadt Bremerhaven.

5. In wie weit ist der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven, Herr Melf Grantz weisungsbefugt gegenüber der "Erlebnis Bremerhaven, Gesellschaft für Touristik, Marketing und Veranstaltungen mbH".

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bi…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verantwortlichkeit Starttermin des Weihnachtsmarktes Bremerhaven am 20. November 2017 [#25247]
Datum
9. November 2017 20:48
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bitte übersenden Sie sämtliche Dokumente / Vereinbarungen die dazu führten das der Weihnachtsmarkt 2017 in Bremerhaven bereits vor dem Totensonntag am 20.11.2017 öffnen wird. 2. Wurde diese Entscheidung zum Beginn am 20.11.2017 ausschließlich von Mitarbeiter und Verantwortlichen der "Erlebnis Bremerhaven, Gesellschaft für Touristik, Marketing und Veranstaltungen mbH" getroffen. 3. In wie weit wurde der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven, Herr Melf Grantz an der Terminfindung beteiligt bzw. ist eine Beteiligung des Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven überhaupt vorgesehen bei Veranstaltungen dieser Größenordnung. 4. Was waren die Ausschlussgründe für eine etwaige Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters der Stadt Bremerhaven. 5. In wie weit ist der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven, Herr Melf Grantz weisungsbefugt gegenüber der "Erlebnis Bremerhaven, Gesellschaft für Touristik, Marketing und Veranstaltungen mbH".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
9. November 2017 20:49
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx01.bit.bremerhaven.de[82.198.220.33] said: 550 5.1.1 <<Name und E-Mail-Adresse>>: Recipient address rejected: User unknown in relay recipient table (in reply to RCPT TO command) Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte übersenden Sie sämtliche Dokumente / Vereinbarungen die dazu führten das der Weihnachtsmarkt 2017 in Bremerhaven bereits vor dem Totensonntag am 20.11.2017 öffnen wird. 2. Wurde diese Entscheidung zum Beginn am 20.11.2017 ausschließlich von Mitarbeiter und Verantwortlichen der "Erlebnis Bremerhaven, Gesellschaft für Touristik, Marketing und Veranstaltungen mbH" getroffen. 3. In wie weit wurde der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven, Herr Melf Grantz an der Terminfindung beteiligt bzw. ist eine Beteiligung des Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven überhaupt vorgesehen bei Veranstaltungen dieser Größenordnung. 4. Was waren die Ausschlussgründe für eine etwaige Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters der Stadt Bremerhaven. 5. In wie weit ist der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven, Herr Melf Grantz weisungsbefugt gegenüber der "Erlebnis Bremerhaven, Gesellschaft für Touristik, Marketing und Veranstaltungen mbH". Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei
Sehr geehrtAntragsteller/in aus meiner Sicht ist das Referat für Wirtschaft zuständig. Sollte dies nicht der Fa…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei
Betreff
WG: Verantwortlichkeit Starttermin des Weihnachtsmarktes Bremerhaven am 20. November 2017 [#25247]
Datum
13. November 2017 07:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in aus meiner Sicht ist das Referat für Wirtschaft zuständig. Sollte dies nicht der Fall sein, so leiten Sie den Antrag bitte an die Magistratskanzlei weiter. Mit freundlichen Grüßen