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Verarbeitungsverzeichnis

Anfrage an: Finanzamt Potsdam

Antrag nach dem BbgDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO einschließlich Freigabeerklärungen.

Dies ist ein Antrag nach § 4 Abs. 3 S. 1 BbgDSG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten Dritte. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung sowie eine Antwort per E-Mail.

Ich danke Ihnen für die mit meinem Antrag verbundene Arbeit und freue mich auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Brandenburgische Datenschutzgesetz ist aufgrund von § 2a Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung nicht anwendbar: "[...] Datenschutzvorschriften des Bundes sowie entsprechende Landesgesetze gelten für Finanzbehörden nur, soweit dies in diesem Gesetz oder den Steuergesetzen bestimmt ist."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BbgDSG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihr Verarbeit…
An Finanzamt Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verarbeitungsverzeichnis [#192280]
Datum
8. Juli 2020 19:12
An
Finanzamt Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BbgDSG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO einschließlich Freigabeerklärungen. Dies ist ein Antrag nach § 4 Abs. 3 S. 1 BbgDSG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten Dritte. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung sowie eine Antwort per E-Mail. Ich danke Ihnen für die mit meinem Antrag verbundene Arbeit und freue mich auf Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192280/
Finanzamt Potsdam
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihren Antrag gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 BbgDSG auf Übersendung eines Verarbe…
Von
Finanzamt Potsdam
Betreff
AW: Verarbeitungsverzeichnis [#192280]
Datum
11. August 2020 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihren Antrag gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 BbgDSG auf Übersendung eines Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO einschließlich der Freigabeerklärungen habe ich erhalten. Ich bedauere, Ihnen dieses nicht zur Verfügung stellen zu können. Denn die DSGVO normiert kein allgemeines Recht auf Einsichtnahme. Zwar hat der Landesgesetzgeber für die nach Art. 30 DSGVO zu erstellenden Verzeichnisse hierzu in § 4 Abs. 3 Satz 1 BbgDSG bestimmt, dass diese von jedermann unentgeltlich eingesehen (und nicht übersendet) werden können. Dieses im BbgDSG geregelte Einsichtsrecht findet für die Aufgaben des Finanzamts jedoch keine Anwendung. Denn soweit die Finanzämter personenbezogene Daten im Anwendungsbereich der Abgabenordnung (AO) verarbeiten, gelten die Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (so auch die des BbgDSG) nur, wenn die AO oder andere Steuergesetze dies bestimmen (vgl. § 2a Abs. 1 AO). Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Denn der Gesetzgeber hat weder in der AO noch in anderen Steuergesetzen landes- bzw. bundesdatenschutzrechtliche Regelungen, welche ein Recht auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse normieren, für anwendbar erklärt. Auch ergibt sich ein solches Recht weder originär aus der AO bzw. aus anderen Steuergesetzen noch aus der DSGVO, insbesondere nicht aus Art. 30 DSGVO selbst. Soweit die Finanzämter Verzeichnisse für die Verarbeitungstätigkeiten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung zu erstellen haben, ist ein entsprechendes Einsichtsrecht in diese Verzeichnisse ebenfalls zu verneinen. Denn eine Einsichtnahme ist bei den Verarbeitungstätigkeiten der FASTRAST im Einzelfall mit der Erfüllung der benannten Aufgaben unvereinbar (§ 4 Abs. 3 Nr. BbgDSG). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrte Frau/ Herr Gößling, ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 11…
An Finanzamt Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verarbeitungsverzeichnis [#192280]
Datum
3. September 2020 12:04
An
Finanzamt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> sehr geehrte Frau/ Herr Gößling, ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 11. August 2020 zu meinem Antrag "Verarbeitungsverzeichnis" (#192280) nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BbgDSG vom 08. Juli 2020. Die von Ihnen dargestellte Rechtslage war mir so tatsächlich nicht bekannt. Als Bürger sehen Sie mich ein wenig geschockt, dass der Gesetzgeber für seine Finanzbehörden eine klaffende Lücke in den behördlichen Datenschutzstandards hinterlassen hat. Für Ihre Mühe mit meinem Antrag und die gute Erklärung bedanke ich mich jedoch sehr! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192280/
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