Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Akten im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bei der Berliner Polizei „zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei“, das zu deren Beanstandung der Berliner Polizei vom 29. Oktober 2020 geführt hat (Geschäftszeichen 51.1261.33), insbesondere sämtliche verwaltungsinterne Verwaltungsvorschriften oder Dienstanweisungen, Vermerke und sämtlicher Schriftverkehr intern, mit Stellen der Berliner Polizei oder anderen Verwaltungsbehörden. Soweit es im Zeitraum ab 2019 Dienstvorschriften zum Umgang mit der Erfassung (vermeintlicher) ethnischer Zugehörigkeit in Polizeidatenbanken gibt, bitte ich mir diese zuzusenden.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei [#222763]
Datum
8. Juni 2021 14:48
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Akten im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bei der Berliner Polizei „zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei“, das zu deren Beanstandung der Berliner Polizei vom 29. Oktober 2020 geführt hat (Geschäftszeichen 51.1261.33), insbesondere sämtliche verwaltungsinterne Verwaltungsvorschriften oder Dienstanweisungen, Vermerke und sämtlicher Schriftverkehr intern, mit Stellen der Berliner Polizei oder anderen Verwaltungsbehörden. Soweit es im Zeitraum ab 2019 Dienstvorschriften zum Umgang mit der Erfassung (vermeintlicher) ethnischer Zugehörigkeit in Polizeidatenbanken gibt, bitte ich mir diese zuzusenden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222763/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Juni 2021 14:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.06.2021, dessen Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei [#222763]
Datum
21. Juni 2021 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.06.2021, dessen Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Eine Prüfung des Antrags auf Zulässigkeit und Umfang der Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach den Vorschriften der von Ihnen zitierten Gesetzesvorschriften dauert noch an. Demzufolge kann ich auch Ihre Frage nach dem voraussichtlichen Verwaltungsaufwand und den zu erwartenden Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Da sich die Kosten der Aktenauskunft nach dem zu erwartenden Verwaltungsaufwand richten, kann ich Ihnen erst nach erst nach Abschluss der o. g. Prüfung eine Auskunft dazu geben. Grundsätzlich erfolgt die Bemessung nach den Regelungen des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957. Im Fortgang der Angelegenheit melde ich mich unaufgefordert bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. An einer zügigen Bearbeitung der Anfrage wäre…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei [#222763]
Datum
21. Juni 2021 16:26
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. An einer zügigen Bearbeitung der Anfrage wäre mir sehr gelegen. Bitte geben Sie mir doch Bescheid, bis wann ich mit einer Rückmeldung zu Gebühr und Übersendung der Informationen rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222763/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehö…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei [#222763]
Datum
19. Juli 2021 12:21
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei“ vom 08.06.2021 (#222763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222763/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in Sie baten vorab um Information über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die vor…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei [#222763]
Datum
23. Juli 2021 15:17
Status
Warte auf Antwort
image001.png
2,0 KB


Sehr Antragsteller/in Sie baten vorab um Information über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft. Dazu kann ich Ihnen als Ergebnis der bisherigen Prüfung Folgendes mitteilen: Der von Ihnen zitierte § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) findet keine Anwendung auf die von dieser Stelle geführten Akten, da keine Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ihre Anfrage wird als Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bearbeitet. Nach eingehender Prüfung schätze ich den zu erwartenden Zeitaufwand für Recherche und Aufbereitung der erbetenen Informationen auf mindestens 20 Dienstkräftestunden. Es handelt sich damit um eine Aktenauskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht. Für diese Auskunft ist gemäß der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) vom 24. November 2009 (GVBl. S. 707,894), zuletzt geändert durch Verordnung vom 09. Oktober 2018 (GVBl. S. 603) sowie der Anlage hierzu nach der Tarifstelle 1004 Buchstabe a) Nr. 4. eine Gebühr von 500 € zu entrichten. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie gerade telefonisch mit Ihnen besprochen: Angesichts der ungewöhnlichen Höhe der…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei [#222763]
Datum
26. Juli 2021 10:34
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie gerade telefonisch mit Ihnen besprochen: Angesichts der ungewöhnlichen Höhe der Gebühren und dem Umfang der Akten würde ich im beiderseitigen Interesse vorschlagen, gern telefonisch oder sonst auch per Mail die zu bearbeitenden Akten durchzugehen. Wir haben auch einen IFG-Antrag bei der LfDI, der Schriftverkehr mit dieser wird uns also voraussichtlich nicht ein zweites Mal interessieren. Vielleicht ist auch manches Weitere nicht von Interesse für uns und wir können den Umfang also noch weiter begrenzen. Sie erreichen mich telefonisch wochentags zwischen 10-18 Uhr unter +49 (0)30 549 0810-15. Mit freundlichen Grüßen i.A. Lea Beckmann << Adresse entfernt >> Hessische Straße 10 D - << Adresse entfernt >> Lea Beckmann Juristin und Verfahrenskoordinatorin Pronomen: sie/ihr PGP Key ID 2BADA694 <<E-Mail-Adresse>> https://freiheitsrechte.org/ +49 (0)30 549 0810-15 Anfragenr: 222763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222763/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr Antragsteller/in wie telefonisch besprochen warte ich zunächst ab, bis Sie die aus anderen Quellen angeforde…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei [#222763]
Datum
2. August 2021 11:24
Status
Sehr Antragsteller/in wie telefonisch besprochen warte ich zunächst ab, bis Sie die aus anderen Quellen angeforderten Dokumente vorliegen haben und sich dann mit gezielten Nachfragen zu benötigten Unterlagen an uns wenden. Dies dürfte allen Seiten entgegenkommen, da Sie auf diese Weise ausschließlich Unterlagen erhalten, die sie tatsächlich benötigen und behördlicherseits der Arbeitsumfang entsprechend verschlankt und beschleunigt wird. Inwieweit sich dies auf die Höhe der Gebühren auswirken könnte, kann Ihnen erst sagen, wenn ich weiß, über welchen Arbeitsaufwand Umfang wir dann sprechen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehö…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei [#222763]
Datum
7. Dezember 2021 09:53
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei“ vom 08.06.2021 (#222763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Mit E-Mail vom 26. August haben wir die Anfrage auf folgende Dokumente eingegrenzt. Bitte kommen Sie dieser Anfrage nun umgehend nach: Schriftverkehr Innensenat und Polizei vor Schreiben Antwortschreiben der Polizei an LfDI am 15. Juli und 12. November an LfDI, Akten Polizei Aus Dezember 2018: Akten zum nachfolgenden Verwaltungsvorgang, bei dem die Polizei selbst die 86 Akten sichtete. Haben Sie als übergeordnete Behörde Zugriff auf die Akten bei der Polizeibehörde? Akten in Vor- oder Nachbereitung des Termins der LfDI bei der Polizei am 24.3.2020, der dann verschoben und am 8. Juli und 6. August durchgeführt wurde, insbesondere Protokolle/Berichte/Vermerke Vorgang vor dem Schreiben von InnSen Geisel an LfDI 31.1.2020 mit Bitte um Prüfung, Nachbereitung Treffen mit Zentralrat (Protokolle, Gesprächsvermerke zB) Etwaige Dienstanweisung/Verwaltungsvorschriften SenInn an PolP hinsichtlich Erwähnung PKS UND hinsichtlich zukünftiger Handhabung der Erfassung ethnischer Zugehörigkeit in Polizeidatenbanken Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222763/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>