Verarbeitung von Personalausweiskopien/-daten bei VIG-Anträgen

Ihr Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht fordert bei VIG-Anträgen die Einreichung einer Personalausweiskopie.

Bitte teilen Sie mir mit, ob diese Daten oder Teile davon zu irgend einem Zeitpunkt in einem Dateisystem gespeichert werden oder gespeichert werden sollen.

Unter Dateisystem ist jede Form elekronischer Datenverarbeitung zu verstehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2021
  • Frist
    24. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verarbeitung von Personalausweiskopien/-daten bei VIG-Anträgen [#223843]
Datum
22. Juni 2021 09:52
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihr Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht fordert bei VIG-Anträgen die Einreichung einer Personalausweiskopie. Bitte teilen Sie mir mit, ob diese Daten oder Teile davon zu irgend einem Zeitpunkt in einem Dateisystem gespeichert werden oder gespeichert werden sollen. Unter Dateisystem ist jede Form elekronischer Datenverarbeitung zu verstehen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurde an die zuständige Ste…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Verarbeitung von Personalausweiskopien/-daten bei VIG-Anträgen [#223843]
Datum
22. Juni 2021 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Antwort
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
816,4 KB
Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in Ihrer Antwort vom 12.07.2021 schreiben Sie: "Daten oder Teile davon werden…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verarbeitung von Personalausweiskopien/-daten bei VIG-Anträgen [#223843]
Datum
15. Juli 2021 20:04
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Ihrer Antwort vom 12.07.2021 schreiben Sie: "Daten oder Teile davon werden demnach in keinem Dateisystem gepeichert." Bei der elektronischen Übermittlung handelt es sich um eine Speicherung in einem Dateisystem. Ihre Ausssage, dass Daten oder Teile davon in keinem Dateisystem gespeichert werden, ist demnach falsch. Erlauben Sie mit bitte, diesbezüglich eine Beratung bei der für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten anzuregen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223843/