Verantwortlichkeiten

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Jeder Leiter mit Personalverantwortung in der Privatwirtschaft weiß übr die Rechtspflicht um die Sicherheit seiner Mitrarbeiter. BG-Richtlienien, technische Regeln sind strikt einzuhalten. Zuwiederhandlung wird strafbewehrt. Es gibt in Deutschland seit 2005 einen Pandemiplan vom RKI. Darin ist die Bevorratung mit Schutzausrüstung und Schutzkleidung klar geregelt. Offensichtlich wurden diese Festlegungen nicht eingehalten. Wer wird dafür zur Verantwortung gezogen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Fred Koch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jeder Leite…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Fred Koch
Betreff
Verantwortlichkeiten [#183694]
Datum
30. März 2020 19:54
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jeder Leiter mit Personalverantwortung in der Privatwirtschaft weiß übr die Rechtspflicht um die Sicherheit seiner Mitrarbeiter. BG-Richtlienien, technische Regeln sind strikt einzuhalten. Zuwiederhandlung wird strafbewehrt. Es gibt in Deutschland seit 2005 einen Pandemiplan vom RKI. Darin ist die Bevorratung mit Schutzausrüstung und Schutzkleidung klar geregelt. Offensichtlich wurden diese Festlegungen nicht eingehalten. Wer wird dafür zur Verantwortung gezogen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fred Koch Anfragenr: 183694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183694 Postanschrift Fred Koch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fred Koch

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Bundeskanzleramt
K-401 160/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrter Herr Koch, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel h…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
K-401 160/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
1. April 2020 18:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koch, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat mich gebeten, Ihnen für Ihre Mail vom 30. März 2020 zu danken. Sie bitten um Auskunft nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrem Schreiben bitten Sie jedoch im Ergebnis um eine Wertung. Die Bewertung eines Vorgangs oder Sachverhaltes ist nach dem IFG jedoch nicht geschuldet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt deshalb als Bürgerbrief und nicht als Anfrage nach dem IFG. Das Robert Koch-Institut ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angegliedert. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an das BMG: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen