Verantwortung für Corona-Regeln soll der Bund übernehmen

ist es endlich soweit, dass Niemand mehr die Verantwortung für die Corona-Diktatur übernehmen will.
Wer legt fest, dass ich zwischen der Gartentür und der Haustür eines Kindergartens eine FFB2-Maske tragen muss?
Nur gut, dass die Inzidenzen wieder steigen und Regeln bleiben dürfen.
In welchem Gesetz ist festgelegt, dass jede Virusinfektion gezählt, verfolgt und gemeldet werden muss?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Jutta Leuthäuser
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist es en…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
Jutta Leuthäuser
Betreff
Verantwortung für Corona-Regeln soll der Bund übernehmen [#243103]
Datum
12. März 2022 06:28
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist es endlich soweit, dass Niemand mehr die Verantwortung für die Corona-Diktatur übernehmen will. Wer legt fest, dass ich zwischen der Gartentür und der Haustür eines Kindergartens eine FFB2-Maske tragen muss? Nur gut, dass die Inzidenzen wieder steigen und Regeln bleiben dürfen. In welchem Gesetz ist festgelegt, dass jede Virusinfektion gezählt, verfolgt und gemeldet werden muss?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jutta Leuthäuser Anfragenr: 243103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243103/ Postanschrift Jutta Leuthäuser << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jutta Leuthäuser
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständi…
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an die zuständige Bearbeiterin bzw. den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet. Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens eingehender Anfragen bitten wir Sie um Verständnis, dass die Beantwortung unter Umständen auch etwas längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Dies gilt besonders für Anliegen, bei deren Klärung noch Partner einbezogen werden müssen. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab. Bei Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie ggf. die gewünschten Informationen oder Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://www.tmasgff.de/covid-19<https://www.tmasgff.de/covid-19%20> und im Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung unter https://corona.thueringen.de/ . Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. März 2022 06:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrte Frau Leuthäuser, mit Mail vom 12. März 2022 wendeten sie sich an das TMASGFF, um Fragen im Kontext m…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
AW: Verantwortung für Corona-Regeln soll der Bund übernehmen [#243103]
Datum
15. März 2022 13:20
Status
Sehr geehrte Frau Leuthäuser, mit Mail vom 12. März 2022 wendeten sie sich an das TMASGFF, um Fragen im Kontext mit Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Cornavirus SARS-CoV-2 samt zugehörigen Surveillance zu stellen. Diese dürfen wir Ihnen hiermit wie folgt beantworten: Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) kann abseits der bereits gesetzlich bestehenden Regelung des § 28b Abs. 5 S. 1 u 2 IfSG auch nach § 15 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 1 S. 1 und § 32 S. 1 in Verbindung mit den §§ 28, 28a Abs. 7 S. 1 Nr. 3 IfSG im Wege der Rechtsverordnung konstituiert werden. Die Zuständigkeit für die Verordnungsgebung bemisst sich nach § 7 ThürIfSGZustVO. Dementsprechend handelt es sich bei der ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO und der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO um sogenannte "Minister-Verordnungen" des TMASGFF und TMBJS. Ergänzend zu öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens bleibt es dem jeweiligen Hausrechts unbenommen, im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitergehende Maßnahmen festzulegen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Überwachung des Infektionsgeschehens einschließlich der diesbezüglichen Meldepflichten sind im 3. Abschnitt des IfSG (§§ 6 ff.) geregelt. Mit freundlichen Grüßen